AfD-Politiker Höcke erneut wegen NS-Parole zu Geldstrafe verurteilt
Der AfD-Politiker Björn Höcke hatte die Losung "Alles für Deutschland" wiederholt in einer Rede eingebaut.
München/Halle – Wegen Verwendens einer NS-Parole ist der Thüringer AfD-Vorsitzende Björn Höcke zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Halle an der Saale sprach den AfD-Politiker am Montag der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig und verhängte eine Geldstrafe von insgesamt 16.900 Euro. Der 52-Jährige ging in Revision.
Dem Urteil zufolge äußerte er auf einer Veranstaltung seiner Partei im Dezember im thüringischen Gera die verbotene Losung der nationalsozialistischen SA "Alles für Deutschland" beziehungsweise animierte sein Publikum dazu.
Verfassungsschutz in Bayern darf AfD beobachten
Indes wurde am Montag gerichtlich festgestellt, dass die Beobachtung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch den Bayerischen Verfassungsschutz nach Auffassung des Verwaltungsgerichts München rechtens ist. Eine Klage der bayerischen AfD gegen die Beobachtung wies das Gericht zurück.
AfD-Landesvorsitzender Stephan Protschka hatte bereits zu Beginn der Verhandlung gesagt, er erwarte sich keinen Erfolg der Klage vor dem Verwaltungsgericht, und angekündigt, die Partei wolle im Fall einer Abweisung weitere Instanzen anrufen.
Die Anhaltspunkte seien hinreichend und derart gewichtig, dass auch die Öffentlichkeit informiert werden könne, sagte der Vorsitzende der 30. Kammer am Verwaltungsgericht München, Michael Kumetz. Er begründete dies etwa mit Äußerungen, die sich gegen Muslime und andere Menschen mit Migrationshintergrund richteten oder auch aktuelle deutsche Gerichte mit denen aus der NS-Zeit verglichen. "Eine Beobachtung nur einzelner Kreisverbände würde zu kurz greifen", sagte Kumetz.
Der bayerische Verfassungsschutz hatte 2022 angekündigt, die Partei auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten und die Ergebnisse öffentlich zu machen. Auf den Einsatz von V-Leuten oder das Abhören von Telekommunikation wurde bisher jedoch nach Angaben von Verfassungsschützern bis zu einer endgültigen gerichtlichen Klärung verzichtet.
Material soll Demokratie- und Verfassungsfeindlichkeit belegen
Aus öffentlich zugänglichen Quellen hat der Verfassungsschutz jedoch Tausende von Seiten – darunter etwa Chatprotokolle und Redeauszüge – zusammengetragen, die eine verfassungsfeindliche Ausrichtung der AfD belegen und damit eine Beobachtung rechtfertigen sollen. Das Spektrum reicht von ausländer- und muslimfeindlichen Äußerungen bis hin zu demokratiefeindlichen Einlassungen von AfD-Mitgliedern und Funktionsträgern der Partei.
Die AfD-Seite versuchte, die Aussagen als Entgleisungen Einzelner darzustellen, mit denen die Partei als Ganzes nichts zu tun habe. Die Partei sei als Organisation den Verfehlungen nachgegangen, habe Parteimitglieder zum Teil ausgeschlossen oder gerügt. (APA, red, 1.7.2024)