Bezahlmodell "Pay for Privacy" EU-Kommission mahnt Facebook-Mutter Meta ab

Das Meta-Logo ist auf einem Smartphone vor dem Logo von Facebook, Messenger, Instagram, WhatsApp und Oculus zu sehen.

Die EU-Kommission erhebt Vorwürfe gegen den US-Digitalkonzern Meta. Das Bezahlmodell des Facebook- und Instagram-Mutterkonzerns verstößt nach vorläufigen Untersuchungen gegen EU-Wettbewerbsregeln.

Der Internet-Konzern Meta verstößt mit seinem Bezahlmodell "Pay for Privacy" aus Sicht der EU-Kommission gegen EU-Wettbewerbsregeln. Das Modell gebe Nutzern nicht ausreichende Optionen, die Dienste ohne die Preisgabe zahlreicher Daten für personalisierte Werbung zu nutzen, erklärte die Brüsseler Behörde. Meta verlangt von Verbrauchern Gebühren, wenn sie Facebook oder Instagram ohne Werbung nutzen wollen. Zahlten sie nicht, müssten sie für eine kostenfreie Nutzung personalisierte Werbung akzeptieren, kritisierte die EU-Kommission.

Dies stehe nach einer ersten Einschätzung nicht in Einklang mit den neuen Regeln des Digital Markets Act (DMA). "Wir wollen den EU-Bürgern ermöglichen, mehr Macht zur Kontrolle über ihre Daten zu erlangen", sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager.

"Keine freie Entscheidung"

Meta hatte im November eine kostenpflichtige Abo-Option für Facebook und Instagram eingeführt: Nutzerinnen und Nutzer können eine monatliche Gebühr von mindestens 9,99 Euro zahlen, wenn sie keine Werbung mehr bei Facebook und Instagram sehen wollen. Nur wer personalisierte Anzeigen akzeptiert, kann die Netzwerke weiter gratis nutzen. Dieses Modell hatte die EU-Datenschutzbehörde EDPB aus Verbraucherschutzgründen bereits im April für unzulässig erklärt.

Die Kommission schloss sich dieser Einschätzung nun an. Das Abo-Modell "zwingt die Nutzenden, der Verarbeitung ihrer persönlichen Daten zuzustimmen und beraubt sie einer weniger personalisierten, aber gleichwertigen Version der sozialen Netzwerke von Meta", erklärten die Wettbewerbshüter. Nutzende der Plattformen Facebook und Instagram könnten damit nicht frei entscheiden, ob Meta ihre Daten für personalisierte Werbung verwenden darf.

"Potenzielle Vorteile gegenüber Konkurrenten"

Wegen der großen Reichweite der beiden Plattformen könne Meta den Nutzenden bislang beliebige Geschäftsbedingungen aufdrücken und so große Datenmengen anhäufen, erklärte die Kommission weiter. Das habe dem Konzern "potenzielle Vorteile gegenüber Konkurrenten verschafft, die keinen Zugang zu einer so großen Menge an Daten haben". Zusätzlich zu den Bedenken beim Verbraucherschutz geht Brüssel deshalb davon aus, dass Meta gegen EU-Wettbewerbsrecht verstößt.

Die Stellungnahme vom Montag ist ein weiterer Schritt im Verfahren gegen Meta nach dem Digital Markets Act, mit dem die EU die Marktmacht großer Digitalkonzerne einschränken will. Die Kommission muss ihre Ermittlungen bis Ende März nächsten Jahres abschließen. In der Folge drohen Meta Strafen in Höhe von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Gemessen am vergangenen Jahr entspräche das einer Maximalstrafe von rund 12,5 Milliarden Euro.

Der Digital Markets Act ist ein Gesetz, das den freien Wettbewerb in der Digitalbranche stärken soll. Es schreibt vor, dass Konzerne ihre Nutzer um Erlaubnis fragen müssen, wenn sie Daten, die bei der Nutzung ihrer Plattform anfallen, mit anderen Daten kombinieren wollen. Nutzer, die nicht zustimmen, müssen dabei Zugang zu einem gleichwertigen Angebot haben.

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