Gasspeicherumlage – ab 1. Juli wird es teurer
Düsseldorf. Zum 1. Juli gibt es mehrere Änderungen für Verbraucher, eine davon ist die Erhöhung der Gasspeicherumlage. Was nun auf die Bürger neben der Heizkostenabrechnung für 2023 zukommt.
Der Gasverbrauch wird auf einem Gaszähler eines privaten Haushaltes angezeigt. (Symbolbild)
Viele Verbraucher bekommen derzeit ihre Heizkostenabrechnungen. Auch wenn sich die Börsenpreise für Strom und Gas nach dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine wieder beruhigt haben, kommt für viele der Heizkostenschock erst jetzt mit der Abrechnung für 2023. Denn da galten noch 12 bis 14 Cent pro Kilowattstunde. Ein Beispiel: Für eine 70 Quadratmeter große Wohnung mit Gasheizung und Fernwärme müssen Mieter mit Mehrkosten von etwa 800 Euro für 2023 rechnen. Bei Ölheizungen werden 1100 Euro fällig. Der Vermieter darf zwar nur einen Teil der vom Bund eingeführten CO²-Abgabe an den Mieter abgeben, doch die hohen Abgaben, vor allem für den Netzausbau, werden an die Kunden weitergegeben. Hinzu kommt, dass die Deutschen nicht mehr Energie sparen, wie etwa bei der drohenden Gasmangellage im Winter 2022/ 2023. Wer mehr verbraucht, zahlt auch mehr.
Nun greift ab Juli eine weitere Preiserhöhung: Die Gasspeicherumlage, die einen Teil des Erdgaspreises ausmacht, steigt zum 1. Juli auf 2,50 Euro je Megawattstunde (0,25 Cent je Kilowattstunde). Bisher liegt sie bei 1,86 Euro je Megawattstunde. Für einen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden ergeben sich Mehrkosten von knapp 13 Euro im Jahr.
Welche weiteren Änderungen im Juli auf Verbraucher zukommen, lesen Sie hier.
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