Wiesbaden: Anwohner müssen Flüchtlingsheim hinnehmen
Das Wiesbadener Verwaltungsgericht lehnte nun bereits zum zweiten Mal eine Klage von Anwohnern zur geplanten Flüchtlingsunterkunft ab.
Im Streit um die geplante Flüchtlingsunterkunft im ehemaligen Didier-Gebäude in Wiesbaden sind Anwohner abermals mit einem Eilantrag vor Gericht gescheitert. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hält den genehmigten Umfang der Unterkunft mit den Vorgaben des Bebauungsplans, der ein Wohngebiet vorsehe, für vereinbar.
Es sei in dem Wohngebiet zulässig, wenn die Flüchtlingsunterkunft eine große Zahl an Menschen beherberge, wie es in der Mitteilung des Gerichts weiter heißt. Denn in der näheren Umgebung seien schon größere Mehrfamilienhäuser vorhanden.
Auch eine Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme liegt dem Gericht zufolge nicht vor. Allein aufgrund der Bewohnerzahl sei nicht von unzumutbaren Störungen für die Nachbarn auszugehen. Die von den Bewohnern verursachten Geräusche seien typisch für Wohnnutzung. Weiter hieß es, auch der Lärm spielender Kinder im Innenhof sei „baugebietstypisch“ und hinzunehmen.
Bereits die zweite Klage gegen geplante Flüchtlingsunterkunft
Die Antragsteller argumentierten in ihrem Antrag, es sei davon auszugehen, dass ständig ein Großteil der Bewohner im Innenhof Lärm verursache. Auch in diesem Punkt stimmte das Gericht ihnen nicht zu.
Der Beschluss des Wiesbadener Gerichts ist noch nicht rechtskräftig. Die Antragsteller können innerhalb von zwei Wochen Beschwerde einlegen, über die dann der Hessische Verwaltungsgerichtshof zu entscheiden hätte.
Es ist schon das zweite Mal, dass Teile der Anwohner in dem Rechtsstreit um die Nutzung des denkmalgeschützten Gebäudes unterliegen: Im November 2023 hatten die Antragssteller gefordert, dass die Bauaufsicht der zuständigen Stadtentwicklungsgesellschaft sämtliche Bautätigkeiten untersagt. Zu diesem Zeitpunkt hatte für die Unterkunft noch keine Baugenehmigung vorgelegen. Da inzwischen aber eine erteilt wurde, ist laut Mitteilung des Gerichts der zweite Eilantrag gestellt worden.