Bei Kilometer 33,965 blieb er auf der Überholspur einfach stehen

Bei einem schweren Autounfall auf der A18 kam im Oktober 2016 ein Mann ums Leben. Sieben Jahre später konnte auch das Strafgericht keine Antwort auf die zentrale Frage des Falles liefern.

Der Lenker des orangen VW Golf Plus blieb auf der Überholspur der Autobahn A22 um fünf Uhr morgens am 7. Oktober 2016 bei Kilometer 33,965 einfach stehen. Mit ihm im Wagen waren zwei Arbeitskollegen, gemeinsam bildeten sie eine Fahrgemeinschaft und waren unterwegs zur Arbeit nach Dornach. Über eine Minute später knallte ein grauer BMW praktisch ungebremst mit circa 120 km/h in das stehende Fahrzeug. A. M.*, der auf der Rückbank rechts sass, war augenblicklich tot. Durch den Aufprall wurde sein Rückenmark komplett durchtrennt.

Sieben Jahre später ist noch immer nicht klar, warum der Lenker des VW auf der Überholspur anhielt und so lange stehen blieb. Der heute 36-Jährige verweigerte am Dienstag auch vor dem Baselbieter Strafgericht die Aussage und machte zudem geltend, sich nicht erinnern zu können. Der Beifahrer gab in früheren Einvernahmen an, geschlafen zu haben. Und der dritte Insasse ist tot. Somit vermochte auch die strafrechtliche Aufarbeitung des Falles keine Antwort auf das Warum geben.

Beschleunigungsgebot «massivst verletzt»

Vor den Schranken des Gerichts musste sich aber auch der Lenker des BMW verantworten. Dieser hätte die Kollision abwenden können, hätte er die nötige Aufmerksamkeit an den Tag gelegt. Der VW hatte gemäss Anklageschrift der Staatsanwaltschaft den Warnblinker aktiviert. Beide mussten sich wegen fahrlässiger Tötung, mehrfacher fahrlässiger Körperverletzung und grober Verletzung der Verkehrsregeln verantworten.

Freisprüche verlangen die Verteidiger beider. Schuldig im Sinne der Anklage wurden beide gesprochen und zu bedingten Geldstrafen zu je 120 Tagen verurteilt. Vorsätzlich kriminelles Verhalten sei bei dem tragischen Unfall nicht im Spiel gewesen, so Einzelrichterin Barbara Grange. Für die «massivste» Verletzung des Beschleunigungsgebots, die die Staatsanwaltschaft nicht begründen konnte, erhielten beide einen Strafabzug von 50 Prozent.

«Niemand hat das gewollt»

«Wahrscheinlich hat jede Person hier sich schon einmal einer groben Fahrlässigkeit schuldig gemacht, indem sie eine sekundenschnell getroffene Fehlentscheidung getroffen hat», leitete sie ihre Urteilsbegründung ein. «In aller Regel hat man Glück und es passiert Gott sei dank nichts. Wir sind Menschen und keine Maschinen», so Grange. Und der Verkehr verlange eine Aufmerksamkeit, die wir nicht immer zu leisten vermögen.

«Die Folgen haben hier in einer absoluten Tragödie geendet. Niemand hat das gewollt», sagte Grange. Das Gericht sprach den anwesenden Angehörigen seine Anteilnahme aus. Der Verstorbene war ein junger Familienvater.

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