WHO-Pandemievertrag: Schleichende Militarisierung der Pandemiepolitik

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Es bräuchte eine Rückkehr zu diesen ganzheitlicheren Ansätzen im Umgang mit Ausbrüchen von Infektionskrankheiten, wie sie vor Covid-19 in jedem nationalen Pandemieplan gang und gäbe waren.” title=”Es bräuchte eine Rückkehr zu diesen ganzheitlicheren Ansätzen im Umgang mit Ausbrüchen von Infektionskrankheiten, wie sie vor Covid-19 in jedem nationalen Pandemieplan gang und gäbe waren.” data-portal-copyright=”VWPics/imago” />

Ende Mai sollen ein neues Pandemieabkommen und eine Reform der Internationalen Gesundheitsvorschriften verabschiedet werden.

Wie kürzlich in einem offenen Brief an die WHO gerügt, werden die Verhandlungen in den entsprechenden WHO-Gremien in großer Eile und wenig transparent geführt. Das untergräbt die internationale Rechtsstaatlichkeit und verhindert eine gründliche Prüfung und Diskussion in den Mitgliedstaaten.

Genau diese erscheinen jedoch besonders wichtig, denn sowohl der Verhandlungsentwurf des Pandemieabkommens als auch die Änderungsvorschläge der Internationalen Gesundheitsvorschriften verfestigen eine seit Covid-19 intensivierte Militarisierung der Pandemiepolitik.

Diese Militarisierung ist auf die Doktrin der globalen Gesundheitssicherheit zurückzuführen. Tatsächliche oder potenzielle Infektionskrankheiten und ihre Erreger werden behandelt und bekämpft wie ein militärischer „Feind“ – Erreger und Krankheiten, insbesondere jene mit Pandemiepotenzial, werden als „Sicherheitsrisiko“ verstanden. Folglich müssen „biologische Risiken“ minimiert werden. Sicherheitspolitische oder militärische Strategien und Abläufe zur Biogefahrenabwehr und Biokriegsführung werden mit denen der öffentlichen Gesundheit verbunden. So schleicht sich eine militärische Logik in die Gesundheitspolitik ein.

Besonders deutlich wird das im sogenannten Allgefahrenansatz (all-hazards approach). Egal ob es sich um einen natürlichen Krankheitsausbruch, um Biokriegsführung, Bioterrorismus oder Laborunfälle handelt – man wendet die gleichen Vorsorge- und Bekämpfungsstrategien an.

Ein Beispiel: Die Biowaffenforschung geht stets mit der (präventiven) Impfstoffforschung Hand in Hand, um sogenannte Blowbacks zu verhindern: Wenn eingesetzte Biowaffen den eigenen Truppen (oder gar der eigenen Zivilbevölkerung) nicht schaden sollen, müssen Impfstoffe für die eigene Seite vorhanden sein.

In der globalen Pandemievorsorge- und -bekämpfungspolitik geht man nach demselben Prinzip vor: Auch wenn ein Krankheitsausbruch nicht durch Biowaffen verursacht wurde, will man doch genauso darauf reagieren. Das heißt: vorbereitet sein und schnell mit „Gegenmaßnahmen“, nämlich Impfstoffen, reagieren.

Unter anderem über die Coalition for Epidemic Preparedness Innovation (CEPI) betreibt die WHO seit Jahren Forschung zu Erregern mit Pandemiepotenzial. CEPI ist eine privat-öffentliche Partnerschaft der WHO. Sie will in Zukunft (experimentelle) Prüfimpfstoffe (Englisch: investigational medicinal products) innerhalb von 100 Tagen entwickeln, testen, notfallzulassen, global vertreiben und verabreichen, sobald der WHO-Generaldirektor einen Gesundheitsnotstand Internationaler Tragweite ausgerufen hat.

Normalerweise braucht die reguläre Vollzulassung von sicheren und effektiven Impfstoffen mindestens acht bis zehn Jahre. Den 100-Tage-Plan hat CEPI kürzlich internationalen Akteuren auf der Münchener Sicherheitskonferenz präsentiert.

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Die Biowaffenforschung geht stets mit der (präventiven) Impfstoffforschung Hand in Hand, um sogenannte Blowbacks zu verhindern.” data-portal-copyright=”Kay Nietfeld/dpa”/>

Die militärische Denkweise erreichte während der Bekämpfung von Sars-CoV-2 einen Durchbruch. In Deutschland, Österreich, Großbritannien, Irland und anderen Staaten war das Militär stark in die Umsetzung von Covid-19-Gegenmaßnahmen eingebunden. In Frankreich verkündete Präsident Macron: „Wir sind im Krieg gegen das Virus.“ Auch Ausgangssperren wurden verhängt, eine von der Doktrin der Gesundheitssicherheit empfohlene nichtmedizinische Gegenmaßnahme.

In vielen Ländern tragen nationale Institutionen oder Abteilungen den Begriff „Gesundheitssicherheit“ bereits im Namen. Dazu gehören die Abteilung für Gesundheitssicherheit im deutschen Gesundheitsministerium und die Health Security Agency im Vereinigten Königreich (vor Oktober 2021 noch Public Health England). Die Vereinigten Staaten von Amerika haben erst vor kurzem ihre eigene „Globale Gesundheitssicherheitsstrategie 2024“ erneuert.

Momentan ist zu befürchten, dass die Weltgesundheitsversammlung Ende Mai Reformen beschließt, die die Militarisierung der Pandemievorsorge- und -bekämpfungspolitik weiter verfestigt.

Schon heute können der WHO-Generaldirektor und ein von ihm einberufener Notfallausschuss einen sogenannten Gesundheitsnotstand Internationaler Tragweite ausrufen und daraufhin den WHO-Mitgliedstaaten diverse medizinische und nichtmedizinische Gegenmaßnahmen zur Bewältigung des Notstands empfehlen.

Laut dem jüngsten Entwurf zur Reform der Internationalen Gesundheitsvorschriften vom April 2024 sollen diese Empfehlungen völkerrechtlich unverbindlich bleiben. Das heißt allerdings nicht, dass sie nicht trotzdem einen großen Einfluss haben werden. Bereits während des Covid-19-Notstands konnte man beobachten, welch große Autorität die WHO genießt, auch ohne über rechtlich bindende Anweisungen oder Sanktionsmöglichkeiten zu verfügen.

Nach wie vor gilt: Einer Kontrolle durch die WHO-Mitgliedstaaten, die Weltgesundheitsversammlung, nationale oder internationale Gerichte unterliegen Entscheidungen des WHO-Generaldirektors und des Notfallausschusses nicht.

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In Frankreich verkündete Präsident Macron: „Wir sind im Krieg gegen das Virus.“

Tatsächlich sehen die aktuellen Entwürfe eine Ausweitung der Kompetenzen des WHO-Generaldirektors vor. Er kann leichter einen Gesundheitsnotstand ausrufen. In den Entwürfen ist auch von einem „Frühwarnzustand“ die Rede – einem Gesundheitsereignis, das noch keinen Gesundheitsnotstand Internationaler Tragweite darstellt. Hinzu kommt ein „pandemischer Notstand“, wohl als besonders schwerer Fall.

Wenn künftig allerlei diffuse Situationen zu einem Gesundheitsnotstand erklärt werden können, erweitert sich damit auch der Anwendungsbereich der Internationalen Gesundheitsvorschriften insgesamt. Das schließt die WHO-Kompetenz ein, weitreichende Empfehlungen zu medizinischen und nichtmedizinischen Gegenmaßnahmen auszusprechen.

Zweitens zielen die Reformen darauf ab, ein globales Bioüberwachungssystem aus- und aufzubauen. Dazu gehört ein globales Labornetzwerk, das „biologische Risiken“ wie Krankheitserreger mit Pandemiepotenzial identifiziert und ihre genomische Sequenzierung sicherstellt. Basierend auf dem sogenannten One-Health-Ansatz, über den die Gesundheit von Menschen, Tieren und Ökosystemen gleichermaßen ins Visier gerät, soll insbesondere die Schnittstelle Mensch-Tier-Umwelt überwacht werden, um sogenannte zoonotische Übertragungs- und Rückübertragungsereignisse schnell entdecken zu können.

Drittens konzentrieren sich viele der Reformvorschläge – dem Allgefahrenansatz folgend – einseitig auf biotechnologische Gegenmaßnahmen. Dazu gehören die beschleunigte Forschung und Entwicklung, Herstellung und globale Verabreichung von notfallzugelassenen Tests, Medikamenten und Impfstoffen. Derartige Gegenmaßnahmen und Empfehlungen dominierten bereits den Covid-19-Notstand. Andere Maßnahmen, wie ein Ausbau der ärztlichen und pflegerischen Versorgung, treten in den Hintergrund.

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Bereits während des Covid-19-Notstands konnte man beobachten, welch große Autorität die WHO genießt, auch ohne über rechtlich bindende Anweisungen oder Sanktionsmöglichkeiten zu verfügen.

Und als letztes Beispiel für eine Militarisierung der Pandemiepolitik kann die effektive „Risikokommunikation“ (Informationskontrolle) während eines Gesundheitsnotstands genannt werden, einschließlich der Bekämpfung von Fehl- oder Desinformation.

Ganz neu ist auch das nicht. Bereits während des Covid-19-Gesundheitsnotstands stützte sich die WHO auf ein sogenanntes Infodemieprogramm. In enger Zusammenarbeit mit den großen Technologieunternehmen (zum Beispiel Facebook/Meta und Google/YouTube) und den Regierungen wurden kritische Informationen und Fragen „prebunkt“, „debunkt“ und zensiert. Dieser Praxis will man jetzt eine stabilere Rechtsgrundlage geben.

Durch Prebunking werden zum Beispiel gezielt Vorabinformationen verbreitet, die die angeblichen Strategien und Techniken derjenigen erläutern, die Fehl- oder Desinformationen verbreiten. Oder es werden bestimmte Quellen im Voraus als unzuverlässig und nicht vertrauenswürdig eingestuft, um so die Bevölkerung gegen Fehl- und Desinformation zu „impfen“, wie es in einem Fachartikel vom Oktober 2020 genannt wurde.

Debunking bezieht sich auf das Hinzufügen von Hinweisen und Korrekturen zu Artikeln und Beiträgen in sozialen oder anderen Medien. Oft geschieht das durchFaktenchecks“ oder durch die Weiterleitung an „vertrauenswürdige“ Quellen wie die Website der WHO oder die Social-Media-Konten des WHO-Generaldirektors. Eine weitere Methode ist die Drosselung der Reichweite durch Aussetzen der algorithmischen Verstärkung bestimmter Konten oder Beiträge mit vermeintlichen Fehl- und Desinformationen. Manche vermeintliche Fehl- oder Desinformation wird ganz gelöscht, manches Social-Media-Konto gesperrt.

Wie und von wem genau bestimmt werden soll, welche Information als Fehl- oder Desinformation klassifiziert wird, legen weder die Änderungsvorschläge zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften noch der Entwurf des Pandemievertrags fest.

Die anvisierten Reformen können weitreichende Folgen für die Wirtschaft, die Gesundheit und den Menschenrechtsschutz haben. Diese finden kaum Beachtung in den Diskussionen der WHO-Verhandlungsgremien.

Diverse Rechtsgüter sind in Gefahr. Dazu gehören das Recht, nicht ohne informierte Einwilligung medizinischen Behandlungen oder medizinischen Experimenten ausgesetzt zu werden, und das Recht auf Meinungs-, Informations- und Wissenschaftsfreiheit.

Auch hart erkämpfte medizinrechtliche Standards für die Entwicklung und Herstellung wirksamer und sicherer Medikamente könnten unterminiert werden, wenn im Falle eines Gesundheitsnotstands routinemäßig neuartige Pandemieprodukte rasch notfallzugelassen und weltweit verabreicht werden.

Weitere drängende Fragen bleiben unbeantwortet: Wie soll die Biosicherheit bei dem vorgesehenen Ausbau des globalen Bioüberwachungssystems und der vermehrten gefährlichen Forschung an Erregern mit Pandemiepotenzial sichergestellt werden? Wie soll man mit der Tatsache umgehen, dass selbst aus Laboren, die als die sichersten der Welt gelten, regelmäßig biotechnologisch hergestellte Viren entweichen? Wie lässt sich derartige Forschung überhaupt mit der UN-Biowaffenkonvention und dem Genfer Giftgasprotokoll vereinbaren?

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Kühlcontainer für Impfstoffe. Von der Artland-Kaserne im Landkreis Osnabrück aus wurden in der Pandemie Corona-Impfdosen in Deutschland verteilt.

Die militärische Logik erweist sich nicht zuletzt für die Pharmaindustrie als äußerst lukrativ. Sie ist bereits – direkt oder indirekt, über diverse öffentlich-private Partnerschaften – sehr eng mit der WHO verbandelt.

Nötig wäre daher, sowohl die privatwirtschaftlichen Interessen als auch die militärische Logik im Bereich der Pandemiepolitik und ihres rechtlichen Rahmens zurückzudrängen. Noch 2019 argumentierte die WHO basierend auf der Studienlage von 2018/2019 in einem Dokument gegen weitreichende Schul- und Geschäftsschließungen, Maskentragen und Kontaktverfolgung.

Stattdessen empfahl man gezielte Schutz-, Versorgungs- und Pflegemaßnahmen für betagte Personen oder Menschen mit geschwächtem Immunsystem auf freiwilliger Basis sowie einfache Hygienemaßnahmen wie Händewaschen und das Zuhausebleiben im akuten Krankheitsfall für jüngere Personen. Namhafte Epidemiologen forderten in der Great-Barrington-Erklärung bereits im Oktober 2020 ebenfalls gezielte Schutzmaßnahmen, bei denen Nutzen und Schaden gründlich abgewogen würden.

Es bräuchte eine Rückkehr zu diesen ganzheitlicheren Ansätzen im Umgang mit Ausbrüchen von Infektionskrankheiten, wie sie vor Covid-19 in jedem nationalen Pandemieplan gang und gäbe waren. Lockdowns, „Informationskontrolle“ und globale Massenimpfungen mit Notfallprodukten, verabreicht unabhängig von Wohnort, Alter und Gesundheitsstatus einer Person, waren ausgeschlossen. Das sollten sie auch in Zukunft (wieder) sein.

Dr. Amrei Müller ist Assistenzprofessorin an der Sutherland School of Law, University College Dublin, Irland.

Dr. Silvia Behrendt ist österreichische Verwaltungsjuristin und hat über die Internationalen Gesundheitsvorschriften an der Universität St. Gallen und am Georgetown University Law Center, Washington D.C., promoviert. Sie war WHO Expert Consultant und hat eng mit dem WHO-Sekretariat der Internationalen Gesundheitsvorschriften in Genf zusammengearbeitet.

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