(Das BMWK korrigiert seine Aussage, dass es in der Bundesregierung eine Einigung über erleichterte Berichtspflichten im Lieferkettengesetz gibt.)
Berlin, 20. Nov (Reuters) – Die Bundesregierung diskutiert eine Vereinfachung der Berichtspflichten im Lieferkettengesetz. Ziel soll es nach Angaben des Wirtschaftsministeriums sein, den Firmen mehr Zeit für ihre Berichte nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) einzuräumen. Entsprechende Rechtsänderungen würden aktuell anlässlich der Erarbeitung eines Referentenentwurfs des Bundesjustizministeriums auf Fachebene gemeinsam mit Wirtschafts- und Arbeitsministerium erörtert, teilte ein Sprecher des BMWK am Abend mit. “Eine Abstimmung in der Bundesregierung hat zu diesen Vorschlägen bisher noch nicht begonnen.”
Die Idee ist, dass für Firmen die Berichte für 2023 und 2024 erst 2025 fällig werden sollen und als EU-Nachhaltigkeitsberichte vorgelegt werden können. Dadurch würden Doppelungen vermieden, die Berichterstattung wird vereinfacht. Hintergrund ist der Übergang von dem deutschen Gesetz zur dann europaweit geltenden EU-Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Später ist noch die europäische Richtlinie zu den Sorgfaltspflichten in der Lieferkette geplant, die sogenannte “Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)”. Sie befindet sich noch im europäischen Gesetzgebungsverfahren. Die CSDDD-Richtlinie enthält keine eigenen Berichtspflichten. Ist sie EU-weit in Kraft getreten, will die Bundesregierung prüfen, ob Änderungen am LkSG erforderlich sind.
Das seit Januar geltende Lieferkettengesetz der Ampel-Regierung ist umstritten. Die einen sehen es als Bürokratiemonster für Unternehmen, die anderen als wichtigen Beitrag, um Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstößen bei Zulieferern vorzubeugen. Wie schwierig die Handhabung von Verantwortlichkeiten bei Lieferketten über mehrere Länder ist, zeigt der Fall BMW. Die “Süddeutsche Zeitung”, der NDR und der WDR hatten berichtet, dass es bei der Kobalt-Mine in Marokko, die Rohstoffe für von BMW genutzte Batterien liefert, zu schweren Verstößen gegen Umwelt- und Arbeitsschutzregeln komme. Der Minenbetreiber Managem weist dies aber zurück. (Bericht von Andreas Rinke; redigiert von Birgit Mittwollen. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter [email protected] (für Politik und Konjunktur) oder [email protected] (für Unternehmen und Märkte).)
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