Vorwurf Beihilfe zum Genozid: IGH weist Eilanträge gegen Deutschland zurück
Nicaraguas Botschafter Carlos José Argüello Gómez (rechts) und Alain Pellet (links), ein Anwalt, der Nicaragua vertritt, am 8. April vor dem Weltgerichtshof in Den Haag
In dem Verfahren um die Klage Nicaraguas gegen Deutschland wegen Beihilfe zum Genozid im Gazastreifen hat der Internationale Gerichtshof an diesem Dienstag die Eilanträge Nicaraguas zurückgewiesen. Deutschland müsse die Rüstungsexporte nach Israel nicht stoppen, entschieden die Richter.
Nicaragua hatte vor dem höchsten Gericht der Vereinten Nationen in Den Haag mehrere Eilanträge gestellt und unter anderem einen Stopp der Rüstungslieferungen gefordert. Das Land argumentierte, dass Deutschland durch seine Rüstungsexporte an Israel Beihilfe zum Völkermord leiste.
Deutschland hatte die Klage als haltlos zurückgewiesen. Die deutschen Rechtsvertreter argumentierten, dass Deutschland keine Kriegswaffen für direkte Kampfhandlungen exportiere.
Noch nicht entschieden haben die Richter über die eigentliche Klage wegen Beihilfe zum Völkermord. Darum wird es erst im Hauptverfahren gehen, das sich über Jahre hinziehen könnte. Entscheidungen des Gerichts sind bindend.
Es ist bereits das zweite Völkermord-Verfahren zum Gazakrieg vor dem Gerichtshof. Ende 2023 hatte Südafrika Israel verklagt und eine sofortige Waffenruhe gefordert. Die Richter ermahnten Israel damals, alles zu tun, um Völkermord zu verhindern. Israel wies Völkermord-Vorwürfe wiederholt zurück und beruft sich nach den Massakern der islamistischen Hamas und anderer extremistischer Palästinenserorganisationen am 7. Oktober 2023 auf das Recht zur Selbstverteidigung.