Ursula von der Leyen: Im Wahlkampf tut sie so, als sei Polen plötzlich ein Rechtsstaat

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Donald Tusk und Ursula von der Leyen

Am vergangenen Montag gab die Europäische Kommission plötzlich die Einstellung des Rechtsstaatsverfahrens gegen Polen bekannt. Für Polens neue Regierung und weite Teile der Bevölkerung ist das eine gute Nachricht: Zum einen bläst sie den Alarm ab, den die EU-Kommission 2017 geschlagen hat, nachdem die damalige Regierung der rechtspopulistischen PiS-Partei das polnische Verfassungsgericht entmachtet hatte. Damals hatte die Kommission erstmals ein Verfahren gestartet, das im Vertrag von Nizza als Reaktion auf die Regierungsbeteiligung der rechtspopulistischen FPÖ in Österreich eingeführt worden war: Mit entsprechenden Mehrheiten in Rat und Parlament kann die EU gegen einen Mitgliedstaat, der gegen die EU-Grundwerte verstößt, Sanktionen verhängen und ihn sogar seiner Stimmrechte im Rat der EU berauben.

Dafür braucht es aber Einstimmigkeit, aber Ungarn versprach, Polen mit einem Veto vor solchen Sanktionen zu schützen. Polens Regierung revanchierte sich mit einem Gegenversprechen, und so war für alle in der EU immer klar: Solange zwei oder mehr Staaten gegen EU-Grundwerte verstoßen und sich gegenseitig schützen, ergibt es keinen Sinn, das Verfahren anzuwenden. Jahrelang konnten Viktor Orbán und Jarosław Kaczyński so ihre Justiz demontieren und sich per Veto gegenseitig vor den Konsequenzen schützen. Wenn nun EU-Justizkommissarin Vera Jourova dem Rat vorschlägt, das Verfahren gegen Polen zu beenden, werden vermutlich (fast) alle erleichtert sein: Polen, die Kommission und fast alle anderen Mitgliedsländer.

Für die Öffentlichkeit ist dann klar, dass es, wie es in der Pressemitteilung der Kommission heißt, „in Polen keine eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der Rechtsstaatlichkeit“ mehr gibt. Das sei, so von der Leyen, das Ergebnis der harten Arbeit und der entschlossenen Reformbemühungen der neuen Regierung unter Donald Tusk. „Die jetzt stattfindende Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit ist eine großartige Nachricht für die Menschen in Polen und für unsere Union als Ganzes. Dies zeugt von der Widerstandsfähigkeit von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in Europa.“ Das sagt von der Leyen. Und liegt damit voll daneben.

Zwei Tage nach der Pressemitteilung trat Ursula von der Leyen beim 16. Europäischen Wirtschaftskongress in Kattowitz auf. Damit seine ganze Regierung dabei sein konnte, hatte Premierminister Donald Tusk extra eine Kabinettssitzung dahin verlegt. Aber von der Leyen kam gar nicht als Kommissionschefin, sondern als Wahlkämpferin: Sie sammelt nämlich zurzeit eifrig Unterstützung für ihre Wiederwahl nach den anstehenden Wahlen zum Europäischen Parlament. Dafür braucht sie eine qualifizierte Mehrheit im Rat und eine absolute Mehrheit im Europäischen Parlament – sie muss also nicht nur möglichst viele konservative, liberale, grüne und gemäßigt linke Parteien hinter sich bringen, sondern auch mindestens 15 der 27 EU-Regierungen, die noch dazu mindestens 65 Prozent der gesamten EU-Bevölkerung repräsentieren müssen.

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Anti-Tusk- und Anti-von-der-Leyen-Proteste in Warschau

Die PiS-Partei, die große Probleme hat, sich in ihrer neuen Rolle als Opposition zurechtzufinden, beschimpft die neue Regierung gerne als Lakaien der Deutschen und der EU und Donald Tusk als Marionette von Olaf Scholz und Ursula von der Leyen, aber im Moment wird eher umgekehrt ein Schuh draus: Von der Leyen braucht die Unterstützung der polnischen Regierung und der Fraktionen im Europaparlament, in denen Vertreter der polnischen Vier-Parteienkoalition sitzen. Polen wird nämlich nach den Wahlen im Juni 53 Vertreter nach Straßburg schicken. Und der Einfluss Tusks, der fünf Jahre lang Präsident des Europäischen Rats und drei Jahre lang Vorsitzender der Europäischen Volkspartei war, ist auch nicht zu unterschätzen.

Die neue polnische Regierung dagegen braucht die Gelder aus den Struktur-, Kohäsions- und Wiederaufbaufonds, die von der Leyen bisher wegen der Gefahren für die Rechtsstaatlichkeit zurückgehalten hat. Ohne sie lassen sich die Rückstände in der Klima- und Energiepolitik, die die PiS-Regierung angehäuft hat, nicht aufholen, vom Bezahlen der Schulden, mit denen sie soziale Wohltaten finanziert und überall in der Welt Waffen bestellt hat, gar nicht zu reden. Das sieht aus wie ein Kuhhandel, bei dem alle gewinnen: Von der Leyen bekommt Unterstützung für ihre Wiederwahl, die neue polnische Regierung bekommt die ausstehenden EU-Mittel und die polnische Bevölkerung mehr (und billigeren) Klimaschutz, saubere Luft, die gleichen sozialen Wohltaten wie bisher und durch den Zufluss an Devisen eine stärkere Währung. Nur hat das alles mit rechtsstaatlichen Reformen nichts zu tun. Die stecken nämlich fest, und beim genauen Hinsehen ist Polen nach fast einem halben Jahr Tusk nicht viel rechtsstaatlicher, als es dies unter den Premierministern Beata Szydło und Mateusz Morawiecki war.

Kaum hatte die PiS 2015 die Wahlen gewonnen, ging sie daran, das Verfassungsgericht zu entmachten. Erst erklärte die PiS-Parlamentsmehrheit die Ernennung von drei vom vorherigen Parlament ernannten Verfassungsrichtern für ungültig und ersetzte die Richter durch eigene Kandidaten, die der Präsident – damit niemand dagegen klagen oder protestieren konnte – noch in der gleichen Nacht vereidigte. Dann machte die PiS systematisch den Bock zum Gärtner und schickte Juristen ins Verfassungsgericht, denen dazu die Kompetenzen, die Qualifikation und die Reputation fehlten. Präsidentin des Verfassungsgerichts ist bis heute eine Posener Bezirksrichterin für Sozialversicherungsrecht, die nur einen Magistertitel hat und sich nie mit Verfassungsrecht beschäftigt hat. Auch ein Staatsanwalt, der vor 1989 politische Prozesse gegen Dissidenten geführt hatte, wurde so Verfassungsrichter, zusammen mit einer cholerischen Parlamentsabgeordneten, die ihre Kritiker auch dann noch unflätig auf Twitter beschimpfte, als sie schon Verfassungsrichterin war. Immerhin hatte sie eine Jura-Professur. Beide wurden bereits nach Erreichen des Rentenalters vereidigt, was gegen ein von der PiS verabschiedetes Gesetz verstieß, mit dem man unliebsame Richter des Obersten Gerichtshofs in die Rente geschickt hatte.

In dieser rustikalen Zusammensetzung erklärte das Gericht mehrere für die PiS nachteilige Urteile des Straßburger Menschenrechtsgerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) für verfassungswidrig. Die beiden internationalen Gerichtshöfe dagegen entschieden, das polnische Verfassungsgericht sei kein unabhängiges Gericht im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention und der EU-Verträge. Deshalb leitete die EU-Kommission 2017 erst das jetzt beendete Rechtsstaatsverfahren ein und klagte dann in mehreren Fällen erfolgreich gegen Polen vor dem EuGH.

Dann verlor die PiS die Parlamentswahlen im Oktober 2023 und seit Dezember regiert nun die – unzweifelhaft proeuropäische – Regierung von Donald Tusk, deren Parlamentsabgeordnete in der Opposition gegen die PiS-Reformen Sturm gelaufen sind. Das Problem dabei ist nur: An den erbärmlichen Zuständen im Verfassungsgericht hat sich dadurch nicht das Geringste geändert. Und wie es momentan aussieht, wird sich daran auch noch ungefähr zwei Jahre lang nichts ändern.

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Während der PiS-Regierung erklärte das polnische Verfassungsgericht mehrere für die PiS nachteilige Urteile des Straßburger Menschenrechtsgerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) für verfassungswidrig.

Um das Verfassungsgericht zu reparieren, braucht es ein Gesetz. Gesetze können vom Präsidenten blockiert werden, dessen Veto kann das Parlament nur mit einer Mehrheit von drei Fünfteln überstimmen – so viel hat die Regierung Tusk nicht. Sie bräuchte dazu Stimmen der PiS, für die die Existenz des Verfassungstribunals in seiner jetzigen Form eine Garantie für Straflosigkeit ist. Jedes Mal, wenn die Regierung Tusk einen diskreditierten hohen PiS-Beamten loswerden will, besorgt der sich eine einstweilige Verfügung des Verfassungsgerichts. In Warschau kursieren bereits Witze über Falschparker, die sich mit einstweiligen Verfügungen des Verfassungsgerichts vor Strafzetteln schützen.

Tusks Koalition hat darauf mit zweierlei Maßnahmen reagiert: Sie hat in einer Sejm-Resolution die betreffenden Richterernennungen für rechtswidrig erklärt. So was können weder Präsident noch Verfassungsgericht blockieren, es hat allerdings auch keine Gesetzeskraft, weshalb die rechtswidrig urteilenden Richter weiter rechtswidrig urteilen und die Regierung von Fall zu Fall entscheidet, ob sie deren Entscheidungen und Urteile anerkennt. Sie hat einen Gesetzentwurf im Parlament eingebracht, der Urteile, die von Kammern, die mit rechtswidrig ernannten Richtern besetzt waren, nachträglich für ungültig erklärt und es erlauben würde, die entsprechenden Richter abzusetzen. Das Problem dabei: Viele dieser Urteile wurden längst umgesetzt, die Rechtsfolgen sind nicht mehr rückgängig zu machen – und der Präsident wird den Gesetzentwurf vermutlich sowieso blockieren. Alles bleibt beim Alten, was den hübschen, aber wenig rechtsstaatlichen Nebeneffekt hat, dass die Regierung weiterhin eigenmächtig entscheiden kann, welche Entscheidung des Verfassungsgerichts sie anerkennt und welche nicht – obwohl ihr die Verfassung diesen Spielraum überhaupt nicht lässt. Entscheidungen des Verfassungsgerichts sind „allgemein verbindlich und endgültig“, sagt die Verfassung. Aber ist dieses Gremium, das da ab und zu im Gebäude gegenüber dem Außenministerium in Warschau tagt und seltsame Stellungnahmen abgibt, überhaupt ein Verfassungsgericht?

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Die Chefin des polnischen Verfassungsgerichts, Julia Przylebska, mit Polens Staatspräsident Andrzej Duda

Richter, die keine Richter sind, aber eifrig richten

2017 boxte die PiS noch ein anderes Gesetz durch das Parlament. Es gab der Parlamentsmehrheit das Recht, die Mehrheit der Mitglieder des Landesjustizrats zu ernennen. Bis dahin waren die von Richtervereinigungen gewählt worden. Der Rat arbeitet wie ein Filter: Jeder, der Richter werden oder in ein Höchstgericht berufen werden will, muss da durch, bevor er vom Präsidenten ernannt werden kann. Die Reform war eine Chance für alle Ausgestoßenen, Angeeckten, zu kurz Gekommenen und Unzufriedenen, die sich mit ihrem Berufsstand überworfen hatten. Sie konnten jetzt vor den Parteisoldaten im Rat einen Kotau und dann rasend schnell Karriere machen. Manche hüpften so aus ihrem Amtsgericht direkt in den Obersten Gerichtshof.

Dann zogen nacheinander der Europäische Gerichtshof und nach ihm auch der Oberste Gerichtshof Polens die Unabhängigkeit dieser Richter in Zweifel und verlangten von vor 2017 ernannten Richtern, die Unabhängigkeit solcher Hochgeschwindigkeitsrichter zu überprüfen. Der Oberste Gerichtshof entwickelte sogar einen umfangreichen Kriterienkatalog dafür. Und die PiS reagierte darauf mit der Verabschiedung eines Disziplinargesetzes, das Richter bestrafte, die den Katalog anwandten, wogegen die EU-Kommission vor den EuGH zog und recht bekam.

Die Regierung Tusk hat jetzt einen Gesetzentwurf ins Parlament gebracht, der die Wahl der meisten KRS-Mitglieder wieder den Richtervereinigungen überlässt. Völlig offen ist allerdings, was mit den Richtern, die eigentlich keine Richter sind, geschehen soll. Richter, die gegen die PiS-Reform waren und deshalb seit 2017 beruflich blockiert waren, fordern Einzelüberprüfungen, die radikaleren unter ihnen sogar eine Säuberung des Justizapparats. Ungefähr ein Viertel der 10.000 polnischen Richter hat die 2017 von der PiS und Präsident Duda entwickelte Prozedur durchlaufen – so viele kann man nicht kurzfristig wegsäubern, ohne dass Prozesse unterbrochen werden, Fristen ablaufen, Verbrechen verjähren und Verbrecher auf freien Fuß gesetzt werden müssen. Präsident Duda ist erklärtermaßen gegen jede Reform, die den Richtern schadet, die er nach 2017 ernannt hat. So füttern der Landesjustizrat und Duda Monat für Monat das System weiter mit Ernennungen von Richtern, die keine unabhängigen Richter sind, mit der Folge, dass Urteile, an denen sie beteiligt waren, in den höheren Instanzen, in Straßburg und Luxemburg angefochten werden können. Rechtssicherheit sieht anders aus.

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Andrzej Duda

Da staunt der Laie und der Fachmann wundert sich: Hat sich denn in Polen durch die neue Regierung gar nichts verändert? Manche radikalen Unterstützer der neuen Regierung behaupten das und fordern – nicht unähnlich der PiS-Politik der vergangenen Jahre – umfassende Säuberungen und ein hartes Durchgreifen per Dekret. Das wäre natürlich verfassungswidrig. Nur ist das, was jetzt die ganze Zeit im Verfassungsgericht, im Landesjustizrat und an vielen Gerichten passiert, auch nicht verfassungskonform. Dennoch hat die Regierung Tusk bisher darauf verzichtet, die Verfassung vollends zu brechen, um Polen wieder rechtsstaatlich zu machen. Was auch bedeutet, dass es jetzt auch noch nicht rechtsstaatlich ist.

Aber natürlich hat sich einiges verändert: Das staatliche Fernsehen ist, obwohl nun von der neuen Regierung kontrolliert, keine Propaganda-Trompete im Stil von „Russia Today“ mehr. Das Disziplinargesetz der PiS wird nicht mehr angewendet, wenn Richter die Unabhängigkeit ihrer Kollegen überprüfen wollen oder sich mit Anfragen an den EuGH wenden. Mit anderen Worten: Polen ist liberaler und pluralistischer geworden, nicht zuletzt deshalb, weil es nicht mehr von einer autokratischen Einparteienregierung, sondern von einer Vier-Parteien-Koalition regiert wird, deren Mitglieder sich gegenseitig in Schach halten. In diesem Karpfenteich ist die Bürgerplattform von Donald Tusk der größte Fisch, aber eine Mehrheit hat er nur, wenn alle vier Parteien seine Regierung stützen.

Das Durcheinander in der Justiz und deren Unberechenbarkeit für die Bürger sind geblieben. Wichtige EuGH und Straßburger Urteile zur Rechtsstaatlichkeit warten weiter auf ihre Umsetzung, mindestens bis zu den Präsidentschaftswahlen Mitte nächsten Jahres. Präsident Duda kann dann nicht mehr kandidieren und die Regierung Tusk kann nur hoffen, dass dann ein Kandidat das Rennen macht, der Justizreformen nicht blockieren wird.

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Donald Tusk wartet auf die Wahl eines neuen Präsidenten.

Das wiederum heißt: Die EU-Kommission hat ihr Verfahren gegen Polen nicht deshalb eingestellt und seit Jahren eingefrorene Gelder freigegeben, weil Polen wieder ein Rechtsstaat geworden ist, sondern weil seine Regierung versprochen hat, wieder einer zu werden. Vielleicht. Das hat die Regierung Morawiecki auch ab und zu versprochen, wenn ihr das Geld ausging. Aber ihr hat es von der Leyen nicht geglaubt. Als sie aufgrund ähnlicher Versprechen Gelder für Ungarn freigab, wurde sie vom Europäischen Parlament verklagt. Das wiederum hat bisher keine Einwände gegen die Freigabe der Mittel und die Einstellung des Rechtsstaatlichkeitsverfahrens gegen Polen geltend gemacht. Misst die EU also mit zweierlei Maßstab? „Gestern konnte jeder sehen, dass das Wort Rechtsstaatlichkeit nur ein Instrument der Europäischen Kommission war, um in Polen Politik zu machen“, twitterte Präsident Duda nach der Verlautbarung der Kommission am Montag. Einerseits hat er ein denkbar geringes Recht zur Kritik, denn er hat jahrelang eifrig an der Demontage des Rechtsstaats mitgewirkt und sämtliche Höchstrichter, die eigentlich keine sind, vereidigt, was er seiner eigenen Interpretation der Verfassung zufolge auch hätte ablehnen können. Andererseits hat er schlicht recht: Die EU insgesamt findet die Versprechen der proeuropäischen Regierung Tusk glaubwürdiger als die von Politikern, die die EU je nach Kassenstand mal als „Besatzungsmacht“ (ein PiS-Abgeordneter), „Erpresser“ (Jarosław Kaczyński), als „imaginären Klub, der nichts bewirkt“ (Andrzej Duda) oder als „große europäische Wertegemeinschaft“ (auch Andrzej Duda) bezeichnet haben.

Das Entscheidende ist aber, dass mit dem neuen politischen Wohlwollen in Brüssel und Straßburg nun ein großer Teil der Anreize dafür verschwindet, die Demontage des Justizsystems rückgängig zu machen. Bis Dudas Amtszeit endet, stehen die Polen vor einer absurden Situation: Ein Viertel der Richter, die Mehrheit im Obersten Gerichtshof, der Landesjustizrat und das Verfassungsgericht sind alle unabhängig von der (neuen) Regierung, aber trotzdem nicht unabhängig im Sinne der Verfassung, der Europäischen Menschenrechtskonvention und der EU-Verträge. Sie sind nicht einmal abhängig von der vorherigen Regierung, deren Abgeordnete jetzt in der Opposition sind, denn die hat wenig Möglichkeiten, sie zu beeinflussen. Es klingt absurd, aber sie sind nicht deshalb keine unabhängigen Richter, weil sie nicht unabhängig sind, sondern weil sie keine Richter sind.

Polens Bürger können sich damit trösten, dass es jemanden gibt, für den das alles noch unangenehmer ist: Viktor Orban. Er konnte sich bisher darauf verlassen, dass die PiS in Brüssel Sanktionen gegen ihn blockierte, so wie sich Jaroslaw Kaczynski darauf verlassen konnte, dass Orbans Veto ihn vor allzu großer Unbill aus Brüssel schützte. Dieser Schutzschirm ist nun mit dem Regierungswechsel weggefallen. Und nach der Einstellung des Verfahrens gegen Polen und der polnischen Unterstützung für von der Leyens Kandidatur wird es nun eng für Orban. Seit sich seine Fidesz-Partei von der Europäischen Volkspartei getrennt hat, muss niemand mehr auf ihn Rücksicht nehmen. Zumal Ungarn mit 21 Mandaten weniger als halb so viele Abgeordnete nach Straßburg schickt wie Polen.

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