SZ-Vizechefin Föderl-Schmid: Existenz von Plagiaten ist nicht zu leugnen

sz-vizechefin föderl-schmid: existenz von plagiaten ist nicht zu leugnen

Ihre Doktorarbeit wurde auf ihren eigenen Wunsch hin von der Universität Salzburg geprüft: die stellvertretende Chefredakteurin der „Süddeutschen Zeitung“, Alexandra Föderl-Schmid.

Die Universität Salzburg hat der F.A.Z. zusätzliche Informationen zur Plagiatsprüfung der Dissertation von Alexandra Föderl-Schmid mitgeteilt. Anfang April wurde bereits verbreitet, bei der stellvertretenden Chefredakteurin der „Süddeutschen Zeitung“ sei „kein relevantes wissenschaftliches Fehlverhalten“ festzustellen. Wie der Leiter der universitären Rechtsabteilung, Jakob Hubauer, nun wissen ließ, wurde die Überprüfung nach den Bestimmungen des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes durchgeführt. Folglich kamen nicht die Regelungen zum Zuge, die im Rahmen der „Guten Wissenschaftlichen Praxis“ (GWP) gelten.

Letzteres hätte bedeutet, dass man den österreichischen Plagiatsforscher Stefan Weber als Hinweisgeber hätte anhören müssen. Stattdessen gilt im Verfahren nun die Amtsverschwiegenheit; ein Rechtsinstitut, das es in dieser Form nur noch in Österreich gibt und Transparenz oft verhindert. Aus diesem Grund kann die Öffentlichkeit nicht nachvollziehen, welche Passagen die Universität als Plagiat eingestuft hat und ob sich die mangelnde Relevanz des Fehlverhaltens auf eine geringe Zahl von Übernahmen oder nicht nachweisbaren Vorsatz bezieht.

Gegenüber der F.A.Z. erklärte die Hochschule, dass die Prüfung rund sieben Wochen gedauert hat. Erklärbar ist diese außergewöhnlich schnelle Erledigung wohl damit, dass keine externen Gutachter zur Sachverhaltsaufklärung berufen wurden, was in Österreich sonst regelmäßig erfolgt. Überprüft wurde die Arbeit mithilfe der Software Turnitin.

Weber findet 157 Stellen, die Universität zwölf

Nach Informationen dieser Zeitung weist die Software bei der Dissertation lediglich zwölf Textübereinstimmungen aus, die als Plagiate gewertet werden können. Weber hatte in seiner inzwischen veröffentlichten Analyse 157 Stellen aufgeführt. Laut Weber wurde „unzitiert abgeschrieben unter anderem von dem Medienpsychologen und Fernsehforscher Jo Groebel, dem Kommunikationswissenschaftler Hannes Haas, der Medienpädagogin Susanne Hiegemann, dem ehemaligen Bundesverfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem, dem Medienwissenschaftler Winfried Schulz und dem Journalistik-Professor Siegfried Weischenberg“.

Allerdings sind wohl bei Weitem nicht alle 157 Stellen als Plagiate zu bewerten. Oft werden Fakten referiert. Zwar behauptet Föderl-Schmid teilweise, auch „eigene Recherchen“ durchgeführt zu haben, was nicht ersichtlich ist, und zitiert andernorts falsch. Trotzdem ergibt sich nach dem Gesamtbild keine Ermessensreduzierung insofern, dass der Doktorgrad auf jeden Fall zu entziehen wäre. Daher erscheint die Entscheidung der Universität Salzburg als akzeptabel, was Verfahren und Ergebnis der Prüfung angeht; die Existenz von Plagiaten in der Dissertation ist aber nicht zu leugnen.

Föderl-Schmid hatte selbst um eine Prüfung ihrer Doktorarbeit „Vom Monopol zum Markt: Zehn Jahre duales Rundfunksystem in Deutschland“ von 1996 gebeten. Anders als gelegentlich dargestellt, kann die universitäre Entscheidung terminologisch nicht als „Freispruch“ bezeichnet werden, weil es nie um eine Verurteilung ging. Festgestellt wurde nur, dass die ursprüngliche Bewertung der Dissertation nicht für nichtig zu erklären ist.

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