Rente, Abzüge und Arbeitsjahre: Wer daran glaubt, zahlt drauf

Rente, Abzüge und Arbeitsjahre: Wer daran glaubt, zahlt drauf

rente, abzüge und arbeitsjahre: wer daran glaubt, zahlt drauf

Ein Rentner kratzt sich neben einem Sparschwein mit der „Aufschrift“ Rente am Kopf.

Rund um das Thema Rente kursieren diverse Irrtümer. Wer ihnen auf den Leim geht, muss mit hohen Abzügen oder gar ausbleibenden Zahlungen rechnen.

Dortmund – Nach 45 Arbeitsjahren kann man bereits im Alter von 63 abschlagsfrei in Rente gehen. Die Zahlungen aus der Deutschen Rentenversicherung starten dann automatisch. Falsch! Nicht alles, was man hört, stimmt auch. Einige Renten-Mythen können sich als teures Missverständnis herausstellen.

Rente, Abzüge und Arbeitsjahre: Wer daran glaubt, zahlt drauf

Rund um die Rente in Deutschland kursieren viele Irrtümer. Daher hat die Deutsche Rentenversicherung (DRV) mit den gängigsten Mythen aufgeräumt.

Ein offensichtlich weit verbreitetes Missverständnis ist, dass die Renten-Zahlungen ganz automatisch einsetzen, sobald man aus dem Berufsleben ausscheidet. Wer darauf vertraut, wird enttäuscht.

Rente, Abzüge und Arbeitsjahre: Kommen die Zahlungen automatisch?

Denn wie die Deutsche Rentenversicherung aufklärt, kommt die Rente eben nicht automatisch. Sie muss schriftlich beantragt werden.

Und zwar mindestens drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn. Ansonsten kann ein nahtloser Übergang vom Job zur Rente nicht garantiert werden. Arbeitnehmer, die kurz vor dem Ruhestand stehen, sollten sich also rechtzeitig kümmern. Sollte der Rentenantrag abgelehnt werden, haben Betroffene die Möglichkeit zu reagieren.

Rente mit 63: Bürgern drohen hohe Abzüge

Ebenso viele Irrtümer ranken sich um das Renteneintrittsalter. Wer 45 Beitragsjahre in der Deutschen Rentenversicherung vorweisen kann, gilt als „besonders langjährig Versicherter“.

Das garantiert jedoch nicht automatisch, dass man mit 63 ohne Abzüge in Rente gehen kann. Hierzu erklärt die DRV, dass dies erst nach Erreichen der entsprechenden Altersgrenze gilt. Diese liegt zwischen 63 und 65 Jahren und hängt davon ab, in welchem Jahr man geboren wurde. Wer sich nicht daran hält, dem werden „für jeden Monat, den die Rente vor Erreichen des regulären Rentenalters beginnt, 0,3 Prozent von der Rente abgezogen“.

Was müssen besonders langjährig Versicherte bei der Rente mit 63 berücksichtigen?

Der abschlagsfreie Renteneintritt zum vollendeten 63. Lebensjahr gilt allerdings nicht mehr für Versicherte, die 1953 oder später geboren wurden. Für sie steigt das mögliche Renteneintrittsalter für diese Altersrente schrittweise von 63 auf 65 Jahre an. Für den Geburtsjahrgang 1964 und alle später Geborenen gibt es die abschlagsfreie Rente dann frühestens mit 65 Jahren. Ein Beispiel: Wer am 1. Juli 1959 geboren wurde, kann zum 1. September 2023 mit 64 Jahren und zwei Monaten diese Rente erhalten.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung

Rente und Altersgrenze: Irrtum kann für dauerhafte Abzüge sorgen

Wer davon ausgeht, dass die Abzüge bei der Rente mit Erreichen des regulären Rentenalters wieder rückgängig gemacht werden, ist ebenfalls einem Irrglauben aufgesessen. Die Abschläge bleiben bestehen.

Ebenso funktioniert die Regelung jedoch auch in die andere Richtung. Denn: Wer länger arbeitet, erhöht dauerhaft seine Rentenansprüche. Für jeden Monat des späteren Rentenbeginns gibt es einen Zuschlag von 0,5 Prozent. Nach einem Jahr hätte man somit seine Rente um 3 Prozent erhöht.

Rente mit 67: Diese Altersgrenze gilt wirklich

Ein weiteres Missverständnis gibt es rund um die Rente mit 67. Nicht jeder muss bis zum Erreichen des 67. Lebensjahrs arbeiten.

Diese Grenze gilt erst ab dem Geburtsjahrgang 1964. „Wer vor diesem Stichtag geboren ist, für den steigt die Altersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre“, erklärt die DRV. Konkret verschiebt sich die Regelaltersgrenze wie folgt:

Geburtsjahr Anhebung in Monaten Rentenalter
1957 11 65 Jahre und 11 Monate
1958 12 66 Jahre
1959 14 66 Jahre und 2 Monate
1960 16 66 Jahre und 4 Monate
1961 18 66 Jahre und 6 Monate
1962 20 66 Jahre und 8 Monate
1963 22 66 Jahre und 10 Monate
1964 24 67 Jahre

Rente und Steuern: Ab wann müssen Rentner Steuern zahlen?

Nicht minder komplex und mit ebenso vielen Irrtümern ist das Thema „Steuern bei der Rente“ behaftet. Wer aktuell der Meinung ist, dass die Rente voll versteuert werden muss, kann aufatmen – zumindest noch.

Eine vollständige Versteuerung der Rente tritt dank einer Gesetzesänderung erst 2058 in Kraft. Aktuell müssen bei einem Rentenbeginn im Jahr 2024 83 Prozent versteuert werden. Jedoch nur, wenn ein gewisser Grundfreibetrag überschritten wird.

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