Bayern ist Spitzenreiter
So viele Corona-Impfschäden sind bislang anerkannt – ein Problem ist „kaum zu beheben“
Herzprobleme, Tinnitus, Lähmungen – Corona-Impfschäden sind selten, treten aber auf. Bislang hat der Staat kaum Entschädigungen gezahlt. Das hat Gründe.
Berlin/München – In gut vier Wochen soll es zu einem Urteil in einem viel beachteten Prozess kommen: Eine Frau aus Rheinland-Pfalz hat Klage gegen den Impfstoffhersteller Biontech eingereicht. Sie begründet ihre Klage damit, dass es nach der zweiten Impfung zu einer beidseitigen Lungenarterien-Embolie gekommen sei. Da die genaue Ursache nicht festgestellt werden konnte, führt die Frau dies auf die Impfung zurück. Die Klägerin fordert Schadenersatz und Schmerzensgeld. Biontech hält die Klage für unbegründet. Nur ein Fall von mehreren Klagen und insgesamt 11.827 Anträgen auf die Anerkennung eines Corona-Impfschadens in Deutschlands.
Impfschaden nach Corona-Impfung: Mehr als 400 bislang anerkannt – Bayern ist Spitzenreiter
Während die Anträge im fünfstelligen Bereich liegen, ist die Anzahl der bestätigten Impfschäden bislang niedrig: lediglich 467 Fälle wurden anerkannt – bei insgesamt 64,9 Millionen Impfungen entspricht das einer Quote von 0,00072 Prozent oder einem anerkannten Schaden pro 138.888 Impfungen. Das berichtet die Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ). In einigen Bundesländern sind nur einige hundert Anträge bei den Behörden eingegangen – in Hessen und Berlin jeweils schon etwa 900. In Bayern hingegen gibt es auffällig viele Anträge, mit mehr als 2500 eingereichten Fällen. Bundesweit wurden 5597 Anträge noch überhaupt nicht bearbeitet, recherchierte die NOZ.
Post-Vac und Long Covid: Der Staat erkannte bisher kaum Corona-Impfschäden an – Gesundheitsminister Karl Lauterbach hatte erst kürzlich Hilfen versprochen.
Viele Anträge auf Corona-Impfschaden noch unbearbeitet – Problem „kaum zu beheben“
Warum überhaupt so viele Impfschaden-Anträge noch unbearbeitet in den Schubladen liegen, benennt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Nordrhein-Westfalen: Demnach seien nicht ausreichend Gutachter vorhanden. Das Problem sei kurzfristig auch „kaum zu beheben“. Zudem heißt es, dass es in der medizinischen Wissenschaft derzeit nur einen unvollständigen Wissensstand über gesicherte Zusammenhänge zwischen den Schutzimpfungen gegen Covid-19 und bestimmten Erkrankungsbildern gibt, was die Situation weiter problematisch macht, heißt es laut NOZ.
Impfschaden: So viel Geld gibt es als Entschädigung
Entscheidend für die Anerkennung eines Impfschadens ist die Frage, ob der entstandene Schaden tatsächlich in ursächlichem Zusammenhang mit der Impfung steht. Anträge auf Entschädigung werden häufig abgelehnt, wenn die gesundheitliche Störung von Gutachtern nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit auf die Impfung zurückgeführt werden kann. Ein solcher Zusammenhang bei Impfschäden ist oftmals schwer zu beweisen.
Kommt es zu einer dauerhaften Schädigung der Gesundheit, steht den Betroffenen Entschädigung zu – je nach Schweregrad kann das eine Grundrente von 164 bis 854 Euro monatlich sein. Zusatzleistungen sind möglich, abhängig von den Impfschäden und den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen. Dazu könnten Leistungen der Heil- und Krankenbehandlung wie Logopädie und eine Versorgung mit Hilfsmitteln wie einem Spezialbett kommen.
Definition: Was versteht man unter einem Impfschaden?
In Deutschland ist das Paul-Ehrlich-Institut für die Sicherheit von Impfstoffen zuständig. Dieses definiert einen Impfschaden als die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen einer „Impfkomplikation“ – also einer unerwünschten Reaktion, die nach der Impfung auftritt und möglicherweise in einem kausalen Zusammenhang mit der Impfung steht. Laut Paul-Ehrlich-Institut sind folgende schwerwiegende Impfkomplikationen nach einer Corona-Impfung bekannt:
- Myo-/Perikarditis (Herzkrankheit)
- Blutgerinnsel
- Gesichtslähmung
- Guillain-Barré-Syndrom (Muskelschwäche)
- Tinnitus (Hörschaden)
Diese Komplikationen treten den Angaben des Instituts zufolge selten (ein Fall pro 1000 bis 10.000 Impfungen) oder sehr selten (weniger als ein Fall pro 10.000 Impfungen) auf. Corona-Folgen wie Long Covid treten da schon deutlich häufiger auf: In Deutschland sind mindestens eine Million Menschen von Long Covid betroffen. Die Initiative „#nichtgenesen“ spricht sogar von drei Millionen Erkrankten, berichtet BuzzfeedDE. Eine Studie aus Großbritannien ermittelte, dass etwa 7,8 bis 17 Prozent aller Erkrankten nach einer Corona-Infektion unter Langzeitsymptomen leiden. Insgesamt 1,2 bis 4,8 Prozent haben sogar beeinträchtigende Symptome.
Impfschaden melden – so geht‘s
Dem Robert-Koch-Institut zufolge ist die Meldung eines Impfschadens klar geregelt: Personen, die mit gesundheitlichen Folgen nach einer Impfung zu kämpfen haben und klagen möchten, sollten zunächst ihren Hausarzt konsultieren. Der Hausarzt meldet etwaige Verdachtsfälle anschließend dem Paul-Ehrlich-Institut. Im nächsten Schritt haben Betroffene die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen. Ein Gutachter wird daraufhin den möglichen Impfschaden prüfen. Die abschließende Entscheidung über den Antrag obliegt dem zuständigen Versorgungsamt. Gesetzliche Grundlage ist der Paragraf 6 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). (jkk/dpa)
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