Astrid Rothe-Beinlich (Bündnis 90/Die Grünen), Fraktionsvorsitzende im Thüringer Landtag, spricht während der Landespressekonferenz vor Journalisten.
Die Thüringer Grünen-Fraktionschefin Astrid Rothe-Beinlich hat der AfD-Fraktion mit Blick auf einen Gesetzentwurf zur Aufarbeitung der Corona-Pandemie Geschichtsklitterung vorgeworfen. Ihr sei der Begriff des Unrechtsbereinigungsgesetzes ausschließlich im Zusammenhang mit der Aufarbeitung der SED-Diktatur bekannt. Diesen Begriff für die Corona-Pandemie «zu vereinnahmen», sei «ein starkes Stück», sagte sie bei der Landespressekonferenz am Mittwoch in Erfurt.
Die AfD-Fraktion hatte ein Sonderplenum beantragt, damit ihr Gesetzentwurf im Parlament zum ersten Mal beraten wird. Er trägt den Titel: «Thüringer Coronamaßnahmen-Unrechtsbereinigungsgesetz». Vertreter mehrerer Fraktionen kritisierten das Vorgehen der AfD-Fraktion, für ihren Tagesordnungspunkt ein Sonderplenum zu beantragen. «Es geht um Platzierung, um mediale Aufmerksamkeit, es geht um Inszenierung», sagte Linke-Fraktionschef Steffen Dittes.
Der parlamentarische Geschäftsführer der Thüringer AfD-Fraktion, Torben Braga, räumte ein, dass seine Fraktion das Sonderplenum nur deshalb beantragte, damit ihr Gesetzentwurf noch behandelt wird. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Punkt in den April-Sitzungen aufgerufen werde, sei sehr gering gewesen, so Braga. Seine Fraktion sehe aber eine Dringlichkeit in der Abarbeitung des Punktes. Zum Titel des Gesetzentwurfes sagte Braga: «Ich gehe mal davon aus, dass es eine sehr bewusste Entscheidung war.»
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