Ruhestand: Wann ist Ihr Renteneintrittsdatum? Diese Tabelle zeigt es
Überblick der Jahrgänge
Ruhestand: Wann ist Ihr Renteneintrittsdatum? Diese Tabelle zeigt es
Das Renteneintrittsdatum ist ein Meilenstein im Leben. Doch wann genau dürfen Sie in den Ruhestand gehen? Unsere Tabelle gibt Aufschluss.
München – Wann ist es endlich soweit, dass Sie Ihren Arbeitsplatz verlassen und in den verdienten Ruhestand eintreten können? Der Tag des Rentenbeginns ist für viele ein ersehnter Moment. Aber wann genau beginnt die gesetzliche Rente? Gerade jetzt herrscht bei vielen Unklarheit, da das Renteneintrittsalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben wird. Unsere Übersicht kann Ihnen dabei helfen, Ihren möglichen Rentenbeginn zu ermitteln. Zuerst müssen wir jedoch klären, welche Bestimmungen für den Ruhestand gelten. Es gibt folgende Unterscheidungen:
Wer vor Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand gehen möchte, muss mit Abzügen rechnen.
Bis 2031 erhöht sich die Regelaltersgrenze auf 67 Jahre
Regelaltersrente: Wer 2023 das 66. Lebensjahr vollendete (und mindestens fünf Jahre Beiträge entrichtet hat), kann ohne Abzüge in den regulären Ruhestand treten. Dies betrifft den Jahrgang 1957. Der genaue Zeitpunkt des Rentenbeginns hängt vom Geburtstag ab. Eine Ausnahme gibt es nur für diejenigen, die am Neujahrstag ihren 66. Geburtstag feiern: Sie konnten bereits seit Dezember 2022 ihren Ruhestand genießen. Bis 2031 erhöht sich die Regelaltersgrenze auf 67 Jahre. Dies betrifft erstmals die Jahrgänge ab 1964.
Altersrente nach 45 Beitragsjahren: Wer so lange kontinuierlich in die Rentenkasse eingezahlt hat, gilt als „besonders langjährig Versicherter“ und kann bereits früher die volle Rente beziehen – also ebenfalls ohne Abzüge. Die genauen Bedingungen dieser auch als „Rente mit 63“ bekannten Regelung sind jedoch vielfältig, 2023 wird es eine „Rente mit 64“ Regelung geben.
Altersrente für Schwerbehinderte: Wer chronisch krank ist oder einen Schwerbehindertenausweis besitzt, kann ebenfalls früher in den Ruhestand treten. Aktuell wird die Altersgrenze von 63 auf 65 Jahre erhöht. Auch hier wird der Jahrgang 1964 als erster mit 65 Jahren in den Ruhestand gehen können. Voraussetzung ist ein Schwerbehindertenausweis mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50.
Wer vor Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand gehen möchte, muss mit Abzügen rechnen. Pro Monat, den man früher aufhört zu arbeiten, sind das 0,3 Prozent weniger Rente.
Im Folgenden konzentrieren wir uns jedoch ausschließlich auf die Regelaltersgrenze. Welcher Jahrgang in welchem Jahr regulär in den Ruhestand gehen darf, können Sie hier sehen:
Jahrgang | Renteneintrittsjahr |
---|---|
1958 | 2024 |
1959 | 2025 / 2026 |
1960 | 2026 / 2027 |
1961 | 2027 / 2028 |
1962 | 2028 / 2029 |
1963 | 2029 / 2030 |
1964 | 2031 |
nach 1964 | immer mit 67 Jahren |
Bei den Jahrgängen mit zwei Eintrittsjahren hängt es vom Geburtsmonat ab. Wer beispielsweise im Januar 1960 geboren wurde, kann bereits im Januar 2026 in den Ruhestand gehen. Wer jedoch im September 1960 geboren wurde, kann erst im Januar 2027 seine berufliche Laufbahn beenden. Wer es ganz genau wissen möchte, kann den Rentenbeginnrechner auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung nutzen.