Reichsbürger-Prozess: Was Sie zum Start des historischen Terrorverfahrens wissen müssen: Fakten, Hintergründe, Insiderwissen

reichsbürger-prozess: was sie zum start des historischen terrorverfahrens wissen müssen: fakten, hintergründe, insiderwissen

Reichsbürger Reuss

Anwälte und Beobachter erwarten ein Rekordverfahren, das mehrere Jahre dauern könnte – und auch sonst einiges bietet, was es so in Deutschland bisher nicht gab. Der stern beantwortet zum Auftakt des ersten Prozesses die wichtigsten Fragen.

Der heutige Montag, der 29. April 2024, wird in die Rechtsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland eingehen. Denn vor dem Oberlandesgericht Stuttgart beginnt einer der größten Terrorprozesse in der Geschichte des Landes. Schon jetzt ist absehbar, dass vieles in Deutschland bisher beispiellos ist, was sich in den kommenden Monaten – wohl eher Jahren – in Stuttgart und zwei weiteren Gerichten abspielen wird.

Ein Reporterteam von stern und RTL hat seit dem vergangenen Herbst umfangreich zu dem Fall recherchiert. Es hat Ermittlungsunterlagen eingesehen, darunter abgehörte Telefonate, verschlüsselte Kommunikation, Observierungsprotokolle, insgesamt mehr als 400.000 Dokumente. Die Texte, Fernsehberichte, eine TV-Dokumentation und vieles mehr finden Sie gebündelt auf dieser Seite von stern.de.

Wir möchten Ihnen zum Start des Prozesses einen Überblick über Fakten und Hintergründe geben. Alles eben, was Sie wissen müssen, um auf der Arbeit oder im Freundeskreis mitreden zu können.

 

1. Wer ist eigentlich diese “Gruppe Reuß” – und warum steht sie vor Gericht?

Deutsche Fahnder haben im Dezember 2022 im gesamten Bundesgebiet eine Großrazzia durchgeführt. Ein Jahr später, Ende vergangenen Jahres, hat der Generalbundesanwalt dann 27 Männer und Frauen angeklagt. Sie sollen Mitglied oder Unterstützer einer rechtsterroristischen Gruppe sein. Unter ihnen Unternehmer, eine frühere Abgeordnete der AfD, ein Promikoch, ehemalige und aktive Soldaten der Bundeswehr – auch von der Eliteeinheit Kommando Spezialkräfte, kurz KSK.

Zu den bekanntesten Köpfen der Gruppe zählt der Frankfurter Immobilienunternehmer Heinrich XIII. Prinz Reuß. Weil ein Prinz als mutmaßlicher Putschist kurios wirkte. Vor allem aber, weil Reuß den Ermittlern als einer der Anführer der Gruppe erschien. Der Generalbundesanwalt hat ihn als einen von insgesamt zwei “Rädelsführern” angeklagt. Als einen der führenden Köpfe also. (Der andere ist Rüdiger von Pescatore, ein früherer Kommandeur eines Fallschirmjägerbataillons, einer Vorläufereinheit des heutigen KSK)

Das erklärt auch, warum die Gruppe oft “Gruppe Reuß” genannt wird. Intern bezeichnete sie sich als “Patriotische Union”.

Deutschlands Chefankläger werfen der Gruppe vor, dass sie die Bundesregierung mit Waffengewalt stürzen wollte – und dafür sehr konkrete Vorbereitungen getroffen hat. So soll sie für ihren Putschplan beispielsweise angefangen haben, eine Schattenarmee aufzubauen und eine Regierung, die nach dem Umsturz selbst die Macht übernimmt. Zudem soll sie Gebäude des Bundestags für ein Attentat ausgespäht haben, mithilfe einer AfD-Abgeordneten.

Es stehen nun insgesamt 26 Männer und Frauen vor Gericht. Einer der ursprünglich Angeklagten ist vor wenigen Monaten aufgrund einer Krankheit gestorben.

 

2. Warum findet dieser eine Prozess in drei Gerichten statt – und was passiert wo?

Der Generalbundesanwalt hat entschieden, das Verfahren auf drei Oberlandesgerichte (OLG) aufzuteilen: Stuttgart, Frankfurt am Main und München. Diese Aufteilung, welcher Angeklagte wo vor Gericht steht, lässt sich als Versuch lesen, das Verfahren zu gliedern – auch thematisch. Das alles ist ein Novum in Deutschland.

Nun verhandelt das OLG Stuttgart gegen neun mutmaßliche Mitglieder des militärischen Flügels, die mittlere Führungsebene der geplanten Schattenarmee gewissermaßen. Sie sollte laut internen Dokumenten der Gruppe aus regionalen Ablegern (“Heimatschutzkompanien”) bestehen.

Ab Mitte Mai stehen dann in Frankfurt weitere neun Angeklagte vor Gericht, insbesondere die mutmaßlichen Gründer und Anführer der Gruppe: Prinz Reuß etwa, Pescatore und zwei weitere frühere Bundeswehrsoldaten. Einer ist inzwischen zumindest ähnlich bekannt wie Reuß, unter anderem durch seine Rolle als Redner auf diversen Corona-Demonstrationen: Maximilian Eder, Oberst a.D.

Er ist zudem einer der wenigen Angeklagten, die sich bisher öffentlich zu den Vorwürfen der Ankläger geäußert haben. Gegenüber dem stern hat er manches eingeräumt, was die Ermittler ihm vorwerfen – zum Beispiel eine “Erkundung” des Bundestags. Allerdings bestreitet er den Kernvorwurf, einen bewaffneten Umsturz geplant zu haben.

Zu den öffentlich bekannten Angeklagten im Frankfurter gehört zudem die ehemalige Richterin und Ex-AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann.

Ab Juni startet dann der letzte der drei Prozesse in München. Dort sind acht Männer und Frauen angeklagt, mindestens vier von ihnen sollen im Führungszirkel der Gruppe eine wichtige Rolle gespielt haben. Die Astrologin Ruth Hildegard Leiding etwa, laut Anklage eine der Gründerinnen der Gruppe. Dazu ein Geschäftsführer, ein Anwalt, eine Ärztin, die ausweislich interner Dokumente als Minister für eine Übergangsregierung in der Zeit nach einem Umsturz im Gespräch waren.

Es scheint auf den ersten Blick verständlich, dass die Ankläger ein Verfahren mit 26 Angeklagten und in vielen Fällen mehreren Anwälten, mit Beweisaufnahmen, Zeugenanhörungen und vielem mehr aufteilen wollten. Auch um ein schnelleres Verfahren zu gewährleisten.

Allerdings zeigen schon die Anklageschriften, dass die Praxis nicht ganz so einfach ist wie die einleuchtend klingende Theorie. Die Zusammenhänge in der Gruppe, die Verbindung zwischen Personen und wichtigen Terminen sind teilweise so komplex, dass die Aufteilung nach Themen und Gerichten gar nicht trennscharf sein kann.

Experten wie auch manche Anwälte des Verfahrens gehen daher davon aus, dass es zwischen den drei Gerichtsorten eine Art Karussell geben wird: dass also die Angeklagten aus Frankfurt zum Beispiel auch als Zeugen in Stuttgart oder München auftreten müssen. Denn es ist eine Besonderheit des deutschen Rechtsstaats, dass Gerichte in solchen Strafprozessen nicht nach Papierlage entscheiden, sondern alle Beteiligten persönlich anhören.

Die Aufteilung des Prozesses auf mehrere Orte ist einer der großen Kritikpunkte einiger Strafverteidiger im Verfahren. Einer der Anwälte von Prinz Reuß, Roman von Alvensleben übt sie. Der Berliner Anwalt Khubaib Ali Mohammed (Verteidiger des mutmaßlichen Propagandisten Alexander Quade) hat in einem Interview mit dem stern schon durchblicken lassen, dass dies ein Ansatzpunkt für eine mögliche Verfassungsbeschwerde sein kann. “Wir werden das öffentlich rügen, um es später vor dem Bundesverfassungsgericht vorbringen zu können”, sagt er.

 

3. Und was an diesem Prozess ist nun historisch?

In einem Wort: einiges. Und etwas konkreter: Die Tatsache, dass erstmals ein einziger Fall aufgeteilt wird auf drei Gerichte. Vor allem aber: der Umfang der Ermittlungen; und die Zahl der Angeklagten und Anwälte. Damit man alles besser einordnen kann, lohnt sich ein schneller Blick zurück.

Die Bundesrepublik Deutschland hat in den vergangenen Jahrzehnten einige Prozesse erlebt – gegen linke, rechte oder islamistische Terroristen –, die weltweit Aufsehen erregt haben.

Mitte der 70er-Jahre etwa fand der erste Prozess gegen die linksextreme Rote Armee Fraktion (RAF) vor dem Oberlandesgericht in Stuttgart statt, auch als “Stammheim-Prozess” bekannt. Angeklagt waren Andreas Baader, Gudrun Ensslin, Ulrike Meinhof, Holger Meins und Jan-Carl Raspe wegen mehrfachen Mordes und mehrerer Mordversuche.

Nachdem 1986 bei einem Bombenanschlag in der Berliner Diskothek “La Belle” drei Menschen ums Leben kamen, begann 1997 ein Prozess, der vier Jahre dauerte. Die Hauptschuldige wurde wegen dreifachen Mordes sowie versuchten Mordes zu 14 Jahren Haft verurteilt. Und drei weitere Täter wegen Beihilfe zum Mord ebenfalls zu mehrjährigen Haftstrafen.

Im Januar 2007 bestätigte das Hamburger Oberlandesgericht das Urteil im weltweit ersten Prozesse gegen einen Helfer der Terroranschläge vom 11. September 2001 in den USA. Mounir al-Motassadeq, Teil der so genannten Hamburger Zelle, wurde wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und der Beihilfe zum Mord in 246 Fällen zu 15 Jahren Haft verurteilt.

Es gab den Prozess um die Kofferbomber von Köln, die sogenannte Sauerland-Zelle, die jeweils islamistisch motivierte Attentate planten. Und einige mehr.

Am 6. Mai 2013 begann dann in München der Prozess gegen den “Nationalsozialistischen Untergrund”. Die Gruppe, bekannt geworden unter dem Kürzel NSU, war eine rechtsextreme terroristische Vereinigung, die für eine Mordserie an Migranten, Attentate und Raubüberfälle verantwortlich war. Sie bestand aus Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe, die in Jena aufgewachsen waren. Böhnhardt und Mundlos hatten 2011 auf der Flucht vor der Polizei zusammen Selbstmord begangen, Zschäpe wurde im Jahr 2018 als Mittäterin an der NSU-Mordserie zu lebenslanger Haft verurteilt. Wie viele Unterstützer das Trio hatte, ist bis heute unklar.

Auch im Münchner NSU-Prozess gab es eine überschaubare Zahl an Angeklagten: nämlich fünf. Trotzdem war er ein Mammutverfahren, das dem deutschen Rechtsstaat alles abverlangt hat: fünf Jahre Prozessdauer, fast 450 Verhandlungstage mit fünf Richtern, 541 Zeugen und 246 Beweisanträgen, mit 59 Anwälten und 93 Nebenklägern. Der Stoff habe 1200 Aktenbände mit mehreren Hunderttausend Seiten umfasst, sagte Gerichtspräsident Peter Küspert. “Das ist ja ein absolut singuläres Großverfahren einer noch nie dagewesenen Dimension gewesen.”

Schon jetzt zeichnet sich ab, dass die Prozesse gegen die “Gruppe Reuß” wohl ähnlich aufwendig werden.

“Das ist ein gigantisches Verfahren, eigentlich nur vergleichbar mit den NSU-Prozess”, sagt etwa der Berliner Strafverteidiger Khubaib Ali Mohammed. Die Anklageschrift ist mit mehr als 600 Seiten noch länger als im NSU-Prozess. Die Prozessakten füllten rund 700 Ordner mit rund 400.000 Blatt Dokumenten. Dass Verhandlungstermine bisher nur bis Anfang kommenden Jahres anberaumt sind, bedeutet wenig. Beobachter rechnen mit einer Prozessdauer von drei bis vier Jahren – mindestens.

 

4. Hätte die Gruppe wirklich die Bundesregierung gestürzt?

Eine gute Frage, auf die es mehrere Antworten gibt. Es ist selbst nach Ansicht von führenden Ermittlern in den deutschen Sicherheitsbehörden sehr unwahrscheinlich, dass die Gruppe tatsächlich die Bundesregierung hätte stürzen und durch eine eigene Militärregierung hätte ersetzen können. Das bedeute aber keinesfalls, dass die mutmaßlichen Terroristen ungefährlich waren.

Die Vereinigung verfügte laut Anklage über finanzielle Mittel in Höhe von rund einer halben Million Euro, die unter anderem für Waffenkäufe gedacht gewesen sein sollen. Zudem fanden die Fahnder bei ihren Razzien ein massives Waffenarsenal: rund 380 Schusswaffen, etwa 350 Hieb- und Stichwaffen und mindestens 148.000 Munitionsteile. Zudem hätten Vereinigungsmitglieder eine Vielzahl sonstiger militärischer Ausrüstung angeschafft: ballistische Helme, schusssichere Westen, Nachtsichtgeräte und Handfesseln.

Experten verweisen zudem auf eine Besonderheit der “Gruppe Reuß”, die sie von anderen Reichsbürgern unterscheide. Sie habe sich nicht nur bewaffnet, “sondern auch auf geschultes und kampferprobtes Personal zurückgreifen” können, wie der Extremismus-Forscher Jan Rathje sagt. Wie Recherchen des stern zeigen, sind sogar unter den zentralen Akteuren der Gruppe frühere Bundeswehrsoldaten, die an Waffen ausgebildet wurden. “Das trieb die Chancen ihres Vorhabens massiv in die Höhe”, sagt Rathje.

Außerdem hat der 6. Januar 2021 in Washington, USA, gezeigt, wie schnell aus abstrusen Putsch-Fantasien reale Gewalt werden kann. Damals stürmte ein aufgebrachter Mob das Kapitol, die Herzkammer der amerikanischen Demokratie, fünf Menschen starben. Donald Trump, als Präsident der USA abgewählt, hatte seine Anhänger mit der Lüge von einer gestohlenen Wahl aufgewiegelt. Der Sturm und seine Folgen stifteten in Amerika einiges Chaos.

 

5. Was wird in diesen Prozessen entscheidend? 

Ganz sicher werden sich Ankläger und die Verteidiger intensiv an der zentralen Frage abarbeiten, ob die Pläne der Gruppe um Reuß nur irre Ideen waren – oder ein ernsthaft vorbereiteter Putsch, der auch den Tod von Menschen bedeuten konnte.

Es zeichnet sich deshalb schon ab, dass gleich zu Beginn des ersten Prozesses in Stuttgart der Fall eines Arbeiters aus Reutlingen eine wichtige Rolle spielen wird. So jedenfalls haben es Gericht und Anwälte dem stern bestätigt.

Markus L. war bis März 2023, also Monate nach der großen Razzia gegen die Gruppe Reuß, gar nicht als möglicher Umstürzler im Visier der Ermittler. Inzwischen gilt er als eine der möglichen Schlüsselfiguren des gesamten Prozesses. Denn vor etwas mehr als einem Jahr feuerte er mit einem halbautomatischen Gewehr auf Polizisten eines Sondereinsatzkommandos, als die seine Wohnung durchsuchen wollten. Er verletzte einen der Polizisten schwer und ist daher unter anderem wegen Mordversuchs angeklagt.

Nach Ansicht der Ermittler des Generalbundesanwalts war er ein Kämpfer des militärischen Flügels der mutmaßlichen Terrorgruppe. Und zweitens steht er für die Ankläger – wie kein anderer in diesem Prozess – dafür, dass er im Ernstfall nicht nur von Gewalt sprach, sondern sogar auf Polizisten schoss und deren Tod in Kauf nahm. Fragen des stern ließen seine Anwälte bisher unbeantwortet.

Die Anwälte einiger Angeklagter haben in vertraulichen Gesprächen mit dem stern eingeräumt, dass Markus L.s Fall ein Problem für die gesamte Gruppe und ihre Mandanten sein. Es grenze ja tatsächlich an ein Wunder, dass es bei seiner Festnahme keine Toten gab.

Das erklärt wohl, warum sich der Prozess in Stuttgart in den ersten Wochen vor allem um Markus L. und die Tatvorwürfe gegen ihn drehen soll. Und auch, warum die Anwälte einiger Angeklagter schon beginnen zu argumentieren, L. habe doch im Grunde mit der Gruppe nichts zu tun gehabt.

Außerdem wird wichtig sein, wer von den Angeklagten vor Gericht aussagt. Sie und ihre Anwälte können in diesem Verfahren im Grunde zwei unterschiedliche Strategien verfolgen. Erstens: Sie schweigen, um sich gegebenenfalls nicht selbst zu belasten. Oder zweitens: Sie äußern sich zu den Vorwürfen. Die zweite Linie, bei der Aufklärung der Vorwürfe mitzuhelfen, mag riskanter erscheinen. Sie verbessert aber die Chancen, im Fall einer Verurteilung eine mildere Strafe zu bekommen. Das Gericht, also der Staat, belohnt die Hilfe bei der Aufklärung. Und wer umfassend aussagt, belastet wahrscheinlich sich selbst – oder andere aus der Gruppe.

Es gibt einige wenige Angeklagte, die Dokumenten zufolge gegenüber der Polizei umfassend ausgesagt haben. Die ehemalige Richterin und AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann etwa oder der aus dem Dienst entfernte frühere Hauptkommissar Michael Fritsch, die innerhalb der Gruppe wichtige Mitglieder gewesen sein sollen. Vor wenigen Wochen hat auch Maximilian Eder gegenüber dem stern unerwartet umfangreich zu Vorwürfen Stellung genommen.

 

6. Kann es passieren, dass die drei Gerichte am Ende unterschiedlich urteilen? 

Klare Antwort: ja. Es mag aufgrund der selten umfassenden Ermittlungen und der Tatsache, dass Protagonisten womöglich vor allen drei Gerichten aussagen und befragt werden, nicht zwangsläufig erscheinen, dass es so kommt. Aber es ist möglich. Und darin steckt ein großes gesellschaftliches Risiko.

Aus verfassungsrechtlicher Sicht wäre es zwar kein Skandal, wenn die drei Gerichte in wesentlichen Fragen – den Terrorvorwurf, die Rolle einzelner Angeklagter etc. – zu unterschiedlichen Urteilen kämen. Aber für den deutschen Staat und seine Justiz wäre es verheerend, wenn der Eindruck entstände, dass er mit zweierlei Maß misst. Und dieser Eindruck könnte in einem Prozess an drei Schauplätzen, aber zur selben Sache, durchaus entstehen – falls es widersprüchlich erscheinende Urteile gibt.

Das Reporterteam von stern und RTL hat im Zuge seiner Recherchen den wesentlichen Akteuren all seiner Berichte vorab Fragen zu den Vorwürfen der Ankläger geschickt. Geantwortet haben, außer Maximilian Eder, nur wenige. Wie er wehrt sich einer der Anwälte von Prinz Reuß gegen den zentralen Vorwurf, einen Umsturzversuch angeführt zu haben. “Am Ende des Verfahrens”, sagt Roman von Alvensleben, “wird sich herausstellen, dass Dinge anders sind, als sie aufgrund der bislang öffentlich gewordenen Anklagevorwürfe erscheinen.” Prinz Reuß habe weder vorgehabt, einen Umsturz zu planen oder zu veranlassen, noch habe er eine Gefahr für den Bestand der Bundesrepublik Deutschland dargestellt.

Es gilt bis zu einer möglichen Verurteilung für alle Angeklagten und Beschuldigten die Unschuldsvermutung.

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