Ein Geflüchteter bezahlt mit der Bezahlkarte.
Der Bundestag hat eine bundeseinheitliche Rechtsgrundlage für die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete und Asylbewerber beschlossen. Diese sollen künftig einen Teil der staatlichen Leistungen zum Lebensunterhalt als Guthaben erhalten und nicht mehr als Bargeld. Damit soll unter anderem verhindert werden, dass Migranten Geld an Schlepper oder Familie und Freunde im Ausland überweisen. Das Parlament stimmte am Freitag in Berlin mit der überwiegenden Zahl der Stimmen der Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP dafür, auch die AfD und das BSW votierten dafür. Dagegen stimmte die CDU/CSU und die Linke sowie eine Grünen-Abgeordnete.
Die Gespräche seien nicht einfach gewesen, aber „am Ende konstruktiv“, sagte Grünen-Parlamentsgeschäftsführerin Irene Mihalic zuvor in Berlin. Die Ampel-Fraktionen hatten sich vergangene Woche auf eine Gesetzesgrundlage geeinigt. „Jetzt haben wir die Klarstellung vorgenommen auf Bundesebene“, sagte Mihalic. „Wir haben den Rahmen gesetzt.“ Die genaue Ausgestaltung obliege aber den Ländern und Kommunen.
Mihalic sagte, die Bundesländer hätten die Bezahlkarte zwar auch schon vorher einführen können, in Städten wie Hannover gebe es bereits entsprechend Bezahlkarten-Modelle. Aus den Ländern habe es allerdings den Wunsch nach einer rechtlichen Klarstellung gegeben.
Das Bundeskabinett hatte den Gesetzentwurf für eine bundesweite Regelung zur Bezahlkarte bereits Anfang März gebilligt. Anschließend meldeten die Grünen aber Klärungsbedarf zu Details an.
Mit der Karte sollen Geflüchtete einen Teil der ihnen zustehenden Leistungen als Guthaben statt per Barauszahlung erhalten. Geplant ist, dass die Bezahlkarte explizit als eine Option ins Asylbewerberleistungsgesetz aufgenommen wird – neben den bereits bestehenden Möglichkeiten von Geld- oder Sachleistungen. Die Bundesländer können dann entscheiden, ob sie die Karte einführen und wie sie die Nutzung konkret ausgestalten.
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