Lade-Irrsinn: Hybrid-Besitzer blockiert Station und lädt mit eigenem Hausstrom

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Laternenladen: Wäre die optimale Lösung bei diesem Dilemma

Das Bild, das ein User auf der Plattform X gepostet hat, könnte auch erfolgreich in der Rubrik „Finde den Fehler“ laufen. Zu sehen ist ein weißer Hybrid, der vor der öffentlichen Ladestation geparkt ist. Das Stromkabel ist ordnungsgemäß angeschlossen, am Auto zumindest. Auf den zweiten Blick lässt sich nämlich deutlich erkennen, dass das andere Ende des Kabels nicht zur einzigen Ladesäule führt, sondern mittels Verlängerung seitlich unter einer Gummiabdeckung verschwindet. Was ist da los?

Der User liefert mit dem zugehörigen Text die Erklärung. Er schreibt: „Wenn man glaubt, alles gesehen zu haben. Da baut man für viel Geld eine öffentliche Ladestation an ein Wohngebäude und dann ziehen sich die Bewohner trotzdem das Kabel aus dem Keller.“ Kein Wunder, dass er sich darüber mokiert, schließlich arbeitet er selbst bei den Stadtwerken Lübeck im Bereich Elektromobilität.

Diese Ersparnis kann ins Geld gehen

Aber warum lädt der Renault-Besitzer nicht an der Ladesäule, sondern über die Schuko-Steckdose? Wahrscheinlich ist, dass der günstigere Haushaltsstrom den Ausschlag gegeben hat. Schließlich verlangen die Stadtwerke Lübeck beim spontanen Laden über die Girokarte  0,5 Euro pro kWh und 0,5 Euro Startpreis, während der Grundversorgertarif bei den Stadtwerken mit  39,90 Cent/kWh zu Buche schlägt. Gegebenenfalls hat der Renault-Besitzer auch einen günstigeren Tarif, schließlich sind knapp 40 Cent kein Sparpreis.

Vielleicht mangelte es aber auch einfach an einem Parkplatz in Wohnnähe und das Kabel sollte als Alibi dienen, um den Platz vor der Ladesäule zu nutzen.

Unabhängig von der Motivation ist klar: Kommen statt des aufmerksamen X-Users Ordnungsamt oder Polizei vorbei, ist die Ersparnis schnell dahin. Schon das Blockieren der Säule schlägt mit 55 Euro zu Buche. Hinzu kommt die Gefährdung der Fußgänger durch die unerlaubte Verlegung des Kabels, auch wenn der Renaultbesitzer das mit Gummimatten versucht hat, zu verhindern.

Ein Ladekabel einfach über den Gehweg zu legen, ist ohne Sondererlaubnis nämlich nicht gestattet. Das hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main schon 2022 in einem Urteil deutlich gemacht (AZ: 12 K 540/21.F). Der Kläger machte damals geltend, dass aufgrund der deutlich markierten Abdeckung keine Stolpergefahr besteht – und er zudem im allgemeinen Interesse handelt. Schließlich schone er mit seinem Stromer die Umwelt. Überzeugen konnte er die Richter damit nicht.

Dilemma ließe sich mit Laternen-Ladern lösen

Die ideale Lösung wäre, Straßenlaternen in Ladesäulen umzuwandeln und mit einem Tarif abzurechnen, der dem Hausstromtarif entspricht. In Berlin sind Laternen-Ladepunkte schon seit über einem Jahr in der Testphase, mittlerweile gibt es dort über 800 Ladepunkte. Allerdings sind die Preise hier mit 59 ct/kWh + 10 ct/Minute nach 4 Stunden auch deutlich höher als der Haushaltsstrom.

An der Ladesäule zu parken und dennoch die eigene Steckdose zu nutzen, bleibt dagegen eher ein einmaliges Kuriosum. Wer just diese öffentliche Lademöglichkeit anfahren will und die Ladesäule mit einem Heimlader besetzt sieht, wird allerdings kaum darüber lachen können.

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