Plädoyer für eine neue Geschichtspolitik: Wir brauchen keine Heldenerzählung

plädoyer für eine neue geschichtspolitik: wir brauchen keine heldenerzählung

Blick von hinten auf Geschichte: Fritz Cremers Buchenwald-Denkmal im ehemaligen Konzentrationslager

Der im Februar vorgelegte Entwurf eines aktualisierten Gedenkstättenkonzepts des Bundes hat über die Fachöffentlichkeit hinaus ein bemerkenswert schrilles Echo gefunden. Fast einstimmig fällen Beteiligte und Beobachter ein vernichtendes Urteil über die „umfassende Katastrophe“ einer „beflissenen Seminararbeit“, welche die Lernorte der Vergangenheit in Schulen des Verlernens zu verwandeln drohe. Offensichtlich steht in der allgemeinen Wahrnehmung mehr auf dem Spiel als die Finanzierung der Gedenkstättenarbeit. Es geht um die künftige Ausrichtung staatlicher Geschichtspolitik insgesamt.

Die Bundesgedenkstättenförderung, die sich heute als identitätsbegründendes Fundament des historischen Selbstverständnisses der Bundesrepublik präsentiert, entstand allerdings erst mit der deutschen Vereinigung 1990, und sie kam als Sturzgeburt auf die Welt. In der Bonner Republik wurde die Frage nach einer bundesstaatlichen Verantwortung für die Auseinandersetzung mit der NS-Zeit gar nicht gestellt.

Die seit den Sechzigerjahren schleppend anlaufende Finanzierung von NS-Gedenkstätten war Ländersache: Für die 1965 begründete KZ-Gedenkstätte Dachau sorgte Bayern, für die Gedenkstätte Bergen-Belsen das Land Niedersachsen, und in Neuengamme gelang es erst 1984, wenigstens die Reste der von der Stadt Hamburg weitgehend abgetragenen KZ-Gebäude unter Denkmalschutz zu stellen. Vor 1990 erreichte die Frage eines angemessenen Gedenkens der deutschen Katastrophe den Bundestag nur ein einziges Mal. Doch die 1985 geführte Debatte über ein zentrales Denkmal für die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft versandete alsbald wieder angesichts der empfundenen Unmöglichkeit, in einem Mahnmal Täter und Opfer zugleich ehren zu wollen.

Es war das Erbe der DDR, das den Bund in die Verantwortung zwang. Paragraph 35 des Einigungsvertrags bestimmte, dass die kulturelle Substanz des Beitrittsgebiets keinen Schaden nehmen dürfe, und dies schloss die Nationalen Mahn- und Gedenkstätten der DDR ein, die das antifaschistische Staatsbekenntnis der SED in Buchenwald, Sachsenhausen und Ravensbrück pflegten. Sie wurden im Gefolge des Einigungsvertrages für zunächst zehn Jahre in eine hälftige Bundesförderung aufgenommen, und mit ihnen erhielten neben West-Berliner Gedenkorten wie der Topographie des Terrors, dem Haus der Wannseekonferenz und der Gedenkstätte Deutscher Widerstand auch einzelne DDR-bezogene Einrichtungen eine befristete Bundesförderung, nämlich die Gedenkstätten Hohenschönhausen, Torgau und Bautzen.

Bernd Faulenbachs berühmte Formel

Erst in den Folgejahren und getrieben durch die Empfehlungen der Enquetekommission zur Überwindung der Folgen der SED-Diktatur entwickelte sich eine 1999 verabschiedete Bundesförderkonzeption, die neben einer dauerhaften institutionellen Finanzierung durch Bund und Länder eine Reihe von Kriterien definierte, die fortan als Grundlage bundesstaatlicher Finanzierung dienten: der nationale beziehungsweise internationale Stellenwert des Ortes und seine Authentizität, dazu seine Exemplarität für einen Aspekt der nationalsozialistischen Terrorherrschaft oder der SED-Diktatur. Diese Kriterien erreichten nach langem, verbissenem Streit ein friedliches Nebeneinander von NS- und DDR-bezogenem Gedenken mit der berühmt gewordenen Faulenbach-Formel, der zufolge NS-Verbrechen nicht mit dem Hinweis auf das Nachkriegsunrecht relativiert und umgekehrt dieses Unrecht nicht angesichts der NS-Verbrechen bagatellisiert werden dürfe.

Vor diesem Hintergrund bewegt sich die kürzlich vorgelegte und alsbald zurückgezogene Überarbeitung des bisherigen Gedenkstättenkonzepts in gewohnten Bahnen. Mit ihr kommt der Bund einer geschichtspolitischen Aufgabe nach, die er ungern und zögernd übernommen hat. Er bewältigt sie auch in der jüngst vorgelegten Aktualisierung mit einer Ausweitungsbereitschaft, die sich als konzeptionell unterreflektierte Addition alter und neuer Aufgabenfelder liest. Doch ein Grund zu öffentlicher Aufregung hätte sich daraus allein wohl nur für die bestehenden Institutionen des zeithistorischen Gedenkens ergeben, die nicht zu Unrecht die Kürzung ihrer Haushalte durch Erweiterung des Förderspektrums befürchten müssen.

Die eigentliche Brisanz des vorgelegten Entwurfs ergibt sich dadurch, dass er die Scheidelinie zwischen staatlichem Gedenken und öffentlichem Erinnern mit Aplomb übertritt. Die Behörde der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM) hat aber keinen erinnerungskulturellen, sondern lediglich einen gedenkpolitischen Auftrag. Sie soll Einrichtungen von nationaler Bedeutung finanziell unterstützen, aber sie hat keine normativen Überlegungen anzustellen oder gar Initiativen zu ergreifen, wie die Gesellschaft sich ihrer Vergangenheit zu erinnern hat.

Das Gedenkstättenpapier übertritt diese Grenze, wenn es ein „zeitgemäßes Erinnerungskonzept“ zu entwickeln beansprucht, das auf eine „lebendige und auf die Zukunft unserer Demokratie ausgerichtete Erinnerungskultur“ zielt. Mit dieser Wortwahl begibt sich die Behörde von Claudia Roth auf schwankenden Boden. Der Terminus „Erinnerungskultur“ ist kein analytischer Begriff der Geschichtswissenschaft, sondern die Sprachformel einer emphatischen Parteinahme. In ihr drückt sich der Wechsel des Geschichtsbewusstseins nach 1945 aus – weg von einer tradierten Stolzkultur und hin zu einer kathartischen Schamkultur, welche die heutige Gedenklandschaft gegenüber dem denkmalgestützten Heldenkult früherer Epochen markant abhebt.

Einmalig in der ganzen Welt

Die unter diesem Vorzeichen seit 1990 im Konsens von Geschichtswissenschaft und Geschichtspolitik entstandene Gedenkstättenlandschaft ist international einmalig. Nirgendwo und nie zuvor hat sich ein Staat derart zu den Schrecken seiner Vergangenheit bekannt. Doch indem die staatliche Sachwalterin dieser Gedenkstättenlandschaft mit dem neuen Rahmenkonzept über die Fokussierung auf die beiden deutschen Diktaturen hinausgehen will, verabschiedet sie sich von ebendiesem Konsens.

Die Erweiterung der bundesstaatlichen Gedenkstättenförderung um eine kolonialgeschichtliche Dimension ist unweigerlich mit der Frage nach der historischen Singularität des Holocausts konfrontiert. Ihre Ausweitung auf Erinnerungsorte der Demokratie gerät unvermeidlich in Spannung mit der Opferorientierung der Diktaturaufarbeitung. Und die Einbeziehung innergesellschaftlicher Migrantenverfolgung verträgt sich nicht mit der Fokussierung auf die beiden deutschen Unrechtsregime. Entsprechend harsch wehrten sich die Dachverbände der Gedenkstätten, indem sie das BKM-Papier des Geschichtsrevisionismus und der Verharmlosung der NS-Verbrechen ziehen.

Über diesen überzogenen Vorwurf, der den BKM-Entwurf in eine Schublade mit Rechtspopulisten und Holocaustleugnern steckt, lässt sich hinwegsehen. Aber kann man über die eigentlich in Rede stehende Frage hinwegsehen, ob der Stand der staatlichen Vergangenheitsvergegenwärtigung noch zeitgemäß ist? Mit dem Aussterben der Zeitzeugengeneration und der bundespräsidialen Einführung eines Gedenktags für die NS-Opfer hat sich deren kritischer Anspruch zu erschöpfen begonnen.

Die das Gemeinwesen erschütternde Aufklärung über die Verbrechen der Diktaturen ist unmerklich in die identitätsbildende Affirmation eines Staates übergegangen, der aus dem Bewusstsein seiner historischen Verantwortung die Kraft zur Durchsetzung seiner Werte schöpft. Die Zahl der Gedenkstättenförderanträge sinkt seit Jahren. Zugleich ordnet eine an Raum gewinnende postkoloniale Gegenerzählung die Vernichtung der europä­ischen Juden in eine rassistische Kontinuitätslinie bis zur Gegenwart ein, in der die vermeintlich aufgearbeitete Vergangenheit als Schutzschild einer ungebrochenen Vorherrschaft des Westens erscheint. Der nur scheinbar marginalisierte Antisemitismus kehrt in der deutschen Einwanderungsgesellschaft als neuer Judenhass zurück, indem er die mit dem Holocaust motivierte Solidarität mit Israel seinerseits zur Hinnahme oder sogar Förderung eines angeblichen Genozids erklärt.

Geschichtslehrer haben Sorgen

Zweifel am Erfolg des Projekts Vergangenheitsaufarbeitung kommen nicht nur von außen. Auch unter Geschichtslehrern und Gedenkstättenpädagogen ruft das rasante Erstarken des Rechtspopulismus in Deutschland die Frage wach, ob vierzig Jahre anstrengender Arbeit gegen das Vergessen nicht vergeblich waren. Blass wirkt der Appell Annalena Baerbocks, die NS-Geschichte früher im Schulunterricht zu thematisieren, um der Gleichgültigkeit gegenüber den Gräueltaten des „Dritten Reichs“ entgegenzuwirken. „Wie viele Hitler-Dokus braucht ihr noch?“, fragte ein Schild auf der Demonstration gegen rechts vor dem Berliner Reichstag im Februar 2024 so ratlos wie richtig.

Das BKM-Konzept spiegelt die Orientierungskrise unserer Gegenwart, die von der westlichen Liberalisierungshoffnung in eine globale Demokratierezession gefallen ist. Dass dazu in Zukunft auch für die Verbrechen der Kolonialherrschaft ein Lernort entstehen soll, wird selbst in der Stellungnahme der Gedenkstätten zum Rahmenkonzept begrüßt, in der Öffentlichkeit hingegen nicht umsonst kontrovers diskutiert. Denn es stellt mit der Frage nach der Kontinuität eines weißen Rassismus den fundamentalen Unterschied von Vergangenheit und Gegenwart infrage, auf dem das Selbstverständnis beider deutscher Staaten nach 1945 beruht.

Ebenso wird der Einbezug der Migrationsgeschichte in die deutsche Erinnerungskultur scharf zurückgewiesen, weil Anschläge auf Ausländer mit dem staatlich organisierten Menschheitsverbrechen der Schoa nicht vergleichbar seien. Der Unterschied zwischen Staatsverbrechen und politischer Kriminalität sei einer ums Ganze, schrieb Andreas Kilb in einem Kommentar zum BKM-Papier (F.A.Z. vom 9. April). Wirklich? Der NS-Terror fügt sich solcher Kategorisierung zumindest bis zum Ende der Weimarer Republik ganz und gar nicht. Auch später entfaltete er sich nicht nur in der behördlich gelenkten Vernichtungsmaschinerie, sondern ebenso in der allgemeinen Bereitschaft, „dem Führer entgegenzuarbeiten“ (Ian Kershaw). Eine fortgesetzte Begrenzung der Bundesgedenkförderung auf staatliche Verbrechen könnte eben das bewirken, was die Kritik dem neuen Rahmenkonzept vorhält: Es schwächt die demokratische Erinnerungskultur, statt sie zu stärken.

Ein Verein half aus

Und was spricht schließlich dagegen, auch den demokratischen Handlungsraum mit seinen bis 1848 zurückreichenden Traditionen entschiedener als bisher in eine bundesstaatliche Gedenkförderung aufzunehmen? Müssen wir uns wirklich darum sorgen, dass der erreichte Stand der Aufklärung über die Menschheitsverbrechen des zwanzigsten Jahrhunderts von der Renaissance einer nationalstolzen Vergangenheitsversicherung überdeckt werden könnte, wenn auch die lange im Schatten gebliebenen Orte der ersten demokratischen Revolution von 1848 wie das Hambacher Schloss institutionelle Förderung durch die BKM erfahren?

Vielleicht sollten wir lieber fragen, warum der Friedhof der Märzgefallenen von 1848 im Berliner Friedrichshain nicht dieselbe Aufmerksamkeit genießt und auch die Weimarer Republik immer noch keinen bundesweit ausstrahlenden Gedenkort von bundesweiter Ausstrahlung gefunden hat. Ein rühriger Verein sprang in die Bresche, um ihr wenigstens in Weimar diesen Ort zu schaffen, für den sich in Berlin auch hundert Jahre nach der Gründung der Weimarer Republik noch kein Pendant gefunden hat – es sei denn, man wollte den Gedenkstein an der Stelle des Mordes an Walther Rathenau als zureichende Repräsentation der zerstörten Vorläuferdemokratie im öffentlichen Gedächtnis empfinden.

Was wir bei alldem gewiss nicht brauchen, ist eine liberale Heldenerzählung, die der dunklen Diktaturgeschichte die helle Demokratiegeschichte in identitätsstärkender Absicht entgegenstellt. Was wir brauchen, ist das erinnerungspolitische Bekenntnis zu einer staatlichen Gedenkkultur, welche die Wechselbezüge von Zivilisation und Barbarei ins Zentrum ihrer Förderpolitik rückt. Sie darf die fortgesetzte Aufarbeitung der NS-Gewaltherrschaft und der SED-Diktatur nicht infrage stellen, sondern kann ihr im Gegenteil durch den Einbezug einer selbstkritischen Demokratisierungsgeschichte neue Perspektiven bieten. Nur so wird es gelingen, die staatliche Erinnerungspolitik aus der von Ritualisierung bedrohten Konservierung einer abgeschlossenen Vergangenheit zu befreien und auf die Konfliktlagen der Gegenwart hin zu öffnen.

Martin Sabrow war bis 2021 Direktor des Leibniz-Instituts für Zeithistorische Forschung in Potsdam. Seine Berliner Abschiedsvorlesung ist bei Wallstein als Buch mit dem Titel „Zeitenwenden in der Zeitgeschichte“ erschienen.

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