Aus «besoffener Langeweile»: Mann demoliert Zug mit Feuerlöscher

Im August war ein 22-Jähriger beim Bahnhof St. Gallen unterwegs. Aus einem Zug nahm er einen Feuerlöscher und sprühte damit im Wagen herum. Der Zug konnte nicht mehr weiterfahren, was den Mann teuer zu stehen kommt.

Das ist passiert

An einem frühen Samstag im August war ein 22-Jähriger gegen 4.20 Uhr beim Bahnhof St. Gallen unterwegs. Als Erstes überschritt der Mann, der vom Bahnhofplatz her kam, die Gleise 1 und 2, bevor er in den dort stehenden Interregio-Zug Richtung Zürich einstieg. Der 22-Jährige war dabei alkoholisiert (er hatte 1,46 Promille im Blut).

Was war passiert? Der Deutsche bemerkte im hintersten Zugwagen, dass die Techniktür dort offen stand, und nahm einen in der Nähe angebrachten Feuerlöscher. «Mit dem Löschschaum spritzte er aus ‹besoffener Langeweile› über die Elektronik- und Bioreaktoreinheit, die sich hinter der Techniktür befand», schreibt die St. Galler Staatsanwaltschaft im Strafbefehl, der dem Mann nun ins Haus flatterte.

Löschschaum löste Brände aus

Durch den Schaum entstanden Kurzschlüsse und Brände mit einem nicht mehr ausschaltbaren Feueralarm sowie hoher Schaden; besonders am Bioreaktor. Insgesamt entstand Schaden in der Höhe von über 60’000 Franken. Der Zug konnte aufgrund des entstandenen Schadens nicht mehr weiterfahren und musste durch einen anderen Zug ersetzt werden. Anwesende Fahrgäste mussten evakuiert werden.

Der 22-Jährige verliess den Wagen, stieg aber im drittvordersten Wagen wieder ein. Dort nahm er wieder einen Feuerlöscher aus der Halterung und entfernte den Sicherungsstift. Mit dem Löscher ging er in den zweiten Wagen, liess ihn dort stehen, verliess den Zug wieder und überschritt die Gleise 3 und 4.

1700 Franken Strafe

Die St. Galler Staatsanwaltschaft verurteilte den 22-Jährigen der Sachbeschädigung mit grossem Schaden, der Störung des Betriebs einer öffentlichen Verkehrsanstalt sowie der Beeinträchtigung des Bahnbetriebsgebiets. Der Mann wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 30 Franken (total 3600 Franken) verurteilt. Diese muss er nur bezahlen, falls er innert zwei Jahren erneut straffällig würde. Hingegen muss der 22-Jährige eine Busse von 1000 Franken sowie Gebühren und besondere Auslagen von 673.80 Franken bezahlen.

Die Zivilforderung der SBB in der Höhe von 60’566.31 Franken wird auf den Zivilweg verwiesen. Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig.

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