Ein Landwirt fährt mit seinem Traktor über ein grünes Feld.
Mehr als tausend Bauern klagen vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gegen die roten Gebiete, in denen strenge Düngeauflagen gelten. Die Richter stehen vor einer komplexen Entscheidung.
“Als wir das gelesen haben, dachten wir auch, das geht nicht”
Zu Beginn des Verfahrensmarathons um den Schutz des Grundwassers in Bayern vor zu viel Gülle und Kunstdünger aus der Landwirtschaft hat die Vorsitzende Richterin am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH), Renate Köhler-Rott, klargemacht, dass der Ausgang des Streits offen ist. “Im Senat ist die Meinungsbildung noch nicht abgeschlossen”, sagte sie am Donnerstag. Beide Seiten hätten einleuchtende Argumente. Beim VGH sind in der Sache 66 Verfahren von mehr als 1000 Bauern anhängig. Vier werden bis 22. Februar in Musterverfahren verhandelt. Dann trifft der VGH seine Entscheidung.
Nach jahrelangem Ringen um den Schutz des Grundwassers hatten sich Bund und Länder mit der EU-Kommission auf rote Gebiete und strikte Düngevorgaben für die Bauern darin geeinigt. Im Zentrum des Streits stand das Nitrat. Der Stoff ist wichtig für das Gedeihen der Feldfrüchte, in hohen Konzentrationen schadet er aber Flora und Fauna, er steht sogar im Verdacht, Krebs auszulösen. Für Trinkwasser gilt ein Grenzwert von 50 Milligramm Nitrat je Liter, ab einem Gehalt von 37 Milligramm je Liter müssen die Mitgliedsstaaten Vorsorge gegen eine weitere Belastung des Grundwassers treffen, wenn es als Trinkwasser verwendet werden soll – durch den Erlass roter Gebiete mit strengen Vorgaben fürs Düngen. Die wichtigste ist, dass die Bauern nur 80 Prozent des errechneten Nährstoffbedarfs ihrer Früchte in Form von Gülle oder Kunstdünger ausbringen dürfen. In Bayern sind 85 Prozent des Trinkwassers Grundwasser, 17 Prozent des Agrarlands liegen in roten Gebieten.
Am Donnerstag ging es vor dem VGH um zwei Klagen von Landwirten aus Mittel- und Unterfranken. Ihre Anwälte bemängeln die Messstellen und die Abgrenzung der roten Gebiete. Die Bauern würden in ihrer Eigentums- und Berufsfreiheit verletzt und erlitten Ertragseinbußen. Auch riesige Ackerflächen fallen unter die Vorgaben, sobald 20 Prozent in ein rotes Gebiet ragen. Die Verwaltung mache es sich zu einfach, sagte ein Anwalt. Die Vorsitzende Richterin Köhler-Knott nannte das 20-Prozent-Kriterium einen zentralen Punkt: “Als wir das gelesen haben, dachten wir auch, das geht nicht.”
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