Zahl der Pflegegeld-Bezieher steigt weiter

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Zahl der Pflegegeld-Bezieher steigt weiter

Die Zahl der Pflegegeldbezieher ist Anfang des Jahres 2024 im Jahresvergleich neuerlich leicht gestiegen. Zuletzt (Stand Februar 2024) erhielten 476.422 Personen die Geldleistung, wie aus den aktuellsten Daten des Sozialministeriums hervorgeht. Das bedeutet ein Plus von 13.344 Personen bzw. 2,88 Prozent gegenüber Februar 2023 (463.078 Bezieher). Im Vergleich zum Vormonat Mai gab es um 948 Anspruchsberechtigte mehr (+0,20 Prozent).

Die Aufteilung der Pflegebedürftigen je Stufe änderte sich wenig. So entfielen im Juli 28,3 Prozent auf Stufe 1, 20,7 Prozent auf Stufe 2, 18,9 Prozent auf Stufe 3, 14,7 Prozent auf Stufe 4, 11,3 Prozent auf Stufe 5, 4,3 Prozent auf Stufe 6 und 1,8 Prozent auf die Stufe 7, also jene mit dem höchsten Pflegebedarf. Die Einstufung in die einzelnen Pflegestufen orientiert sich nach dem Bedarf nach Stunden.

Von den 476.422 Pflegegeldbeziehern war erneut die klare Mehrheit weiblich. 294.192 Frauen (61,8 Prozent) und 182.230 Männer (38,2 Prozent) befanden sich im Februar unter den Betroffenen.

Aufstockung von Ausbildungsplätzen gefordert

Zuletzt hatten Anfang der Woche die großen Anbieter von Betreuung für Pflegebedürftige neuerlich auf den Mangel an Ausbildungsplätzen und Pflegekräften hingewiesen und weitere Reformschritte eingefordert. Zwar habe die Bundesregierung „einiges auf die Wege gebracht“, hieß es vom Dachverband Bundesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrt (BAG) am Montag, weitere Schritte seien aber nötig. Gefordert wurden in einem Positionspapier 61 Maßnahmen, darunter die Aufstockung von Ausbildungsplätzen: Es brauche 3000 zusätzliche Pflegekräfte pro Jahr.

Auch Gesundheitsförderung, Prävention und soziale Teilhabe wurden eingemahnt, ebenso eine Reform des Zugangs zum Pflegegeld: Es brauche u.a. Optimierungen bei der Begutachtung und korrekten Einstufung. Auch müssten etwa postvirale Erkrankungen wie Long Covid in den Pflegegeldanspruch hineingenommen werden.

Vom Gesundheitsministerium hieß es dazu am Wochenende mit Verweis auf die wachsende ältere Bevölkerung, die Herausforderungen im Gesundheitsbereich sowie in der Langzeitpflege würden „zu Recht“ im Fokus gesellschaftlicher und politischer Diskussionen stehen. Man verwies auf die bereits gesetzten Schritte im Rahmen der Pflegereformpakete, diese würden die „Entschlossenheit“ und den Willen der aktuellen Bundesregierung aufzeigen, das Gesundheits- sowie das Pflegevorsorgesystem im Sinne aller Betroffenen weiterzuentwickeln und zu verbessern.

Auch verwies das Ministerium darauf, dass im Rahmen des Finanzausgleiches der Pflegefonds auf 1,1 Mrd. Euro aufgestockt wurde (inklusive jährlicher Valorisierung ab dem Jahr 2025). „Diese finanziellen Mittel, die zu zwei Drittel vom Bund und zu einem Drittel von den Bundesländern getragen werden, können nunmehr auch für die Fortsetzung der Entgelterhöhungen von Pflege- und Betreuungspersonal sowie für einen monatlichen Ausbildungsbeitrag in Höhe von mindestens 600 Euro für Erstauszubildende in der Pflege eingesetzt werden.“ Auch erinnerte man im Büro von Minister Johannes Rauch (Grüne) an das eingeführte Pflegestipendium (in Höhe von über 1.500 Euro monatlich), welches Um- oder Wiedereinsteigern und Wiedereinsteigerinnen einen finanziellen Anreiz für einen Wechsel biete. Trotz der Fortschritte seien selbstverständlich weitere Schritte notwendig sind, hierzu sei das Ministerium „im laufenden Austausch mit den Systempartner:innen“.

Mit Jahreswechsel 2023/2024 wurde das Pflegegeld routinegemäß erhöht – und zwar wie schon seit 2020 um den sogenannten „Anpassungsfaktor“. Für 2024 bedeutete das laut Sozialministerium eine Steigerung um 9,7 Prozent – analog zu den Pensionen und sonstigen Familien- und Sozialleistungen. Fortgeführt wird der Bonus für pflegende Angehörige sowie die Entgelterhöhung für Pflegekräfte.

Pflegegeldbezieher der Stufe 1 erhalten seit 1. Jänner monatlich rund 192 Euro pro Monat (bisher 175 Euro), in Stufe 2 bekommt man dann 354 Euro (bisher 322,70), in Stufe 3 ca. 551,60 Euro (bisher 503), in Stufe 4 827,10 Euro (bisher 754), in Stufe 5 1.123,50 Euro (bisher 1.024,20). Für Betroffene in Stufe 6 gibt es 1.569 Euro (bisher 1.430,20) und in Stufe 7 2.061,8 Euro (bisher 1.879,50). (APA)

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