Mietpreisbremse: Eigentümerverband Haus und Grund klagt vor Bundesverfassungsgericht

Kaum hat sich die Regierung geeinigt, kündigt ein Lobbyverband bereits Klage an: Der Eigentümerverband Haus und Grund will gegen die Verlängerung der Mietpreisbremse vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

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Mietpreisbremse: Eigentümerverband Haus und Grund klagt vor Bundesverfassungsgericht

Mit der Mietpreisbremse will die Ampelregierung Neumieter auf angespannten Wohnungsmärkten entlasten. Doch der Eigentümerverband Haus und Grund will gegen die geplante Verlängerung der Mietpreisbremse vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

»Das Bundesverfassungsgericht hat schon die erste Mietpreisbremse nur akzeptiert, weil sie auf fünf Jahre befristet war«, sagte Verbandspräsident Kai Warnecke der »Bild«-Zeitung. »Mit der zweiten Verlängerung läuft die Ampelregierung sehenden Auges in den Verfassungsbruch«, kritisierte er. »Deswegen wird Haus und Grund Deutschland die erneute Verlängerung der Mietpreisbremse vor das Bundesverfassungsgericht bringen.«

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Die Ampelkoalition hatte sich darauf verständigt, die Mietpreisbremse in angespannten Wohnungsmärkten über 2025 hinaus bis 2029 zu verlängern. Wo sie gilt, sorgt die Mietpreisbremse dafür, dass die Miete bei Abschluss eines neuen Mietvertrags im Grundsatz nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Darüber, ob die Mietpreisbremse in bestimmten Gebieten Anwendung findet, entscheidet die jeweilige Landesregierung.

Die Karlsruher Richter hatten 2019 geurteilt, dass die Mietpreisbremse für besonders begehrte Wohngegenden verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei. Die 2015 eingeführten Vorschriften verstießen weder gegen die Eigentumsgarantie noch gegen die Vertragsfreiheit oder den allgemeinen Gleichheitssatz, befand das Gericht damals.

Warnecke kritisierte in der »Bild«, die Mietpreisbremse habe die Wohnungsnot massiv verschärft. »Seit Einführung der Mietpreisbremse nimmt die Zahl der fehlenden Wohnungen zu. Inzwischen sollen es fast 900.000 sein. Es wird deutlich, dass die Mietpreisbremse vor allem zum Schaden der Mieterin und Mieter ist, die eine bezahlbare Wohnung suchen«, sagte der Verbandschef.

Dagegen sagte die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Verena Hubertz, die Koalition entlaste die Menschen in Zeiten steigender Mieten. Die Verlängerung der Mietpreisbremse ist im Koalitionsvertrag vorgesehen.

Ebenso wie eine Anpassung der Kappungsgrenzen. Diese soll aber nach SPIEGEL-Informationen nicht kommen. Aktuell gilt eine allgemeine Grenze für Mieterhöhungen von 20 Prozent in drei Jahren. In Gegenden mit angespanntem Wohnungsmarkt sind es 15 Prozent. Im Koalitionsvertrag hatten die Ampelparteien vereinbart, diese Kappungsgrenze auf elf Prozent abzusenken.

Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) hatte seit Monaten darauf gedrängt, dass diese Maßnahme umgesetzt wird, blieb damit aber erfolglos. Das größte Vorhaben, das die SPD in der Mietenpolitik in dieser Legislaturperiode umsetzen wollte, ist damit vorerst gescheitert.

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