Da der Staat AHV-Renten besteuert, zählen neben Rentnerinnen und Rentnern auch Bund und Kantone zu den Nutzniessern der zusätzlichen AHV-Rente.
Finanzdirektorin Astrid Bärtschi (Die Mitte) während der letzten Budgetdebatte im Grossen Rat des Kantons Bern.
Ab 2026 erhalten Pensionierte in der Schweiz eine 13. AHV-Rente. Ihre Jahresrente wird damit um 8,3 Prozent steigen. Doch spätestens beim Ausfüllen der Steuererklärung im Frühling 2027 werden sie merken: Der Staat gibt und nimmt gleichzeitig. Denn der Fiskus nimmt den AHV-Bezügerinnen und -Bezügern einen Teil des Zusatzeinkommens wieder weg. Da AHV-Renten als Einkommen deklariert werden müssen, fliesst ein Teil der höheren Renten wieder zurück in die Staatskasse.
Zu den Gewinnern gehört der Staat. Bund und Kantone können mit Mehreinnahmen von rund 700 Millionen Franken rechnen. Diese Zahl beruht auf Schätzungen von Daniel Lampart, Chefökonom des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes. Der Grossteil von 600 Millionen Franken soll den Kantonen zufallen, die restlichen 100 Millionen dem Bund.
Ein Prozent mehr Einkommenssteuern
Auf Anfrage dieser Redaktion hat die bernische Steuerverwaltung berechnet, wie hoch die Zusatzeinnahmen dank der 13. AHV-Rente für den Kanton ausfallen werden. Das Resultat ist ein Betrag von 45 Millionen Franken. Die Einnahmen aus den Einkommenssteuern werden für den Kanton damit um rund ein Prozent steigen.
Die Berner Finanzdirektorin Astrid Bärtschi (Die Mitte) sagt: «Es war klar, dass höhere Renteneinkommen zu Mehreinnahmen führen werden. Wir werden den Betrag in die reguläre Finanzplanung aufnehmen.»
Im Finanzjahr 2023 hätte eine Zusatzeinnahme von 45 Millionen Franken das Defizit von 13 Millionen Franken in einen Überschuss von 32 Millionen Franken verwandelt. Das Jahresbudget des Kantons beträgt über 12 Milliarden Franken.
Willkommener Zustupf
Für die Finanzen des Kantons sind die Mehreinnahmen ein willkommenes Geschenk, da in den nächsten Jahren mit zusätzlichen Belastungen gerechnet werden müsse, so Bärtschi.
«Die Prämienentlastungsinitiative, über die demnächst abgestimmt wird, würde bei den Kantonen zu erheblichen Mehrkosten führen», warnt die Finanzdirektorin. Ein Ja dürfte für das Kantonsbudget jährlich eine Zusatzbelastung von 200 bis 300 Millionen Franken bedeuten. «Auch der Gegenvorschlag würde den Kanton rund 70 Millionen kosten», so Bärtschi.
«Die Steuereinnahmen stehen dem Kanton frei zu, sie sind nicht zweckgebunden», sagt Finanzdirektorin Astrid Bärtschi.
Für die Finanzdirektorin sind die Zusatzeinnahmen vor allem auch darum eine positive Nachricht, weil der Kanton Steuersenkungen plant. Die Senkung der Gewinnsteuern für Unternehmen ab 2024 bringt Mindereinnahmen von 40 Millionen Franken mit sich. Mit der geplanten Steuerentlastung für Private ab 2025 fallen dem Kanton zusätzliche 80 Millionen Franken weg.
Seilziehen um Zusatzeinkommen
Für Rahel Ruch, Grossrätin für die Grünen, ist «grundsätzlich alles begrüssenswert, was angesichts der geplanten Steuersenkungen ein Sparpaket verhindert». Gleichzeitig ist für Ruch klar, dass die Mehreinnahmen des Kantons in den Sozialbereich zurückfliessen sollen. Dies, weil sich die Situation von Armutsbetroffenen infolge der Covid-Pandemie, der Teuerung und der Erhöhung der Krankenkassenprämien verschärft habe.
Rahel Ruch (Grüne) will, dass die Mehreinnahmen des Kantons durch die 13. AHV-Rente zurück in den Sozialbereich fliessen.
«Deshalb müssen die Gelder dringend in sozialpolitische Massnahmen fliessen und dafür eingesetzt werden, dass Schwelleneffekte abgefedert werden», sagt Ruch, die für die Grünen in der Finanzkommission sitzt. Von sogenannten Schwelleneffekten sind etwa jene betroffen, die wegen der Progression durch die 13. AHV-Rente mit einem höheren Steuersatz besteuert werden.
Wird sich also der Kanton seine geplante Steuersenkung zum Teil auf dem Buckel der AHV-Rentnerinnen und -Rentner finanzieren? Astrid Bärtschi lässt das nicht gelten: «Die Steuereinnahmen stehen dem Kanton frei zu, sie sind nicht zweckgebunden», sagt Bärtschi. Gleichzeitig betont sie, dass in absehbarer Zukunft für Menschen mit tieferen Einkommen die Steuern sinken, da ab 2027 die Progression geglättet werden soll, wovon auch Rentnerinnen und Rentner profitieren würden.
Sollen Kantone Mehreinnahmen in die AHV einzahlen?
Die Situation scheint paradox. Während die Kantone ab 2026 mit 600 Millionen Franken beschenkt werden, ist die Finanzierung der 13. AHV-Rente noch offen. Bei deren Einführung kommen zusätzliche Ausgaben von 4,2 Milliarden auf die AHV zu, nach fünf Jahren betragen die Mehrkosten bereits 5 Milliarden.
Laut Daniel Lampart vom Gewerkschaftsbund ergäbe es daher Sinn, dass sich die Kantone an der Finanzierung der AHV beteiligen. Von der Idee des Gewerkschaftsbundes hält Astrid Bärtschi jedoch nichts. «Es war früher so, dass sich die Kantone an der Finanzierung der AHV beteiligten», sagt Bärtschi. Dies habe man bei der Überarbeitung der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen beendet. «Eine Wiedereinführung wäre falsch», sagt die Finanzdirektorin.
Auch Rahel Ruch glüht nicht für den Vorschlag des Gewerkschafters. «Es ist nicht meine Lieblingsidee», sagt sie. Dies, weil die Voraussetzungen für die verschiedenen Kantone sehr unterschiedlich seien. «Aus nationaler Perspektive verstehe ich die Überlegung, aber aus Berner Sicht gibt es andere sozialpolitische Prioritäten» sagt Ruch. Zudem gebe es andere Möglichkeiten, die AHV zu finanzieren.
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