Strom und Gas: Gegen Preistricks der Versorger hilft vor allem ein Mittel

strom und gas: gegen preistricks der versorger hilft vor allem ein mittel

Strom und Gas: Gegen Preistricks der Versorger hilft vor allem ein Mittel

Auch ein halbes Jahr nach dem Start der Energiepreisbremsen patzen Strom- und Gasanbieter und prellen Verbraucherinnen und Verbraucher häufig um Hunderte Euro. Wer seit 1. März in einem teuren Strom- oder Gasvertrag gefangen ist (oder zeitweise war), soll von der Strom- und Gaspreisbremse profitieren.

Bei Energiepreisen von über 40 Cent pro Kilowattstunde (kWh) für Strom oder über 12 Cent/kWh für Gas zahlt der Staat den Großteil der darüberliegenden Kosten. Den Rabatt sollen die Energieanbieter automatisch weitergeben, die monatliche Abschlagszahlung wird reduziert.

Energiepreisbremse: Verbraucher melden drei große Probleme

Wie der Geldratgeber Finanztip berichtet, ignorieren verschiedene Energieversorger aber die gesetzlichen Vorgaben. Manche Verbraucher haben von den Preisbremsen noch gar nichts gesehen, bei anderen fällt der Rabatt zu niedrig aus. Weil keine offizielle Stelle die Anbieter kontrolliert, müssen Betroffene selbst aktiv werden. Dabei steht ihnen ein hilfreiches Instrument zur Seite: die Verbraucherbeschwerde.

Paragraf 111a des Energiewirtschaftsgesetzes verpflichtet Energieanbieter, innerhalb von vier Wochen auf die Beschwerde von Kunden zu reagieren. Betroffene können sich auf diesen Paragrafen berufen, Druck machen und so die häufigsten Preisbremsenprobleme lösen.

Problem 1: Preisbremse kommt gar nicht an

Verbraucher in Verträgen oberhalb der Preisbremsenschwellen sollen per Infoschreiben erfahren, wie ihr Rabatt berechnet wird und wie hoch er ausfällt. Obwohl das Schreiben verpflichtend ist, haben Anbieter wie die NEW Energie gegenüber Finanztip angegeben, sie überhaupt nicht verschickt zu haben. Hintergrund sei die komplizierte Integration der Preisbremsen in das Abrechnungssystem, worüber mehrere Energieversorger klagen.

Die NEW Energie beteuert, die Abschläge bei den meisten Kunden pauschal gesenkt zu haben und betroffenen Kunden die Preisbremse in der Jahresabrechnung anzurechnen. Anbieterübergreifend liegen Finanztip jedoch zahlreiche Fälle vor, in denen bei Betroffenen noch gar keine Preisbremsenrabatte angekommen sind.

Problem 2: Abschlagszahlungen wurden ausgesetzt

Andere Versorger, die ebenfalls an der Preisbremsenberechnung scheitern, verfolgen eine andere Strategie. Sie ziehen von den Bankkonten der Kunden zum Teil seit Monaten keine Abschläge ein. Das Argument: Solange die korrekte Zahlung inklusive Preisbremse nicht ermittelt wurde, sollen keine falschen Beträge verlangt werden.

Oft bemerken Betroffene erst spät, dass der Versorger schon lange nicht mehr abgebucht hat. Sobald der Anbieter d…

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