Nächster Kreisligist tritt nicht an und verliert kampflos
Fußball
Nächster Kreisligist tritt nicht an und verliert kampflos
Kreispokal, Achtelfinale: SuS Günne – TuS Bremen 0:7.
Nächster Nichtantritt im Fußballkreis Soest, der nächste Kreisligist verliert kampflos wegen Pesonalsorgen.
Kreis Soest – Denn der SuS Günne II tritt zu seinem Spiel in der Kreisliga D bei Fatihspor Werl II nicht an und verliert somit kampflos. „Wir haben zu viele verletzte und kranke Spieler. Wir hätten vielleicht elf Mann zusammenbekommen, wovon mit Sicherheit drei nicht hätten zu Ende spielen können“, erklärt Gregor Hellmann, Günnes Vereinsvorsitzender.Fatihspor II, das noch leise Aufstiegshoffnungen hat, kommt so zu drei Punkten.
Es ist für den Tabellen-Zehnten das erste Mal in dieser Saison, dass er zu einem Meisterschaftsspiel nicht antritt. Es soll laut Hellmann aber einmalig bleiben. Weitere Konsequenzen außer einem Ordnungsgeld hat der Nichtantritt nicht, da er noch vor dem 1. Mai erfolgte. Tritt eine Mannschaft nach diesem Stichtag an, nimmt sie automatisch Minuspunkte mit in die neue Saison. Günne II wäre dann mit minus drei Punkten gestartet.
Im Jahr 2020 hat der Westdeutsche Fußballverband (WDFV) aber in seiner Spielordnung eine Regelung getroffen, die auch die westfälischen Kicker betrifft – und den laschen Umgang mit den Partien auf der Saison-Zielgeraden mehr bestraft. In der Kreisliga D wurden in der laufenden Saison zudem bereits drei Mannschaften abgemeldet.
Damit es im Saisonfinale zu keiner Wettbewerbsverzerrung und zu keinen Eingriffen in den Auf- oder Abstiegskampf kommt, gilt für Spiele ab dem 1. Mai laut Paragraf 37: „Spielverzicht oder Nichtantreten nach dem 01.05. eines jeden Spieljahres führt (neben der Spielwertung des nicht ausgetragenen Spiels) zum Abzug von drei Punkten für die betroffene Mannschaft in der folgenden Spielzeit.“
Eine Mannschaft, die in den kommenden Wochen dreimal nicht antritt, wird es spürbar weh tun. Denn diese würde mit den maximal möglichen neun Minuspunkten in die Saison 2024/25 gehen.
Grund für diese Regelung ist, dass es in den Jahren vor der Pandemie nicht selten vorkam, dass Teams sich wegen einer Mannschaftsfahrt oder Ähnlichem gerne ein freies Wochenende genommen hatten. Das hatte bis dahin nur geringe Konsequenzen, die zudem aus der Mannschaftskasse aufgefangen werden konnten.