Nach Klage gegen zwei Stromversorger: Einigung – so profitieren Kunden
Zwei Stromanbieter der Primaholding-Gruppe haben unzulässig ihre Preise erhöht. Dagegen klagte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen Primastrom und Voxenergie haben sich die beiden Unternehmen dazu verpflichtet, ihre einseitigen Preiserhöhungen gegenüber Verbrauchern zurückzunehmen. Die Verfahren gegen die Energieversorger sind damit durch außergerichtliche Vergleiche abgeschlossen. Kundinnen und Kunden können nun von den Rücknahmen der Preiserhöhungen und möglichen Erstattungen profitieren, teilte die Verbraucherzentrale Berlin am Montag mit.
Die Unternehmen haben vereinbart, die einseitigen Preiserhöhungen für Kundinnen und Kunden zurückzunehmen und zu den ursprünglich vereinbarten Preisen abzurechnen. Bis zum 18. März 2024 sollten Betroffene eine schriftliche Mitteilung und ihr Guthaben erhalten haben. Um von den Vergleichen zu profitieren, müssen Verbraucherinnen und Verbraucher entweder im Klageregister eingetragen sein oder den Preiserhöhungen bis zum 31. Dezember 2024 widersprechen.
Wie die Verbraucherzentrale Berlin mitteilte, haben sich der vzbv und die Stromversorger je nach Abrechnungszeitraum auf folgende Preisdeckel verständigt: Strom zwischen 32 Cent/Kilowattstunde und 44 Cent/Kilowattstunde sowie Gas zwischen 9 Cent/Kilowattstunde und 12 Cent/Kilowattstunde.
Außerdem wird darauf hingewiesen, dass Betroffene, die von den Unternehmen ein Angebot mit Preissenkungen erhalten haben, dieses nicht annehmen sollten, sondern lediglich den früheren Preiserhöhungen widersprechen. Auch Anrufe sollten der Verbraucherzentrale Berlin zufolge ignoriert werden.
Bei individuellen Fragen beraten die Verbraucherzentralen, insbesondere ob sich der bereits abgeschlossene Vergleich für den Verbraucher schon lohnt oder ob man sich besser noch etwas gedulden sollte. Der vzbv rechnet mit einer Entscheidung dazu im Juni.
Quelle: Verbraucherzentrale Berlin