Miete in Berlin: Hartes Urteil – 84-Jähriger wird aus seinem Geburtshaus geworfen
In Berlin finden Wohnungssanierungen alter Gebäude statt, so weit das Auge reicht. Die Mieten auf dem Berliner Wohnungsmarkt, die für viele jetzt schon kaum bezahlbar sind, steigen damit vielerorts ins Unermessliche.
Wer eine Wohnung hat, der versucht deshalb, sie so lange wie möglich zu halten. Doch auch nach 84 Jahren in ein und demselben Haus, ist man vor solch spekulativen Wohnungsgeschäften nicht sicher.
Miete in Berlin: 84-Jähriger wird verdrängt
Das zeigt die Geschichte von Manfred „Manne“ Moslehner. Er lebt seit seiner Geburt im Berliner Stadtteil Reinickendorf. Das Haus, das er seither bewohnt, wurde vom Land Berlin 2010 „an die private Entwicklungsgesellschaft „Am Steinberg“ verkauft, berichtet der rbb.
Jetzt sollen das Badezimmer und die Küche renoviert werden. Moslehner befürchtet, die Miete anschließend nicht mehr zahlen zu können. Er bot deshalb sogar an, die Maßnahmen selbst durchzuführen: „Wenn ich wüsste, dass ich endgültig hier bleiben darf, bis eben zum Ableben.“
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Gericht urteilt gegen den Mieter
Am 23. April urteilte jetzt das Amtsgericht Wedding in dem Fall. Demnach muss der 84-Jährige sein Geburtshaus tatsächlich räumen. Dafür sei eine Frist von drei Monaten gesetzt worden. Dann ist das Urteil vorläufig vollstreckbar – denn einen Ausweg gibt es für den Rentner noch.
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Wenn Moslehner 4.300 Euro als Sicherheitsleistung hinterlegt – also eine Art Kaution – darf er vorerst in dem Haus wohnen bleiben. Das würde ihm die Zeit geben, durch alle Instanzen hindurch zu klagen und am Ende eventuell Recht zu bekommen.
Auf dem Kurznachrichtendienst X bäumt sich indes eine Welle der Solidarität gegen die Zwangsräumung auf. „Das kriegen wir ja wohl zusammen!“, schrieb die Aktivistin Helena Steinhaus dort im Hinblick auf die zu hinterlegende Summe und rief ihr Netzwerk zum Spenden auf. Vielleicht ist es für ein Happy End also noch nicht zu spät.