Messertrageverbot: Was muss ein modernes Taschenmesser können?
Messertrageverbot: Was muss ein modernes Taschenmesser können?
So ganz wissen sie nicht, was sie von der Sache halten sollen. Nur so viel: „In der politischen Diskussion wird das Messer als Waffe angesprochen und zwar ohne irgendeine Unterscheidung. Und das finde ich einfach nicht korrekt“, sagt Andreas Lorenzi. Er hat eben mit Jan Schießwald und David Jaklin den Verein Messerverbot-Nein-Danke gegründet, um in der Diskussion um das neue Messer-Trageverbot mitzureden.
Ihre Motive sind freilich auch wirtschaftliche „das möchte ich gar nicht verheimlichen“, sagt Lorenzi. Er führt im siebten Bezirk das gleichnamige Messer- und Schleifgeschäft. Nach eigenen Angaben ist es das älteste Messergeschäft in Wien. Es gibt es seit 1835, mittlerweile in sechster Generation. Auch Schießwald hat mit The Sharp Knife Club einen Messer-Online-Shop.
Weniger schlimm als gedacht
Den ersten Entwurf des Gesetzes haben Lorenzi und Schießwald sich mittlerweile angesehen. Nur ganz zu einem Schluss sind sie noch nicht gekommen. „Ich weiß noch nicht genau, wie es gemeint ist. Es sind extrem viele Ausnahmen drinnen, und auch ein Befördern ist erlaubt“, sagt er. Die ursprüngliche Sorge, dass da „ganze Gegenstände ganz verboten wurden, das ist nicht passiert“, so Lorenzi.
Bisher stand Österreich, sagen die beiden, im internationalen Vergleich allerdings sehr liberal da. Verbote gibt es kaum. Springmesser, sagt Lorenzi, werden zwar als Waffen definiert, aber die Einschränkung sei nur eine Verwendung ab 18 Jahren. In anderen europäischen Ländern, die Messerhandhabung viel strenger geregelt. In Deutschland etwa, in Italien oder Großbritannien. Dass diese Verbote dort allerdings nicht so viel bringen, das möchte der Verein in absehbarer Zeit mit Zahlen belegen.
Liberales Österreich
Denn grundsätzlich habe Österreich, was Messer anbelangt „Eine der liberalsten Regelungen in Europa“. Bei gleichzeitig niedriger Kriminalität. „Eigentlich waren wir immer das Paradebeispiel“, sagt Lorenzi. Und überhaupt: Wenn es um Gewalt gehe, dann müsse man sowieso das Küchenmesser verbieten. „Weil man das Zuhause griffbereit hat“ und die meiste Gewalt unter Familienangehörigen stattfinde, sagt Lorenzi. Nachsatz: „Das geht natürlich nicht.“
Die beiden wären jedenfalls bereit, ihr Expertenwissen einzubringen. Weil oft auch Juristen nicht die – zum Teil undurchsichtigen – Unterscheidungsmerkmale einzelner Messer kennen. Es gebe Einhandmesser mit Fixierung, ohne Fixierung, mit Kugellager und ohne, Springmesser mit einem Federmechanismus, bei einem Läufer kommt die Klinge seitlich raus und natürlich Taschenmesser, die sich nur mit zwei Händen öffnen lassen, nur um wenige Beispiele zu nennen.
Was ihnen sehr wohl auffalle ist, dass man mit dem Gesetzesentwurf diskutieren könne, was ein modernes Messer sei und was nicht. Denn das Schweizermesser, das man mit beiden Händen aufmachen dürfe, falle wohl unter die Ausnahmen im Gesetz. Nur, sagt Lorenzi, „das Einhandmesser, also ein normales Taschenmesser, das sich mit einer Hand öffnen lässt, ist einfach die Klappmesserform des 21. Jahrhunderts“. Er glaube, dass „wenn die Schweizermesser heute ihren Betrieb aufsperren würden und nicht vor 140 Jahren, dann wären das genauso Einhandmesser.“ Die Technik habe sich einfach weiterentwickelt.