Marke: Nike und Adidas streiten um Streifen - Prozess in Düsseldorf
Streifen an der Hosennaht sind typisch Sporthose. Und typisch Adidas, wenn es drei sind – sagt Adidas. Damit macht es sich die deutsche Marke zu leicht, findet Nike. Und will die Sache streifenfrei vor Gericht klären.
Marke: Nike und Adidas streiten um Streifen – Prozess in Düsseldorf
Wie viele in einer bestimmten Form angeordnete Streifen dürfen auf einer Nike-Hose zu sehen sein? Mit dieser Frage beschäftigt sich seit dieser Woche das Oberlandesgericht Düsseldorf. Das Berufungsverfahren ist diesen Dienstag eröffnet worden. Hintergrund ist ein Streit zwischen den Sportartikelherstellern Nike und Adidas.
Die drei parallel angeordneten Streifen sind ein bekanntes Markenzeichen von Adidas. Im Jahr 2022 war das Unternehmen erneut vor Gericht gezogen, um dessen Schutz für sich zu beanspruchen. Auslöser war damals ein von Adidas getätigter Testkauf im Nike-Onlineshop. Bei mehreren Sporthosen, die eine Zwei- oder Drei-Streifen-Kennzeichnung an der Außennaht aufwiesen, sah Adidas eine zu große Ähnlichkeit mit dem eigenen Design. Die Öffentlichkeit gehe davon aus, dass mit den Streifen ein Hinweis auf den Hersteller verbunden sei, hieß es. Adidas beklagte eine Rechtsverletzung – zunächst erfolgreich.
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Das Landgericht Düsseldorf untersagte Nike im September 2022 per Beschluss, innerhalb Deutschlands fünf bestimmte Hosen anzubieten. Die US-Firma legte Widerspruch ein. Ein Jahr später bestätigte das Gericht die Entscheidung, Nike ging jedoch in Berufung.
Aus Sicht des US-Unternehmens ist der von Adidas beanspruchte Schutzbereich im Hinblick auf die Streifenmuster zu eng bemessen. Es handle sich demnach um eine »sehr alltägliche, einfache und nahe liegende Gestaltungsform«. Unzählige Unternehmen schmückten ihre Sporthosen seit jeher mit Seitenstreifen, argumentiert Nike. Deshalb treffe die Streifenverzierung keine Aussage darüber, von welcher Marke die Produkte seien.
Steter Streit um Streifen
In der Vergangenheit hatte es wegen der Streifen wiederholt Rechtsstreits gegeben. Im Jahr 2019 unterlag Adidas vor dem Gericht der Europäischen Union. Dieses hatte entschieden, dass die drei Streifen von Adidas nicht in jeder Form und Ausführung markenrechtlich geschützt seien.
Ein Jahr zuvor errang Adidas einen Erfolg. Hintergrund war damals der Versuch eines Wettbewerbers, Schuhe mit zwei parallelen Querstreifen beim EU-Markenamt schützen zu lassen. Einen Streit mit Nike gab es bereits im Jahr 2005. Damals setzte Adidas durch, dass Hosenmodelle des US-Unternehmens mit einer Zwei-Streifen-Kennzeichnung die Markenrechte verletzen und nicht mehr verkauft werden dürfen.
Allerdings ist auch Nike bekannt dafür, das eigene Haken-Logo, den Swoosh, mit allen juristischen Mitteln zu verteidigen.
Beide Marken kollidierten zuletzt auf ganz andere Weise. Im März sorgte die Meldung für Aufregung, dass der Deutsche Fußballbund (DFB) künftig Ausrüstung von Nike nutzt und sich gegen Adidas entschieden hat. Damit geht eine jahrzehntelange Geschäftsbeziehung zu Ende.
Sollte sich Nike nun gerichtlich durchsetzen, könnten die deutschen Nationalmannschaften theoretisch auch in Zukunft mit drei Streifen auflaufen. Nur halt von Nike.