Hohe Nachzahlung - Im Fernwärme-Monopol gefangen! Ehepaar soll knapp 5000 Euro nachzahlen

hohe nachzahlung - im fernwärme-monopol gefangen! ehepaar soll knapp 5000 euro nachzahlen

Ein Ehepaar soll knapp 5000 Euro für Fernwärme nachzahlen. (Symbolfoto) imago images/Shotshop

Christa und Bernd Weigel aus Hamburg haben seit Wochen schlaflose Nächte. Im Dezember 2023 flatterte die Nebenkostenabrechnung für 2022 ins Haus und seitdem sitzt der Schock tief. Denn das junge Paar soll über 4940 Euro für die Heizung nachzahlen. Leider kein Einzelfall.

Christa Weigel aus dem Hamburger Stadtteil Billstedt war zunächst verblüfft und vermutete einen Fehler, als sie den Brief der Hausverwaltung öffnete. „Zuerst ist man baff, dann kommt die Angst dazu. Schließlich zahlen wir noch den Kredit fürs Auto ab. So viel Geld haben wir nicht. Wir sind doch keine Millionäre“, sagt sie. „Unsere Nachbarn haben auch solche Rechnungen erhalten. Da wussten wir sofort, das müssen wir zahlen“, ergänzt ihr Ehemann.

Tatsächlich sollten die Weigels 5214 Euro nachzahlen, wobei der Großteil der Kosten auf Heizung und Warmwasser entfällt, insgesamt 4940 Euro. Das Ehepaar legte sofort Widerspruch ein und verlangte Belege für die Rechnungen. Ein befreundeter Anwalt riet dazu. Schnell stellte sich heraus, dass der Energieversorger des Hauses die horrende Summe verursacht hatte. Für die Weigels, die eine 3-Zimmer-Wohnung mit 96 Quadratmetern bewohnen, macht das einen Anteil von 3977 Euro für Heizung und 963 Euro für Warmwasser aus.

Nicht der Verbrauch, sondern der höhere Tarif sorgte für die Preisexplosion. Zahlten die Weigels 2020 noch knapp 6,24 Cent pro Kilowattstunde, waren es 2022 stolze 29,66 Cent. „Mit einer Nachzahlung hatten wir schon gerechnet. Aber nicht mit so viel Geld“, sagt die 41-Jährige. So geht es vielen anderen auch. Bei Verbraucherschützern, Mietervereinen und Rechtsanwälten gehen zahlreiche Beschwerden über hohe Nachzahlungen und Abschläge für Fernwärme ein. Für eine Rentnerin aus Gommern bei Magdeburg ist   die Nachzahlung sogar auf fast 8027 Euro festgesetzt, eine Hamburgerin erhielt eine Nachzahlung von 3000 Euro und eine Familie aus München soll 2500 Euro bezahlen.

„Mieter sehen sich mit einer Preisexplosion konfrontiert. Es handelt sich bei Betroffenen keineswegs um Einzelfälle“, sagt auch Ulrike Hamann vom Berliner Mieterverein gegenüber FOCUS online: Das habe zur Folge, dass die Rechtsberatungsstelle mit diesem Thema überlastet sei, so Hamann. „Eine riesige Zahl an Mietern ist von aberwitzigen Nachzahlungen betroffen.“

So sollten Betroffene reagieren

Wenn Sie eine unerwartet hohe Nachzahlung für Ihren Fernwärmeanschluss erhalten und sich dagegen wehren möchten, können Sie folgende Schritte unternehmen:

Rechnung prüfen

Prüfen Sie Details der Rechnung sorgfältig. Vergleichen Sie die aktuellen Abrechnungsdaten mit denen des Vorjahres, achten Sie auf den Verbrauch, den Preis pro Einheit und eventuelle Tarif- oder Gebührenänderungen. Prüfen Sie, ob Preisbremsen (für 2023) berechnet wurden. Überlegen Sie, ob es Veränderungen in Ihrem Verbrauchsverhalten gegeben hat.

Kontakt zum Anbieter

Wenden Sie sich mit Ihren Bedenken und Fragen direkt an Ihren Fernwärmeanbieter. Halten Sie Ihre Kundennummer und die Rechnung bereit, um spezifische Details zu besprechen. Wenn Sie glauben, dass die Rechnung fehlerhaft ist, können Sie formell Einspruch einlegen. Informieren Sie sich über das Vorgehen bei Ihrem Anbieter. In der Regel müssen Einsprüche schriftlich eingereicht werden.

Wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale

Wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale oder eine Energieberatungsstelle in Ihrer Nähe. Diese bieten oft kostenlose oder kostengünstige Beratungen an. Derzeit sind zwei Sammelklagen geplant. Betroffene können sich diesen noch anschließen.

Zahlung nach Rücksprache vorerst aussetzen

Beachten Sie, dass Rechnungen immer eine Zahlungsfrist haben. Klären Sie mit Ihrem Energieversorger, ob Zahlungen ausgesetzt oder angepasst werden können, bis die Angelegenheit geklärt ist. Bewahren Sie den Schriftverkehr mit dem Energieversorger und andere relevante Unterlagen sorgfältig auf. Diese können für weitere Verhandlungen oder rechtliche Schritte wichtig sein.

Verbraucher sitzen im Fernwärme-Monopol fest

Eigentlich müsste sich Fernwärme für die Verbraucher lohnen. Nur so kann die Wärmewende gelingen. Das ist auch die zentrale Botschaft der Politik. Doch Fernwärme bleibt teuer. In vielen Fällen heizen Haushalte mit Gas viel günstiger. Ein wichtiger Nachteil der Fernwärme ist, dass Verträge oft mit sehr langen Bindungsfristen abgeschlossen werden müssen. Laufzeiten von zehn Jahren sind die Regel. Eine Verlängerung bestehender Verträge ist laut co2online für bis zu fünf Jahre möglich.

„Der Verbraucher muss wissen, dass er von einem Monopolisten versorgt wird“, warnt Verbraucherschützer und Energieexperte Martin Brandis vom Bundesverband der Verbraucherschutzzentrale. „Es gibt nur einen Anbieter im Ort, man kann nicht wechseln.“ Bei Preisanpassungen nach oben seien die Kunden dem Energieversorger ausgeliefert.

Der Stadtwerke-Verband VKU reagierte unterdessen auf die Vorwürfe, Fernwärmeanbieter würden undurchsichtige Regeln ausnutzen, um überhöhte Preise zu verlangen: „Wer die Fernwärme mit falschen Abzocke-Vorwürfen diskreditiert, gefährdet die Wärmewende insgesamt. Wir brauchen mehr Fernwärme, um CO2-frei zu heizen und das Klima zu schützen“, sagte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing gegenüber der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ). Die Stadtwerke hätten ein starkes Eigeninteresse an wettbewerbsfähiger Fernwärme. „Wir wollen die Wärmenetze vielerorts ausbauen, weil es für die Kunden in vielen Regionen und für das Klima technisch und wirtschaftlich das Beste ist. Und deshalb kann ich nur davor warnen, die Fernwärme jetzt schlecht zu reden.“

Kritik wegen Intrasparenz wird laut

Verbraucherschützer kritisieren die Intransparenz der Fernwärmepreise. Die Energiebetreiber, meist örtliche Stadtwerke, stehen nicht untereinander im Wettbewerb und bestimmen die Preise nach eigenem Ermessen. „Sogenannte Preisgleitklauseln ermöglichen Preissteigerungen ausschließlich anhand vorab vom Anbieter festgelegter öffentlicher Preisindizes. Für den Kunden sind die Preissteigerungen meist nicht verständlich nachvollziehbar“, erklärt Alexander Steinfeldt von co2online.

„Es wirft Fragen auf, wenn ein Unternehmen den Fernwärmepreis an die Entwicklung des Gaspreises angepasst hat, obwohl tatsächlich auch andere günstigere Alternativen für die Wärmeerzeugung verwendet wurden“, betont Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts und legt nach: „Die Fernwärmepreise müssen sich an der Entwicklung der tatsächlichen Kosten der Versorger und der allgemeinen Preisentwicklung in der Wärmeversorgung orientieren.“

Hinzu kommt für Haushalte, die Fernwärme nutzen:  Seit 1. März ist die Mehrwertsteuerermäßigung auf sieben Prozent weggefallen. Fernwärme wird dann wieder mit 19 Prozent besteuert. Zuvor war bereits zu Jahresbeginn die Preisbremse gefallen. Das alles sorgt für einen Preisschub.

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