Zürcher wollte Ex-Partnerin für 20'000 Dollar umbringen lassen

Ein Mann soll im Darknet einen Killer engagiert haben, nachdem ein Streit um die gemeinsamen Kinder und Unterhaltszahlungen eskalierte.

Die Zürcher Staatsanwaltschaft führt eine Strafuntersuchung gegen A. wegen versuchter Anstiftung zum Mord. Er soll am 3. Januar 2023 im Darknet – einem verschlüsselten Netzwerk – auf der Plattform «Online Killers Market» unter dem Pseudonym «xxx» einen Killer für die Tötung seiner Ex-Partnerin angeheuert haben. Dafür habe er eine Bitcoin-Zahlung von 20’000 US-Dollar getätigt.

Eineinhalb Monate später wird er von der Polizei verhaftet, berichtet das «Tagblatt». Für den Mann gilt die Unschuldsvermutung. Laut dem Obergericht Zürich das Motiv für seine Tat: Ein Streit um die gemeinsamen Kinder und Unterhaltszahlungen. A. wurde am 13. Dezember 2022 vom Bezirksgericht Affoltern in einem Urteil angewiesen, seiner Ex-Partnerin monatlich über 4000 Franken für den Unterhalt zu zahlen und ausstehende Unterhaltszahlungen von 150’000 Franken zu leisten.

Gutachterin attestiert hohe Rückfallgefahr

Seit dem 18. Februar 2023 sitzt A. in U-Haft, die seither mehrmals verlängert wurde. Im Dezember gelangte der Vater daher ans Bundesgericht: Er wollte unverzüglich auf freien Fuss gesetzt werden. Den Rekurs hat das Bundesgericht in Lausanne nun aber abgelehnt. Die Richter schlossen sich der Vorinstanz, dem Zürcher Obergericht, an. Es befürchtete, dass der Mann rückfällig werden und seine Situation als aussichtslos einschätzen könnte, was als Risikofaktor zu werten sei. Eine Gutachterin sei zum Schluss gekommen, dass eine «eigenhändige Tatbegehung» wahrscheinlicher sei als eine erneute versuchte Anstiftung.

Zudem erachtet er laut der Gutachterin Rache als legitim. Er habe eine narzisstische Persönlichkeitsstruktur, seine soziale Kompetenzen seien limitiert, so die Einschätzung. Er soll bereits im Juli 2021 gewollt haben, einer Drittperson den Auftrag zu erteilen, seiner Ex-Partnerin «Respekt zu lehren», sodass ein Spitalaufenthalt nötig würde.

Wohl ein Fake-Killer

Dass der Mann in der Vergangenheit mehrmals negativ auffiel und Vorstrafen wegen Freiheitsberaubung und Tätlichkeiten kassierte, komme erschwerend hinzu. So schloss er 2016 seine Ex-Partnerin und die gemeinsamen Kinder während mindestens 20 Minuten in einem Zimmer ein. 2021 schlug er der Frau mindestens drei Mal mit der flachen Hand auf den Kopf.

Ob der angeheuerte Auftragsmörder den Auftrag wirklich ausgeführt hätte, ist unklar. Marc Ruef von der Firma Scip sagt, dass es gut möglich sei, dass der Mann es mit einem Fake-Killer zu tun hatte. Ein Indiz dafür sei der Preis, der viel zu tief liege.

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