Ex-Magistratsdirektor brachte Klage gegen Stadt Klagenfurt ein

ex-magistratsdirektor brachte klage gegen stadt klagenfurt ein

ABD0037_20230624 – KLAGENFURT – ÖSTERREICH: (v.l.) Büroleiter Patrick Jonke und Klagenfurts Bürgermeister Christian Scheider (Team Kärnten) am Samstag, 24. Juni 2023, anlässlich eines Pressegesprächs mit dem Thema ‘Aktuelle politische Situation’ in Klagenfurt. – FOTO: APA/PETER LINDNER

Man möchte meinen, dass durch die Abberufung von Peter Jost Ruhe im Klagenfurter Rathaus eingekehrt sei. Allein: Das Gegenteil ist der Fall. Jost wurde am 5. Dezember des Vorjahres zum Jahresende als Magistratsdirektor der Kärntner Landeshauptstadt abberufen. 37 der 45 Gemeinderäte und -rätinnen waren für die Verabschiedung. Nur die ÖVP hielt ihm die Stange. Das Kuriosum: Jost ist ohnehin 65, also pensionsberechtigt. Doch Bürgermeister Christian Scheider (Team Kärnten) gewährte ihm Ende 2022 eine Dienstverlängerung bis 2025. Auf die Jost nun per Klage besteht.

Mehrfronten-Manöver

Der Bürgermeister hatte die Verlängerung per Notfallparagraf durchgezogen. Daraufhin legten andere Parteien Beschwerde bei der Kärntner Gemeindeaufsicht ein. Und siehe da: Im Dezember 2023 wurde die Dienstverlängerung Josts von der Aufsichtsbehörde für nichtig erklärt. Dagegen geht Jost nun in einem Mehrfronten-Manöver vor: Einerseits versucht der als findiger Jurist geltende Ex-Magistrats-Chef, seine Abberufung vor dem Landesverwaltungsgericht zu bekämpfen, andererseits brachte er Klage beim Arbeits- und Sozialgericht ein. Es geht um 660.000 Euro an Bruttogehältern für drei Jahre. Jost ist der Ansicht, aufgrund seiner Kündigungsfrist erst Ende 2026 tatsächlich abtreten zu müssen.

Scheider bezog mehrere Anwaltskanzleien in die Entscheidung ein, Jost in Rente zu schicken. Die Frage ist nun: Schlägt die Nichtigerklärung der Gemeindeaufsicht auch auf das zivilrechtliche Dienstverhältnis von Jost durch? Die Landesbehörde kann nämlich nur hoheitliche Akte aufheben. Also Josts Notfallverlängerung, nicht aber dessen privatrechtliches Dienstverhältnis. Scheider geht aber davon aus, dass durch die Nichterklärung Josts Vertrag auf normalem Wege ausgelaufen sei. “Es steht natürlich jedem frei, rechtlich dagegen vorzugehen. Das müssen dann Gerichte klären”, sagt der Stadtchef.

Scheider aus dem Schneider

Sollte Jost vom Gericht Recht bekommen, wäre Scheider wohl dennoch aus dem Schneider: Er ließ sich vor Unterfertigung der Verlängerung von einem Anwalt beraten, der sich damals positiv zur Inanspruchnahme des Notfallparagrafen aussprach. Geht Josts Klage auf, müsste die Stadt die erwähnten 660.000 Euro aufbringen – und sich an Scheider schadlos halten. Der sich wiederum bei seinem beratenden Anwalt schadlos müsste. Dieser bestätigt auf Anfrage, dass seine Versicherung diese Kosten übernehmen würde.

Versehen bei Überweisung

Viel Häme erntete das Rathaus Anfang dieses Monats: Jost wurde nämlich trotz Versetzung in den Ruhestand das Jänner-Gehalt überwiesen. Schnell war von einem Versehen die Rede. Die Personalabteilung argumentierte die Auszahlung jedoch damit, dass sie zu spät die Order erhielt, Jost final abzurechnen – und es nicht klar gewesen sei, ob das Dienstverhältnis noch aufrecht sei oder nicht. Der überwiesene Jänner-Lohn, den Jost auf Anraten seines Anwalts Michael Dietrich nicht zurückgeben wird, soll nun mit der Treueprämie gegengerechnet werden, die Jost aufgrund langjähriger Magistratszugehörigkeit noch zusteht.

Zu einem weiteren pikanten Detail könnte es in einem bereits laufenden Verfahren kommen: Wie die Kleine Zeitung berichtete, klagt Jost auch rund 66.000 Euro an nachträglichen Überstundenzuschlägen ein. In der Klagsschrift wird der Personalchef der Stadt als Zeuge Josts geführt. Kommt es zu einer Einvernahme, müsste der vor Gericht aussagen – möglicherweise zuungunsten seines Arbeitgebers.

Unrechtmäßige Zulagen

Doch auch die Stadt hat noch eine offene Rechnung mit Jost. Dabei soll es um die Rückforderung von Zulagen gehen, die der Ex-Magistratschef aus Sicht des Rathauses zu Unrecht erhalten haben soll. In Josts Klagsdokumenten wird dieser Betrag mit “mehr als 200.000 Euro” angegeben. Stadtanwalt Michael Wohlgemuth will diese Summe jedoch “nicht bestätigen”.

Aus Josts Umfeld ist indes zu hören, dass dieser zwar bereit sei, den Rechtsstreit bis zum Ende durchzufechten, aber auch einem konsensualen Angebot aus dem Rathaus nicht unbedingt abgeneigt gegenüberstehe. (Franz Miklautz, 15.1.2024)

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