Justizsenatorin: Strenge Überprüfung im öffentlichen Dienst

justizsenatorin: strenge überprüfung im öffentlichen dienst

Felor Badenberg (parteilos), Berliner Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz, spricht während einer Pressekonferenz.

Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (parteilos) hält eine strengere Überprüfung von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes für erforderlich. «Verfassungsfeinde haben dort nichts zu suchen», sagte Badenberg der Deutschen Presse-Agentur. Wer die Grundwerte der Bundesrepublik nicht anerkenne, dürfe bestimmte Positionen nicht besetzen, betonte sie. Für die Tätigkeit bei einer Sicherheitsbehörde seien Überprüfungen Voraussetzung. «Es gibt aber darüber hinaus Tätigkeiten, die so sensibel und verantwortungsvoll sind, dass ich mir auch dafür einen Check wünschen würde», so die Juristin.

Dies gelte nicht nur für Polizisten, Staatsanwälte oder Richter. Auch die Konstellation, dass jemand mit migrantenfeindlicher Einstellung beispielsweise beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) Entscheidungen im Asylverfahren treffe, wäre für sie hoch problematisch. «Natürlich müsste eine solche Überprüfung klar definiert, transparent und justiziabel auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden», betonte Badenberg.

Aus ihrer Sicht sind solche Fragen angesichts eines Rechtsrucks in der Gesellschaft aktueller denn je. «Statt über ein Verbot der AfD zu diskutieren, sollten wir uns damit auseinandersetzen, ob wir Verfassungsfeinde in bestimmten öffentlichen Ämtern verhindern wollen», konstatierte die Senatorin. «Und wenn wir es wollen, müssten wir über das «wie» diskutieren, das heißt in welchem Rahmen und unter welchen Voraussetzungen?» Solche Diskussionen vermisse sie.

Es sei absehbar, dass es im Herbst möglicherweise Mehrheitsverhältnisse gebe, «die uns zum Umdenken zwingen», So Badenberg. «Wir müssen unsere Demokratie aktiv schützen», sagte sie mit Blick auf die Landtagswahlen in Brandenburg, Sachsen und Thüringen. Die AfD steht in allen drei Ländern in Umfragen vorn, zum Teil deutlich.

Um die Integrität und Unabhängigkeit von Richterinnen und Richtern weiterhin zu gewährleisten, soll auch in Berlin eine sogenannte Richteranklage möglich werden. Die Justizsenatorin zeigte sich zuversichtlich, dass das Berliner Abgeordnetenhaus bald einem entsprechenden Gesetzentwurf der Koalition von CDU und SPD zustimmt. Mit dem Instrument könnte das Parlament das Bundesverfassungsgericht anrufen, um zum Beispiel die Versetzung eines Richters zu erreichen, wenn Zweifel an der Verfassungstreue bestehen. Berlin gehört zu den wenigen Bundesländern, die bislang nicht über die Möglichkeit verfügen.

Für Schlagzeilen aus der Berliner Justiz hat zuletzt vor allem der Fall der Richterin und früheren AfD-Bundestagsabgeordneten Birgit Malsack-Winkemann gesorgt. Diese ist seit einer großangelegten Anti-Terror-Razzia gegen sogenannte Reichsbürger im Dezember 2022 inhaftiert. Inzwischen hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen insgesamt 27 Verdächtige erhoben, darunter Malsack-Winkemann und ein Soldat des Kommandos Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr. Als einer der Rädelsführer gilt der Unternehmer Heinrich XIII. Prinz Reuß.

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