Leiche bestohlen: Geldstrafe für Polizist aus Südhessen
Darmstadt
Leiche bestohlen: Geldstrafe für Polizist aus Südhessen
Der Fall sorgte für Aufsehen.
Ein Kripobeamter aus Südhessen und seine weibliche Kollegin lassen in der Wohnung eines Verstorbenen Geld mitgehen. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft die Strafe verhängt.
Der Vorfall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt: Ein heute 55-jähriger Kripobeamter und seine 52-jährige Kollegin sollen im November 2022 aus der Wohnung eines Toten in Ober-Ramstadt (Landkreis Darmstadt-Dieburg) Geld und Gegenstände gestohlen haben.
Jetzt wurde der Kriminalbeamte aus Südhessen zu einer Geldstrafe von 10 400 Euro, was 80 Tagessätzen entspricht, rechtskräftig verurteilt. Das teilte die Staatsanwaltschaft Darmstadt auf Anfrage der Frankfurter Rundschau am Dienstag mit. Die Ermittlungen gegen die Polizeibeamtin dauern noch an, ließ Oberstaatsanwalt Robert Hartmann wissen.
Eigentlich war für diesen Donnerstag vor dem Amtsgericht Darmstadt eine Verhandlung in dem Fall anberaumt, weil der 55-Jährige zunächst Einspruch gegen den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft eingelegt hatte. Diesen zog er aber offenbar zurück, wie Richter Dennis Wacker, stellvertretender Sprecher des Amtsgericht, der FR sagte. Bei uns ist das Verfahren erledigt“, so Wacker.
Polizeipräsidium Südhessen: Disziplinarverfahren wird fortgeführt
Das Duo muss sich allerdings noch vor dem Polizeipräsidium verantworten. Dessen Sprecherin Andrea Löb teilte auf Anfrage mit, dass die disziplinarrechtlichen Ermittlungen fortgeführt werden, sobald das Urteil rechtskräftig vorliege. Derzeit sei den beiden das Führen der Dienstgeschäfte verboten. Die sogenannte Zwangsbeurlaubung ist eine beamtenrechtliche Entscheidung und kann eine Vorstufe zur Suspendierung vom Dienst sein.
Der südhessische Polizeipräsident Björn Gutzeit hatte sich nach dem Bekanntwerden des Falls enttäuscht gezeigt und eine lückenlose Aufklärung angekündigt.
Geld entwendet: Tat wurde gefilmt
Die beiden Beamten sollen im Laufe eines Todesermittlungsverfahrens aus der Wohnung eines Verstorbenen in Gegenwart von dessen Leiche mindestens 160 Euro entwendet haben. Außerdem habe der Kripobeamte eine Festplatte aus der Wohnung mitgehen lassen, in der Annahme, die Tat sei über eine Kamera darauf aufgezeichnet worden. Tatsächlich wurde die Tat auf Video aufgezeichnet und dadurch von den Angehörigen des Verstorbenen bemerkt.
In Saarbrücken hatte es Sylvester 2022 einen ähnlichen Fall gegeben. Auch hier hatte ein Kripobeamter im Rahmen eines Todesermittlungsverfahrens Bargeld aus der Wohnung eines Toten stibitzt. Laut „Bild“-Zeitung wurde gegen ihn ein Strafbefehl zu 70 Tagessätzen erlassen, den er akzeptierte.