Berlin, 25. Jan (Reuters) – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Audi im Streit um das Markenzeichen auf einem Auto-Ersatzteil grundsätzlich Recht gegeben. Die Richter urteilten am Donnerstag, dass ein Autohersteller die Benutzung eines Zeichens verbieten kann, das mit seiner Marke identisch oder ihr ähnlich ist. Das gelte auch dann, wenn das Ersatzteil eine Fassung in Form des Markenzeichens habe, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Zugleich verwiesen die Richter den konkreten Fall zurück an ein polnisches Gericht.
In dem Fall hatte ein Händler aus Polen Kühlergrills für ältere Audi-Fahrzeuge angeboten, die eine Aussparung in Form des Audi-Markenzeichens enthalten. Audi sieht darin seine Markenrechte verletzt. Nach Angaben des EuGH ist das Teil, das für die Anbringung des Audi-Emblems gedacht sei, für Passanten sichtbar. Das könne einen sachlichen Zusammenhang zwischen dem Ersatzteil und Audi herstellen.
Die Richter in Polen hatten den EuGH um Klärung in dem Fall gebeten. Audi erklärte zu dem EuGH-Urteil, damit werde der Markenschutz weit über die Autobranche hinaus gestärkt. Gleichzeitig unterstreiche es die Bedeutung der Marken für die Markttransparenz als wichtigen Bestandteil des Wettbewerbs. Die Verbraucher hätte ein berechtigtes Interesse daran, über die Marke auf den Hersteller schließen zu können. “Jede Einschränkung dieser wichtigen Funktion der Kennzeichnung führt zu Irritation und letztlich zur Abwertung des geistigen Eigentums.” (Bericht von Christina Amann, redigiert von Ralf Banser. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter [email protected] (für Politik und Konjunktur) oder [email protected] (für Unternehmen und Märkte)
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