75 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte: Gastbeitrag von Wolfgang Kaleck

Nach dem Zweiten Weltkrieg einigten sich die Staaten der neu gegründeten Uno auf fundamentale Rechte. Ein revolutionärer Schritt, wegweisend für viele weitere. Doch jetzt erodiert das Prinzip Recht. Gibt es eine Lösung?

75 jahre allgemeine erklärung der menschenrechte: gastbeitrag von wolfgang kaleck

75 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte: Gastbeitrag von Wolfgang Kaleck

Die Menschheit erlebt harte Zeiten. Die globalen Probleme nehmen eher zu als ab: Die Coronapandemie scheint zwar für den Moment bewältigt. Doch hat sie auch deswegen zu viele Leben gekostet, weil entgegen der Warnungen von Experten und Expertinnen Gesundheitssysteme kaputt gespart wurden. Keine Impfstoffagentur hat für die gerechte Verteilung von Vakzinen gesorgt – und Menschen in Gegenden mit hoher Umweltverschmutzung und Armut waren besonders betroffen.

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Die Klimakatastrophe schreitet voran, wobei einige Landstriche auf dieser Erde mehr davon geschädigt werden als andere. Die Kosten für die westliche Lebensweise, aber auch die rücksichtslose Industrialisierung in anderen Regionen, zahlen nicht die Verursacher – sondern die Schwächsten. Und dann werden allein in den beiden aktuellen Kriegen, denen bei uns in Europa die größte Aufmerksamkeit geschenkt wird, in der Ukraine und in Israel-Palästina ganz offenbar Kriegsverbrechen begangen, Zivilisten und Zivilistinnen werden getötet und ganze Landschaften zerstört, ohne dass ein Ende absehbar wäre.

Auf diesem unwirtlichen und teilweise unbewohnbaren Planeten begeben sich Menschen – keineswegs freiwillig – auf die Flucht. Auf ihren Wegen in die sicheren, wohlhabenden Zonen dieser Welt sterben viele, andere werden versklavt oder mit Gewalt an den Außengrenzen abgewiesen.

Anstatt auszusprechen, dass die Menschheitsgeschichte auch eine Geschichte von Migrationsbewegungen ist, bis vor Kurzem eher von Europa ausgehend, suggerieren westliche Regierungen, man könne die vom globalen Handels- und Wirtschaftsaustausch abhängigen reichen Kontinente gewaltsam abschotten. Statt den Geflüchteten das Recht auf Rechte zuzugestehen, und ihre Würde zu achten – wie es etwa die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vorsieht, die heute vor 75 Jahren unterzeichnet wurde – rufen Populisten zum Gegenteil auf. LGBTQI+, Schutzsuchende und Oppositionelle jeder Couleur – die Zahl der aus den Rechtsgemeinschaften Ausgeschlossenen nimmt zu.

Das Prinzip (Menschen-)Recht erodiert.

Wer steht in diesen dystopisch anmutenden Zeiten noch für die Menschenrechte ein? Und was hat die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 bewirkt?

30 Artikel, kurz und prägnant

75 Jahre ist es her, da proklamierte die Generalversammlung der Vereinten Nationen in San Francisco mit 48 Ja-Stimmen, darunter die USA und China, und acht Enthaltungen, darunter die Sowjetunion, die Allgemeine Erklärung. Unter dem Eindruck der nationalsozialistischen Willkürherrschaft und deren vollkommener Entrechtung wurde ein Programm formuliert, dessen wichtigster Artikel 1 lautet: »Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren«.

Deutschland war damals noch nicht in der Uno und viele der heutigen 193 Mitgliedstaaten standen unter kolonialer Herrschaft. Dennoch und trotz des Ost-West-Gegensatzes gelang es den Schöpferinnen der Menschenrechtserklärung, darunter die US-Amerikanerin und First Lady Eleonor Roosevelt, der Franzose René Cassin oder Charles Malik aus dem Libanon, grundlegende Menschenrechte in 30 Artikeln kurz und prägnant zu verankern. Darunter waren das Recht auf Leben, das Verbot von Folter, aber auch soziale Rechte wie das auf Arbeit und soziale Sicherheit. Die Erklärung war zunächst nur ein Programm, das in den Jahrzehnten danach durch viele bindenden Normen jedenfalls teilweise umgesetzt wurde.

Nun, zum 75. Jahrestag der Allgemeinen Erklärung, beurteilen Aktivisten und Aktivistinnen, Akademiker und Akademikerinnen und Anwälte und Anwältinnen aus aller Welt die Situation der Menschenrechte höchst unterschiedlich. Es ist zwar unstrittig, dass die universellen Menschenrechte eine zentrale Verpflichtung einer regelbasierten Völkerrechtsordnung sein sollten, dass also die Herrschaft des Rechts und nicht das Recht des Stärkeren maßgeblich sein sollten.

Doch zugleich ist es offenkundig, dass dies an vielen Orten in den Weltverhältnisse mitnichten so war und so ist.

»Wichtiger Schritt in der Menschheitsgeschichte«

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist bei aller Kritik an den menschenrechtlichen Realitäten ein wichtiger Schritt in der Menschheitsgeschichte. In den Jahrzehnten nach 1948 wurden grundlegende Menschenrechtsverträge wie der Europäische, die Amerikanische und die Afrikanische Menschenrechtskonvention verabschiedet, Gerichte wie der Europäische, der Interamerikanische und der Afrikanische Menschengerichtshof und zuletzt der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag geschaffen.

Sie ermöglichen – zunächst theoretisch – vielen Menschen auf dieser Welt, sich auf universelle Rechte zu berufen und sie mitunter sogar einzuklagen. Sogar in Deutschland oder in Europa ist es keine Selbstverständlichkeit, dass diese Rechte verwirklicht werden. Und an vielen Orten der Welt würde es eine geradezu revolutionäre Verbesserung der Situation Einzelner bedeuten.

Ohne diesen Befund zu relativieren, stellen jedoch die vergangenen 75 Jahre seit 1948 keine ungebrochene Erfolgsgeschichte des westlichen Modells von Demokratie, Menschenrechten und liberaler Marktwirtschaft dar – und so wird es im Übrigen von weiten Teilen der Welt auch gesehen. Viele westliche Politiker nehmen heute den Verlust einer globalen Ordnungs- und Strukturpolitik, den überall feststellbaren Verlust demokratischer Werte und den Aufstieg autoritärer Kräfte als reichlich ungewohnt wahr.

So richtig es also ist, wenn Bundeskanzler Olaf Scholz von einer Rückkehr des Imperialismus spricht und damit den russischen Überfall auf die Ukraine meint, den er drei Tage nach Kriegsbeginn als eine »Zeitenwende« charakterisiert hatte, so muss man doch hinzufügen: Für Europa mag das stimmen, aber an vielen Orten auf dieser Welt sind furchtbare Kriege wie der gegen die Ukraine leider alte und gewohnte Phänomene. Die letzten 75 Jahre wurden weltweit immer auch von Gewaltereignissen und dramatischen sozialen Notlagen geprägt.

Folter, willkürliche Erschießungen, Vergewaltigungen

Wir sollten uns daher daran erinnern, dass es 1948 nicht nur viele unfreie Menschen, sondern auch noch viele Kolonien gab. Deren Soldaten hatten – ebenso wie schwarze US-Soldaten – gerade noch an der Seite der Siegermächte des Zweiten Weltkrieges den Nationalsozialismus niedergerungen und sich anschließend auf das Versprechen von Freiheit und Unabhängigkeit berufen.

In dieser Phase der »umkämpften Dekolonisation« griffen die demokratischen Siegermächte des Zweiten Weltkrieges und zugleich Kolonialstaaten, England und Frankreich, wie die Niederlande und Belgien, zu genau den in der Allgemeinen Erklärung geächteten Mitteln wie Folter, willkürliche Erschießungen und Vergewaltigungen. Nicht umsonst bezeichnete der damalige britische Kolonialminister Arthur Creech-Jones 1949 die Erklärung als »source of embarrassment«, also als eine Quelle für Unannehmlichkeiten.

Kolonialmächte mussten nun Sorge haben, für ihre Kriegsverbrechen in Indonesien oder Kenia zur Verantwortung gezogen zu werden. An vielen dieser Kriegsorte wie Indochina und Algerien sind die Folgen dieser Willkür-Ordnung in Form von wirtschaftlichen, sozialen und religiösen Verwerfungen bis heute zu spüren. Ebenso an den Schauplätzen der vom Westen unterstützten Militärputsche in Iran 1953, Guatemala 1956 oder Chile 1973 und Argentinien 1976 – wobei das postkoloniale Unheil keineswegs allein auf die mittlerweile abgetretenen Kolonialherren zurückzuführen ist.

Heute müssen wir konstatieren: Der Westen hat – oft ohne Rücksicht auf Verluste – den Kalten Krieg gewonnen. Die heutige Welt ist aber mehr in Unordnung denn je.

Freifahrtschein für Vorherrschaft und Ausbeutung

Viele der sozialen Krisen und Ungleichheiten von heute sind auch darauf zurückzuführen, dass der liberale Westen seine ökonomischen und politischen Freiheitsideen immer auch als einen Freifahrtschein für Vorherrschaft und Ausbeutung verstand. Seinerzeit wurde er allenfalls in Schach gehalten durch die Blockkonfrontation mit der damaligen Sowjetunion. Allein in Afrika ist zwar in den letzten 30 Jahren die extreme Armut von 50 Prozent auf 23 Prozent zurückgegangen, aber aufgrund des Bevölkerungswachstums leben heute in Afrika mehr Arme als jemals zuvor.

In den 1960er Jahren stritten die neuen unabhängigen Staaten für eine Neue Weltwirtschaftsordnung, sie forderten den Zugang zu Land sowie den natürlichen Ressourcen. Das wiesen die westlichen Industrienationen ebenso brüsk zurück wie den Ruf nach einer Demokratisierung der Finanzinstitutionen wie dem Internationalen Währungsfonds oder der Weltbank.

Die wirtschaftlichen und sozialen Menschenrechte wie Gesundheit und soziale Sicherung, die ebenfalls in der Menschenrechtserklärung enthalten sind, kamen überdies im westlichen Diskurs, auch bei den westlichen Menschenrechtsorganisationen, nur am Rande vor – wenn überhaupt. Nur vor diesem Hintergrund und dieser Enttäuschung ist ansatzweise zu verstehen, warum etwa heute in Afrika Chinas neokoloniale Wirtschaftspolitik oder die brutalen russischen Wagner-Söldner als befreiend empfunden werden. Vielleicht weil sie auf die kosmetische Rhetorik des Westens zu den Menschenrechten verzichten, sondern Interessen klarer als solche benennen.

Das damalige Dilemma stellt sich bis heute: Die Staaten, die die politische und wirtschaftliche Macht haben, wollen sich nur dann an das Völkerrecht halten, wenn es ihren eigenen Interessen dient. Menschenrechtsverletzungen werden vor allem dann angemahnt, wenn man mit dem Finger auf andere zeigen kann.

Die notwendigen Umbauten der Weltwirtschaft wie die Demokratisierung der Finanzinstitutionen und der Vereinten Nationen wie die Reform des Uno-Sicherheitsrates wurden daher bis heute unterlassen. Die BRICS-Staaten (Brasilien, Russland, Indien, China und Südafrika) und imperiale Regionalmächte nutzen dies aus: Sie berufen sich wie etwa der russische Präsident Wladimir Putin oder der türkische Premier Recep Tayyip Erdoğan auf westliche Rechtsbrüche, sie reklamierten dessen Doppelstandards, um eigenes Unrecht zu legitimieren. So hat beispielsweise China auf Kritik an der in chinesischen Gefangenenlagern begangenen Folter mit dem Verweis auf das US-Lager Guantanamo gekontert.

Dabei wäre es so leicht, diesem Argument den Boden zu entziehen – indem der Westen sich an die Standards, die er (mit-) geschaffen hat, halten würde.

Völkerrecht nur dann beachten, wenn es einem nützt

Dieser realpolitische Konsens, Völkerrecht nur dann zu beachten, wenn es einem nützt, wirkt sich fatal für Minderheiten und Oppositionelle auf der ganzen Welt aus. Nach dem 11. September 2001 und dem seinerzeit deklarierten »Krieg gegen den Terror« wurden etwa Terrorismusverdächtige als »Feinde« und »Terroristen« gebrandmarkt. Sie wurden entführt, unrechtmäßig inhaftiert und gefoltert – und weder Afghanistan der Irak, um nur zwei der davon betroffenen Länder zu nennen, sind dadurch nur einen Deut sicherer geworden.

Das evangelische Hilfswerk Brot für die Welt veröffentlicht jährlich einen Bericht, in dem es schildert, wie in vielen Ländern die Freiheitsräume etwa von Umweltschützern und Menschenrechtsverteidigerinnen schrumpfen (häufig als »shrinking spaces« bezeichnet). Aktivistinnen werden inhaftiert, gefoltert und mit falschen Vorwürfen vor Gericht gestellt. Menschenrechte werden immer häufiger zu politischer Knetmasse – auch in der aktuellen Asyldiskussion in Europa und Deutschland, wenn Politiker fordern, das Existenzminimum für Asylsuchende zu kürzen. Und das, obwohl es das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil von 2022 für unvereinbar mit der Menschenwürde hielt, die Bezüge abzusenken.

Die Demokratie ist auf dem Rückzug

Es sieht momentan so aus, dass weniger Staaten denn je die Menschenrechte für sich als eine Art politische Leitwährung akzeptieren. Mehr noch: Die Demokratie ist auf dem Rückzug. Wie der britische »Economist« in seinem jährlichen »Demokratieindex« ermittelte, lebten 2022 tatsächlich nur noch 37 Prozent der Weltbevölkerung in irgendeiner Form der Demokratie. Das waren deutlich weniger als im Jahr 2021 mit immerhin noch 45,7 Prozent.

Niemand sollte die Staatengemeinschaft aus ihrer Verantwortung für die Menschenrechte entlassen, aber ganz sicher werden in Zukunft zwei sehr gegensätzliche Interessengruppen eine Rolle in Menschenrechtsfragen spielen.

Erstens sollten die Wirtschafts- und Finanzunternehmen und transnationalen Konzerne sich nicht gegen ihre menschenrechtlichen Verpflichtungen wehren. Das deutsche und das, hoffentlich bald kommende, europäische Lieferkettengesetz sind beispielhafte Schritte in die richtige Richtung, eine Anerkenntnis, dass auch außerhalb der Landesgrenzen in fernen Ländern soziale, Umwelt- und Menschenrechtsstandards zu gelten haben. Aber es wird auch um Umverteilung gehen müssen, denn die grassierende wirtschaftliche Ungleichheit zerreißt unsere Gesellschaften sozial und allenthalben sind die Rechtspopulisten auf dem Vormarsch.

Zweitens sind es in vielen Staaten vor allem zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich den Menschenrechten verschrieben haben. Dazu gehört etwa das weltweite Netzwerk an Juristinnen und Juristen aus Indien, Südafrika oder Kolumbien, mit denen unser Berliner European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) zusammenarbeitet, und vielfältige andere Bewegungen.

Wir werden als Menschenrechtsverteidigerinnen scheitern, wenn wir nach einer perfekten Welt streben – das liegt an der Größe der utopischen Aufgabe, die uns die Erklärung von 1948 aufgegeben hat. Aber die auf ihrer Basis etablierten Menschenrechtspakte und Institutionen geben den indigenen Gemeinschaften aller Kontinente konkrete rechtliche und diskursive Mittel an die Hand, um im Hier und Jetzt vor Gerichten und in öffentlichen Foren ihre Rechte einzufordern: Das gilt auch für die feministischen und ökologischen Bewegungen und alle anderen.

Im Handgemenge der künftigen Weltunordnung

Das Recht und seine Institutionen können die komplexen globalen Problemlagen wie den Klimawandel nicht allein durch kluge Urteilssprüche lösen, damit wären sie überfordert. Aber die Gerichte können der Politik Einhalt gebieten und die Diskussion versachlichen. Und sie können dafür sorgen, dass nicht die Ärmsten die Zeche für alles bezahlen.

Natürlich wäre die Unterstützung von menschenrechtlich orientierten Staaten, Parteien und mächtigen Akteuren wünschenswert. Doch wo diese eher Teil des Problems sind oder aus Opportunitätsgründen versagen, liegt es heute in der Verantwortung einer transnationalen Zivilgesellschaft und an mutigen Menschenrechtsverteidigerinnen, für das Recht aller auf ihre Rechte im Handgemenge der künftigen Weltunordnung zu streiten.

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