Kleingärtner-Chefin: "Wird Cannabis angebaut, erstatten wir konsequent Anzeige"
Die Rechtslage ist klar, stellt Susanne Russig vom Territorialverband “Sächsische Schweiz” der Gartenfreunde fest. Nicht alle scheinen sich an das Verbot zu halten.
Susanne Russig ist die Geschäftsführerin vom Territorialverband „Sächsische Schweiz“ der Gartenfreunde e. V. © privat
Frau Russig, seit 1. April darf in Deutschland Cannabis legal gepflanzt und konsumiert werden. Droht die Gefahr, dass die Kleingärten jetzt zu Haschplantagen mutieren?
Nein, aus dem Gesetzestext lässt sich eindeutig ableiten, dass der Anbau von Cannabis in Kleingärten nicht möglich ist. Der Landesverband Sachsen der Kleingärtner e. V. hat das noch einmal bekräftigt und am 27. April das Verbot in die Rahmenkleingartenordnung aufgenommen. Diese Gartenordnung fungiert quasi als Hausordnung und ist mit jedem Unterpächter in unserem Verband vereinbart.
Aber, wer in seinem Kleingarten wohnt, dürfte theoretisch Cannabis anbauen?
So sagt es das Bundesgesetz. Allerdings ist es in unseren Vereinen wirklich die absolute Ausnahme, dass jemand aus Bestandschutzgründen Wohnrecht in seiner Parzelle hat. Und selbst dieser dürfte keine Cannabispflanzen anbauen, weil wir das ja explizit mit der Änderung der Rahmenkleingartenordnung untersagt haben.
Warum ist es so wichtig, dass Cannabis nicht in Kleingärten wächst?
Es geht in erster Linie um den Kinder- und Jugendschutz. Außerdem gehören die Kleingärten zum öffentlichen Grün, sind also in den Flächennutzungsplänen als Grünflächen ausgewiesen und für jeden begehbar. Es kommen viele Spaziergänger durch die Anlage. Deshalb darf ein Cannabisanbau nicht sein. Darüber hinaus: Die sichere Verwahrung von Cannabis und Vermehrungsmaterial ist im Kleingarten und auch in der Laube nicht möglich. Dagegen spricht auch die einfache Ausstattung der Laube. Fazit: Kleingärten sind keine Sicherheitsbereiche für die Herstellung gefährlicher Stoffe.
Wie wird dieses Verbot in den Kleingartenvereinen kontrolliert?
Also, es werden jetzt keine Extra-Kontrollen aufgrund von Cannabis gemacht. Aber die Vereinsvorstände kontrollieren generell regelmäßig ihre Gartenanlagen. Unter anderem wird geschaut, ob die Parzellen bewirtschaftet und genutzt sind. Wird genügend Obst und Gemüse angebaut? Auch die Baulichkeiten werden zum Beispiel auf eventuellen Schwarzbau kontrolliert. Bei solchen Kontrollrunden ist nun auch Cannabis ein Augenmerk. Sicherlich werden die Vereinsvorstände jetzt nicht in jede Ecke kriechen, aber stellen wir einen Cannabisanbau fest, wird konsequent Anzeige erstattet.
Was sind denn die Positionen in den Kleingartenvereinen? Haben Menschen Interesse bekundet, Cannabis anzubauen, oder gibt es Vorbehalte?
Nein, uns hat keiner direkt angesprochen. Diese aktuelle Zusatzverordnung wurde akzeptiert. Ich denke auch, die Gärtner sind im Vorfeld gut über die Presse informiert worden und kennen die Rechtslage.
Aber dennoch ist es schon vorgekommen, dass Cannabispflanzen in Kleingärten, die zum Territorialverband gehören, wuchsen und geerntet wurden….
Ja, in den vergangenen Jahren gab es immer wieder Vorfälle, wo Cannabisanbau in Kleingärten festgestellt wurde. Dies wurde zur Anzeige bei der Polizei gebracht und dies wird auch weiter so bleiben.
Wie ist Ihre persönliche Meinung zum Thema Cannabisanbau?
Ich denke, es ist gut, dass der Anbau in Clubs stattfinden soll. Das ist professioneller. Dadurch ist auch eine bessere Kontrolle gewährleistet, denn unter anderem muss der Gehalt von den Wirkstoffen der Pflanzen gemessen werden.
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Ziele des Territorialverbands „Sächsische Schweiz“ der Gartenfreunde e. V.:
- die Erhaltung und Neuschaffung von Kleingartenanlagen;
- die Gestaltung und Bewirtschaftung der Kleingartenflächen unter Beachtung des Natur- und Umweltschutzes;
- die Vergabe von Kleingärten an die Bevölkerung für eine sinnvolle Freizeittätigkeit;
- die Vermittlung von Kenntnissen, welche für die Bewirtschaftung eines Gartens und Führung eines Vereines notwendig sind;
- die Schulung und Ausbildung von Funktionsträgern des Verbandes;
- die Unterstützung der Mitgliedsvereine bei der Erzeugung von ökologisch wertvollen Gartenbauprodukten, der Förderung der Gesundheit durch die körperliche Betätigung und Erholung in den Gärten, der Übernahme sozialer Verantwortung durch die Einbeziehung aller Bevölkerungsschichten in die gemeinschaftliche Arbeit;
- eine gute Zusammenarbeit mit den Grundstückseigentümern und den Kommunen;
- die Pflege der Geschichte und Tradition des Kleingartenwesens;
- Dem Verband gehören 141 Mitgliedsvereine mit circa 6.400 Gartenparzellen an.
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