Kammergericht Berlin: Recht auf Meinungsäußerung für Sexarbeitende bestätigt
Das Kammergericht hat am Dienstag das Urteil im Fall Ruby Rebelde gefällt.
Am 08. Februar hat das Kammergericht Berlin die Berufung der Sexarbeiterin und Anti-Diskriminierungstrainerin Ruby Rebelde verhandelt. Rebelde wurde im Jahr 2023 von einem Verein, der sich für die Einführung eines „Sexkaufverbots“ in Deutschland einsetzt, für bestimmte Äußerungen abgemahnt. Ebenso beantragte der Verein erfolgreich eine einstweilige Verfügung gegen das Vorstandsmitglied der Berliner Beratungsstelle für Prostituierte Hydra e.V., berichtet Hydra am Mittwoch.
Jedoch wehrte sich Rebelde gegen diese Entscheidung. Das gestern verkündete Urteil ändert das im Juli 2023 vom Landgericht Berlin gefällte Urteil ab und weist die einstweilige Verfügung auf Unterlassung bestimmter Aussagen zurück. Die Kosten für das Verfahren muss die Gegenseite tragen.
„Sexarbeitende müssen in der Debatte über sie und ihre Arbeit unbedingt zu Wort kommen. Was wir zu sagen haben mag für manche unangenehm sein. Der Grund: Zu wenig Wissen über die kaum aufgearbeitete Verfolgung und Diskriminierung von ‚Prostituierten‘. Uns den Mund zu verbieten ist aber der falsche Weg“ sagt Ruby Rebelde.
Quelle: Hydra Berlin