Amazon löscht Dolby Atmos und Dolby Vision aus werbefinanziertem Abo

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Scottish actor Richard Madden arrives for the Los Angeles red carpet and fan screening of Amazon Prime Video’s ‘Citadel’ at the Culver Theatre in Culver City, California, April 25, 2023. (Photo by Lisa O’CONNOR / AFP)

Die Einführung von Werbung in das reguläre Abo von Amazon Prime Video hat vergangene Woche für viele erboste Reaktionen von Kundinnen und Kunden gesorgt. Wer nicht den Aufpreis von 2,99 Euro pro Monat zahlen wollte, der muss ab sofort Werbeunterbrechungen bei Filmen und Serien in Kauf nehmen. Wer das noch zähneknirschend hingenommen hat, den erwartet jetzt die nächste Überraschung.

Still und heimlich

Wer sich seit dem 5. Februar wundert, dass bei Amazon Prime Video auf einmal Werbung innerhalb des Streaming-Abos läuft, der hat wohl die Nachrichten der letzten Wochen verpasst oder auch die Hinweise von Amazon überlesen. Dort wurde nämlich mehrfach darauf hingewiesen, dass ab sofort ein Preisaufschlag von 2,99 Euro zu zahlen ist, wenn man eben keine Werbung sehen möchte.

Tatsächlich wurden auch qualitative Unterschiede eingebaut, um noch mehr Kundinnen und Kunden zum Upgrade zu drängen. So finden sich seit ebendiesem Stichtag auch weder Dolby Vision HDR noch Dolby Atmos 3D-Sound im Standard-Abo, obwohl das zuvor natürlich der Fall war. Tatsächlich wurde dieses Downgrade von Amazon nicht lautstark beworben, sondern erst von einigen Usern in Foren gepostet und somit Allgemeinwissen.

Egal welchen TV man verwendet, werden im Standard-Abo (mit Werbung) Prime-exklusive Filme und Serien nur noch mit maximal 4K-Auflösung, HDR10 und Dolby Digital 5.1 ausgeliefert. Wählt man das Abo ohne Werbung, bekommt man wie zuvor Dolby Vision HDR und Dolby Atmos 3D-Sound, was für Menschen, die ein ordentliches Setup zum Konsumieren von TV-Inhalten gekauft haben, sicher nicht unwichtig ist.

In Deutschland wurde bereits die erste Klage gegen Amazon eingereicht. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) ist offenbar der Ansicht, dass Amazon für die angekündigten Änderungen die aktive Zustimmung der Abonnenten hätte einholen müssen. Laut VZBV handelt es sich dabei nämlich um “wesentliche Änderungen” der Konditionen. Ein ähnliches Vorgehen plant der VKI in Österreich. Auch hier ist man der Meinung, dass ein Unternehmen nicht einfach in den bestehenden Vertrag eingreifen kann. (red, 12.2.2024)

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