Neues Kombilohnmodell soll Jobeinstieg attraktivieren

neues kombilohnmodell soll jobeinstieg attraktivieren

Neues Kombilohnmodell soll Jobeinstieg attraktivieren

Um Anreize für mehr Arbeitszeit zu schaffen und einen Einstieg in den Job attraktiver zu gestalten, haben Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) und das Arbeitsmarktservice (AMS) eine Reform der Kombilohnbeihilfe auf den Weg gebracht. Damit wird Arbeitslosen unter bestimmten Voraussetzungen ein Zuschlag gewährt, wenn sie eine Stelle annehmen. Künftig soll der Aufschlag bei Jobs mit höherer Arbeitszeit größer ausfallen. Erleichterungen gibt es zudem für Menschen mit Behinderung.

Die Kombilohnbeihilfe existiert bereits seit 2006. Es handelt sich um ein Unterstützungsangebot, das sich bisher vor allem an Langzeitarbeitslose richtete. Die Förderung funktioniert vereinfacht folgendermaßen: Personen, die in einen neuen Job einsteigen, erhalten für maximal 12 Monate einen Zuschlag zum Nettoeinkommen in Höhe von 30 Prozent des Arbeitslosen- bzw. Notstandshilfegelds. Dafür müssen sie ein Arbeitsverhältnis im Ausmaß von 20 Wochenstunden annehmen. Voraussetzung ist außerdem, dass die Personen schon 6 Monate beim AMS arbeitslos gemeldet sind.

Diese Bestimmungen werden nun angepasst, wie Kocher am Dienstag bei einer Pressekonferenz verkündete. Demnach steigt die Schwelle für die Förderung von derzeit 20 Wochenstunden auf 30 Wochenstunden, der Zuschuss fällt mit 55 Prozent allerdings deutlich höher aus. Es gehe bei der Neuerung darum, die Beihilfe für einen breiteren Personenkreis interessant zu machen und damit zur Bekämpfung des Fachkräftemangels beizutragen. Außerdem soll vulnerablen Gruppen beim Einstieg in die Arbeitswelt geholfen werden. “Wir wissen, dass die Förderung gut funktioniert. Sie führt dazu, dass Menschen am Arbeitsmarkt Fuß fassen, die es sonst schwer haben”, zeigte sich der Minister überzeugt.

Für Personen mit gesetzlich festgestellter Behinderung und Menschen mit Betreuungspflichten wird das bestehende Modell weiter verfügbar sein, wie der Politiker versicherte. Für sie wird es sogar eine Erleichterung geben, indem die bisherige Regelung zur sechsmonatigen AMS-Vormerkung als Anspruchsvoraussetzung entfällt.

Laut AMS-Vorständin Petra Draxl zielt die Beihilfe vor allem auf Personen ab, die aus bestimmten Gründen nicht Vollzeit arbeiten und ihren Lebensunterhalt nicht mit einer Teilzeitentlohnung bestreiten können. Außerdem hob sie Menschen über 50 Jahre sowie Frauen hervor, denen die Rückkehr zur Arbeit schwer fällt. Grundsätzlich sei es auch ein Ziel der Bestimmung, Menschen nach Ablauf des Zuschusses in Beschäftigung zu behalten. In mehr als der Hälfte der Fälle gelinge dies etwa über eine Erhöhung der Arbeitszeit auch, meinte Draxl mit Verweis auf bisherige Erfahrungen des AMS.

Die geschätzten Kosten für das Arbeitsmarktservice im Jahr 2024 bezifferte Draxl mit gut 24 bis 25 Millionen Euro, nach 18 Millionen im Jahr 2023. Gewährt wurden zuletzt rund 5.800 Zuschüsse, für heuer rechne sie mit 8.000 Fällen, so Draxl. Die neuen Regelungen, die bereits im AMS-Verwaltungsrat beschlossen wurden, gelten ab 1. Juni 2024.

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