Schornsteinfeger warnt Hausbesitzer vor schwerem Fehler

schornsteinfeger warnt hausbesitzer vor schwerem fehler

Schornsteinfeger warnt Hausbesitzer vor schwerem Fehler

  • Zum Thema Heizung gibt es viele unterschiedliche Angaben
  • Ein Schornsteinfeger erklärt in unserer neuen Serie wöchentlich praktische Fragen von Hausbesitzern und Mietern rund ums Heizen
  • In dieser Folge erklärt er, worauf Hausbesitzer bei der Förderung achten sollten

Julian Schwark ist Schornsteinfeger, Energieberater und Mitglied im Vorstand des Bundesverbands des Schornsteinfegerhandwerks. An dieser Stelle beantwortet er unserer Redaktion einmal die Woche die wichtigsten aktuellen Fragen rund ums Heizen und Energie. In Folge 2: die neue Förderung zum Heizungstausch und was man dazu jetzt wissen muss.

Herr Schwark, die Bedingungen für die Förderung einer neuen Heizung stehen fest, die Richtlinie ist veröffentlicht. Wo können Tauschwillige denn jetzt einen Antrag auf Förderung stellen?

Julian Schwark: Entweder bei der KfW oder bei der Bafa. Für die Förderung für eine neue Heizung ist die KfW zuständig, für bauliche Sanierung und Arbeiten an der Gebäudehülle die Bafa. Bei der KfW gibt es jetzt auch wieder zinsvergünstigte Kredite für den Heizungstausch. Was neu ist: Man braucht jetzt einen unterschriebenen Auftrag an den Handwerker, bevor man die Förderung beantragen kann. Und der Vertrag mit dem Handwerker muss eine Klausel enthalten, dass der Bürger schadlos von diesem Auftrag zurücktreten kann, wenn keine Förderung ausgereicht werden sollte. Früher war es andersherum. Da kam es aber immer wieder vor, dass Fördertöpfe geschlossen wurden, weil so viele Anträge eingegangen sind. Und am Ende wurde nicht alles abgerufen und es war noch Geld da. Das will man damit verhindern.

Und ab wann gibt es dann Geld?

Auch das ist unterschiedlich. Wenn es um die Heizung geht, kann man sich ab dem 1. Februar bei der KfW registrieren und dann ab dem 27.2. den Antrag stellen. Der Zuschuss wird erst ausgezahlt, wenn der Tausch durchgeführt ist. Den Kredit bekommt man vorher.

Lesen Sie auch: Heizung: Schornsteinfeger rät Verbrauchern zum Handeln

Brauche ich für den Antrag einen Energieberater?

Das ist unbedingt zu empfehlen. Bürger machen so etwa einmal im Leben, der Fachmann macht das zwanzigmal am Tag. Und Fehler können teuer werden: Wenn man zum Beispiel eine Heizung aussucht, die per se nicht förderfähig ist, kann man das später nicht mehr heilen, dann gibt es eben kein Geld. Eine Betreuung durch einen Fachunternehmer ist immer ratsam.

Kann ich nur einen kompletten Heizungstausch fördern lassen?

Nein, man kann auch Optimierungsmaßnahmen fördern lassen, zum Beispiel den Einbau einer Fußbodenheizung, was später einmal den Schritt zu einer Wärmepumpe leichter macht. Und es gibt zum Beispiel auch Geld für Filter für Biomasseheizungen, die die Staubbelastung senken. Förderung für Maßnahmen an der Gebäudehülle gibt es auch immer noch.

Kann ich noch Förderung bekommen, wenn ich meine neue Heizung schon bestellt habe?

Es gibt eine Übergangslösung für alle, die nach dem 29.12., aber vor dem 28.2. eine Heizung gekauft haben. Wenn der Umbau bis Ende August angefangen hat, kann noch bis Ende November rückwirkend Förderung beantragt werden. Und wer letztes Jahr Förderung bei der Bafa beantragt hat, nach der neuen Richtlinie aber mehr bekommen würde, kann den alten Antrag zurückgeben und einen neuen stellen – dafür gibt es sonst eine Sperre, man kann das im Rahmen einer Ausnahmeregelung jetzt aber machen.

Heizung Kosten in EUR
Ölheizung ab ca. 8.000
Gasheizung ab ca. 7.000
Holz- oder Pelletheizung ab ca. 10.000
Nah- und Fernwärme ab ca. 5.000
Wasserstoffheizung ab ca. 30.000
Solarthermie ab ca. 10.000
Luft-Wasser-Wärmepumpe 8000 bis 16.000
Erdwärmepumpe 12.000 bis 15.000 (ohne Erschließung)
Grundwasser-Wärmepumpe 9000 bis 12.000 (ohne Erschließung)

Zu beachten ist: Die Kosten in dieser Tabelle sind durchschnittliche Werte und können im individuellen Fall abweichen. Nicht beachtet werden zudem die Kosten für die Installation oder einen nötigen Umbau/Sanierung. Auch Förderungen werden nicht berücksichtigt.

Für Wärmepumpen gibt es unter bestimmten Umständen noch einmal fünf Prozent Förderung obendrauf. Warum?

Es gibt einen zusätzlichen Bonus für Wärmepumpen, die natürliche Kältemittel nutzen, zum Beispiel Propan, Butan oder Wasser. Die sind etwas effizienter und weniger klimaschädlich als synthetische Kältemittel. Das bieten einige Hersteller schon an, und das soll gefördert werden.

Wie viel Geld kann man für den Heizungstausch bekommen?

Die förderfähige Summe liegt bei 30.000 Euro, und viel günstiger kommt man mit den Heizungsarten, die gefördert werden können, auch selten weg. Davon kann man bis zu 70 Prozent, also 21.000 Euro, als Zuschuss bekommen. Falls man eine Biomasseheizung einbaut, die weniger als 2,5 Milligramm Staub pro Kubikmeter verursacht, kann man zusätzlich noch 2.500 Euro bekommen. Das absolute Maximum sind also 23.500 Euro. Der häufigste Fall wird aber ein Fördersatz von etwa 50 Prozent sein, also etwa 15.000 Euro. Die förderfähige Summe lag vorher bei 60.000 Euro, das hat man gesenkt, um zu verhindern, dass die Preise etwa für Wärmepumpen künstlich hochgehalten werden. Dafür sind die Fördersätze jetzt deutlich höher. Im Ergebnis bekommen die Bürger etwa genauso viel wie vorher.

  • EU-Pläne: Wärmepumpen-Pflicht droht – Knallharte EU-Pläne für Hausbesitzer
  • Tauschpflicht: Zahlen zu Austauschpflicht verblüffen – wie viele wirklich betroffen sind
  • Zuschuss: Förderkonzept ab 2024 – diese Zuschüsse plant die Ampel-Koalition
  • Erhöhung: CO2-Preis steigt – was für Kosten auf Eigentümer mit einer Heizung zukommen
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