Neue EU-Führerschein-Richtlinie: Heute wird über Fahrer-Gesundheitschecks und Co abgestimmt.

Am 28.2.2024 stimmt das EU-Parlament über eine Führerschein-Novelle ab, die für über 57 Millionen Führerscheinbesitzer innerhalb der EU Auswirkungen hat. Verhandelt werden obligatorische Gesundheitschecks, eine Befristung von Führerscheinen sowie der digitale Führerschein fürs Smartphone.

neue eu-führerschein-richtlinie: heute wird über fahrer-gesundheitschecks und co abgestimmt.

Führerschein

Um die Führerscheinvorgaben für alle Bürger der EU weiter zu vereinheitlichen, überarbeitet die EU derzeit die Führerscheinrichtlinien. Der erste Entwurf der 4. Führerscheinrichtlinie wurde im Mai 2023 vorgelegt und seither auf EU-Ebene und national kontrovers diskutiert. Innerhalb des Verkehrsausschusses im EU-Parlament wurden bereits vorab strittige Punkte mit einer denkbar knappen Entscheidung verworfen. Vom Tisch sind das Nachtfahrverbot für Fahranfänger, Tempolimits für diverse Fahrerlaubnis-Klasse, ein spezieller SUV-Führerschein sowie das Ende des begleitenden Fahrens ab 17 (Details siehe unten). Im Anschluss an die Entscheidung im EU-Parlament muss sich dieses noch mit den Mitgliedsstaaten auf eine gemeinsame Position einigen. Dies wird nicht vor der EU-Wahl erfolgen.

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Die Regelungen der EU-Führerschein-Novelle im Einzelnen:

  • Gesundheits-Checks: In der Abstimmung befindet sich obligatorische Gesundheitsprüfungen für alle Führerscheinbesitzer, wenn die Fahrerlaubnis neu ausgestellt oder erneuert wird. Damit möchte die EU die körperliche und geistige Eignung zum Führen eines Fahrzeugs sicherstellen.
  • Führerschein-Gültigkeit: Es wird vorgeschlagen, die Gültigkeitsdauer von Führerscheinen für Motorräder, Autos und Traktoren auf mindestens 15 Jahre und für Lkw und Busse auf fünf Jahre festzulegen, wobei einige Ausnahmen gelten.
  • Führerschein-Prüfung: Es wird angestrebt, die Schulung und Prüfung von Fahrern so anzupassen, dass sie sie besser auf reale Fahrumgebungen vorbereiten und ihr Bewusstsein für Risiken schärfen. Dies beinhaltet eine angemessene Handhabung von Smartphones während der Fahrt, das Fahren unter schwierigen Witterungsbedingungen wie Schnee und Glatteis, die Sensibilisierung für den toten Winkel, Kenntnisse über Fahrassistenzsysteme sowie die Förderung eines umweltbewussten Fahrverhaltens.
  • Führerschein-Änderung Pkw: Führerscheininhaber der Klasse B sollen künftig auch schwerere Fahrzeug bewegen dürfen. Das Gewichtslimit (zulässige Gesamtmasse) soll von derzeit 3,5 Tonnen auf 4,25 Tonnen steigen. Damit dürften Klasse B-Inhaber dann beispielsweise auch größere Wohnmobile bewegen. Allerdings sieht der Entwurf hier Einschränkungen vor. Das angehobene Gewichtslimit soll nur für Fahrzeuge gelten, die mit alternativen Kraftstoffen betrieben werden. Zudem muss der Führerscheininhaber die Klasse B bereits seit zwei Jahren besitzen.
  • Motorrad-Führerschein B-196: Zweiradfahrer mit dem B-196-Schein sollen ihre Leichtkrafträder mit bis zu 125 Kubikzentimetern Hubraum künftig auch im Ausland bewegen dürfen. Bisher ist die B-196-Regelung nur national anerkannt.
  • Probezeit: Als weitere Regelung soll die zweijährige Probezeit EU-weit für Fahranfänger eingeführt werden, einhergehend mit strengeren Strafen bei riskantem Fahrverhalten und einer Promillegrenze von 0,2 Gramm pro Liter. Sie soll auch für weitere Klasse wie “AM” (Kleinkrafträder bis 50 cm³ und bis 45 km/h sowie für “L” und “T” (Landwirtschaftliche und Forst-Fahrzeuge) gelten. Mit jeder neuen Klasse soll eine neue Probezeit beginnen.
  • Digitaler Führerschein: Ein Führerschein-Dokument in digitaler Form auf dem Smartphone soll dem physischen Führerschein gleichgestellt sein. Auf der Führerscheinkarte soll statt des Chips ein QR-Code aufgedruckt sein, um das Dokument fälschungssicherer zu machen.
  • Lkw-Führerschein: Um den Einstieg junger Fahrer in den Berufskraftverkehr zu erleichtern, sollen unter bestimmten Bedingungen 18-Jährige Lkw oder Busse mit bis zu 16 Passagieren führen dürfen, sofern ein Eignungsbeweis vorliegt. Ansonsten soll das Alter von 21 Jahren gelten. Es soll die Möglichkeit zum begleitenden Fahren ab 17 (C17) in Begleitung eines erfahrenen Lkw-Fahrers möglich sein. In Deutschland kann die Klasse C für Lkw momentan erst mit 21 Jahren, die Klasse D für Busse erst mit 24 Jahren erworben werden.

Gesundheitschecks für Autofahrer in der Kritik

Besonders das Thema Gesundheitschecks wird seit Monaten heftig diskutiert. Da ist auf der einen Seite die Vorsitzende des Verkehrsausschusses des Europäischen Parlaments, Karima Delli (Grüne), die die hohe Zahl der Verkehrsopfer in der EU als “besorgniserregend” einstuft und “alles tun” will, “um Leben zu retten”. Auf der anderen Seite argumentieren Kritiker des Vorschlags mit “grünem Verbotsfetischismus” und einem ideologischen Feldzug”.

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Der CDU-Verkehrsexperte im Parlament, Jens Gieseke, mahnte: “Ein Führerschein bedeutet Freiheit” und verlangte: “Schluss mit der Bevormundung!” FDP-Verkehrsfachmann Jan-Christoph Oetjen, wie Gieseke einer von Dellis Vizes im Ausschuss, schlug den Bogen zu überlasteten Gesundheitssystemen: “Wir sorgen dafür, dass Millionen zusätzliche Arzttermine stattfinden”, warnte er. Sein SPD-Kollege Thomas Rudner pflichtete ihm in einer schriftlichen Erklärung bei: “Solche Checks wären eine unverhältnismäßige Belastung für die Bürgerinnen und Bürger. In Deutschland würden sie das bestehende Facharztsystem überfordern. Bei 57 Millionen Führerschein-Besitzerinnen und -Besitzern ist das ein immenser Aufwand.”

Die (abgeschmetterten) Delli-Vorschläge

Rückblick: Die französische EU-Abgeordnete Delli (Grüne) hatte im Vorfeld einen “Berichtsentwurf zur Überarbeitung der Führerscheinregeln in der EU” vorgelegt, der es durchaus in sich hatte. Delli forderte unter anderem rigorose Ablaufzeiten für die Auto-Fahrerlaubnis. Diese sollte generell nur noch zehn Jahre lang gelten, bei Autofahrern über 60 nur noch sieben Jahre, ab 70 lediglich noch fünf Jahre und ab 80 Jahren maximal zwei Jahre. Danach müsste die Fahrerlaubnis mit einer Prüfung erneuert werden.

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Dellis weitere Ideen waren ebenso spektakulär. So forderte sie eine Beschränkung der Klasse B-Autoführerscheine auf Fahrzeuge mit maximal 1,8 Tonnen Leergewicht, um die Verbreitung schwerer SUV einzubremsen. Die dann als B+ Fahrerlaubnis einzuführende Klasse sollte Dellis Entwurf zufolge erst ab einem Alter von 21 Jahren erworben werden dürfen. Konkret heißt es: “Kraftfahrer sollten für diese Führerscheinklasse nur dann in Betracht kommen, wenn sie im Rahmen ihres Führerscheins der Klasse B ein Mindestmaß an Fahrpraxis erworben haben.” Das würde dann in ähnlicher Weise dem Stufenführerschein für Motorräder entsprechen, bei dem zwei Jahre Fahrpraxis und eine zusätzliche Prüfung für leistungsstarke Motorräder nötig sind.

Die Stoßrichtung war dabei klar, Delli ist die stetig wachsende Zahl an SUV auf den Straßen ein Dorn im Auge. Das bringt sie in ihrem 122 Seiten umfassenden Vorschlag zur Führerscheinrichtlinie auch zum Ausdruck: “Besonders schwere Personenkraftwagen (SUV) sind außerdem anfälliger für Zusammenstöße als leichte Personenkraftwagen. Da in der EU immer größere und schwerere Fahrzeuge in Verkehr gebracht werden, ist der Führerschein der Klasse B für diese Fahrzeuge nicht mehr geeignet.” Übersehen hat sie dabei, dass Elektroautos mit ihren schweren Batterien sehr oft über diesem Limit liegen, selbst ein VW ID.3 wäre dann aus dem Rennen. Hingegen liegen die meistverkauften SUV größtenteils unterhalb dieser Gewichtsgrenze.

Ebenso in ihrem Entwurf zu finden: Ein generelles Tempolimit von 90 km/h sowie Nachtfahrverbote für Fahranfänger. Zusätzlich sind verpflichtende Medizinisch-Psychologische Untersuchungen für betagte Autofahrer aufgeführt.

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