Heizenergie: So senken Vermieter ihre CO2-Abgabe mit fernablesbaren Zählern
ILLUSTRATION – Ein aelteres Paerchen sitzt am 18.07.2023 in einer Wohnung in Uelsby und schaut auf e data-portal-copyright=
Mit fernablesbaren Zählern und monatlichen Verbrauchsinformationen können Mieter eine ganze Menge an Energie sparen. Warum sich der Einbau der Funktechnik auch für Vermieter lohnen kann.
Der vergangene Winter war milder als der davor. Dennoch wurde in Mehrfamilienhäusern stärker geheizt als im Vorjahreszeitraum. Das belegen aktuelle Daten des Messdienstleisters Ista. Das Unternehmen wertet regelmäßig die Energieverbräuche von rund 350.000 Wohnungen in Mehrfamilienhäusern aus. Zwischen September 2023 und März 2024 war zwar der Verbrauch bundesweit im Schnitt ein Prozent niedriger als im Vorjahreszeitraum. Witterungsbereinigt betrug er aber fünf Prozent mehr.
Während Messdienstleister wie Ista den Energieverbrauch bestimmter Wohnungen monatlich analysieren können, haben viele Haushalte ihre Heizkosten nur vage im Blick. Wer in einem Mehrfamilienhaus mit Zentralheizung oder Fernwärmeversorgung wohnt, erfährt oft erst aus der Jahresabrechnung, ob eine hohe Nachzahlung fällig wird oder eine Gutschrift winkt.
– Bis Ende 2026 müssen in Mehrfamilienhäusern mit Zentralheizung fernablesbare Messgeräte für die Heizkostenabrechnung installiert sein.
– Sind die Geräte eingebaut, haben Mieter Anspruch auf unterjährige Verbrauchsinformationen.
– Von einem geringeren Gas- oder Ölverbrauch profitieren auch Vermieter, da sie sich an den CO2-Kosten ihrer Mieter beteiligen müssen.
Dabei könnte es helfen, Heizenergie zu sparen, wenn Haushalte zeitnah mehr über ihren aktuellen Energieverbrauch und die drohenden Kosten wüssten. Das zumindest hofft die EU und hat bereits im Jahr 2018 die Pflicht festgeschrieben, monatliche Informationen zum Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser bereitzustellen.
Bis Ende 2026 müssen deshalb Mehrfamilienhäuser mit Zentralheizung hierzulande mit Warmwasserzählern, Wärmezählern oder Heizkostenverteilern ausgestattet sein, die sich per Funk aus der Ferne ablesen lassen und eine regelmäßige Auswertung des Energieverbrauchs ermöglichen. Für Vermieter kann sich der Einbau aber schon vor Ablauf der Frist lohnen.
Monatliche Verbrauchsinformation soll beim Energiesparen helfen
In Häusern, die schon über fernablesbare Zähler und Heizkostenverteiler verfügen, müssen Mieter bereits eine monatliche Verbrauchsinformation bekommen. Sie enthält Angaben dazu, wie viele Kilowattstunden für Heizung und Warmwasser im vorangegangenen Monat aufgewendet wurden, wie hoch der Verbrauch im gleichen Monat des Vorjahres sowie im vorangegangenen Monat war und wie hoch der durchschnittliche Verbrauch eines vergleichbaren Haushalts ist. Die Kosten werden aber weiterhin einmal im Jahr abgerechnet.
Die Mitgliedsunternehmen des Bundesverbands für Energie- und Wasserdatenmanagement (BVED) – darunter Messdienstleister wie Ista, Minol, Kalo, Brunata-Metrona oder Techem – haben bislang rund 75 Prozent der von ihnen betreuten, eher großen Wohnhäuser mit fernablesbarer Messtechnik ausgerüstet. 80 Prozent der Heizkostenabrechnungen in Deutschland fertigen sie an.
Allerdings bekommt längst nicht jeder Mieter mit fernablesbaren Messgeräten die unterjährigen Informationen. Das betrifft einerseits Wohnungen, in denen vor zehn Jahren oder früher Funkmesstechnik eingebaut wurde, die keine monatlichen Verbrauchsdaten liefert. Die Geräte müssen bis Ende 2026 gegen modernere getauscht werden.
Zum anderen gibt es Wohnungen, deren Eigentümer die Pflicht zur Verbrauchsinformation noch nicht erfüllen, obwohl die richtige Messtechnik vorhanden ist. Mietern steht dann ein Kürzungsrecht bei den Heizkosten in Höhe von drei Prozent zu.
Pflicht zur Installation von fernablesbaren Zählern
Bis Ende 2026 müssen fernablesbare Messgeräte schließlich in allen Mehrfamilienhäusern mit zentraler Heizanlage oder Fernwärmeversorgung installiert sein. Das schreibt die Heizkostenverordnung vor.
Messdienstleister organisieren den Einbau der Geräte und bewerben ihn gegenüber den Eigentümern, für die sie bereits tätig sind. „Unsere Mitglieder appellieren dabei an die gesetzliche Frist“, sagt BVED-Sprecher Christian Stotz. Versäumt der Vermieter den fristgerechten Einbau der Messtechnik, dürfen Mieter ihre jährlichen Heizkosten ebenfalls um drei Prozent kürzen.
Die Messdienstleister erstellen auf Wunsch auch die monatliche Verbrauchsinformation. Mieter und Wohnungseigentümer können diese über Onlineportale oder eine App abrufen oder sie per E-Mail oder Post erhalten.
Es wird schwieriger, Heizkostenabrechnungen selbst zu machen
Messgeräte direkt abzulesen, um die Heizkostenabrechnung für die Mieter im Haus zu erstellen, geht ab 2027 nicht mehr. Wie viele Mitglieder von Haus & Grund – der Interessenvertretung für private Haus- und Wohnungseigentümer – schon fernablesbare Messgeräte installiert haben, weiß der Verband nicht.
Haus & Grund erwartet, dass Eigentümer, die die Heizkostenabrechnung bislang selbst erstellen, aufgrund der gesetzlichen Vorgaben tendenziell einen Messdienstleister einbinden werden. Die Kosten für dessen Dienste liegen vermutlich höher als das, was für den eigenen Aufwand berechnet wurde.
Haben Eigentümer bereits einen Messdienstleister beauftragt, erhöhen sich die Kosten durch die Funktechnik nicht oder minimal, heißt es von den Anbietern. Höhere Kosten für die Geräte würden durch die einfache Auslesung der Daten wettgemacht.
Vermieter haben bei geringem Verbrauch weniger CO2-Kosten
Für Vermieter kann es sich lohnen, nicht bis 2026 zu warten, die vorgeschriebene Messtechnik einzubauen – sofern sie ihre Immobilie mit Erdgas, Flüssiggas, Heizöl, Kohle oder Fernwärme heizen. Denn seit vorigem Jahr müssen sich Vermieter an den Kosten des CO2-Preises ihrer Mieter beteiligen. Diesen erhebt der Staat auf die Verbrennung fossiler Energieträger zum Heizen. Der Vermieteranteil ist dabei umso niedriger, je weniger geheizt wird. Bei niedrigem Verbrauch kann er null betragen; bei sehr hohem Verbrauch maximal 95 Prozent.
Auch wenn die CO2-Kosten für Vermieter in diesem Jahr noch überschaubar sein sollten: Sie steigen bei unverändertem Energieverbrauch, weil sich der CO2-Preis erhöht. Den Heizkostenabrechnungen für 2023 liegt ein Preis von 30 Euro pro Tonne zugrunde. Dieses Jahr kostet eine Tonne CO2 45 Euro – also 50 Prozent mehr. 2025 steigt der Preis auf 55 Euro pro Tonne; 2026 liegt er zwischen 55 bis 65 Euro pro Tonne. Ab 2027 bestimmt der Markt den Preis.
Ob die monatlichen Verbrauchsinformationen als Anreiz zum Energiesparen fruchten, wird sich zeigen. Die Bundesregierung will deren Nutzen 2025 evaluieren und einen Bericht vorlegen. „Inwiefern die monatlichen Informationen das Verbrauchsverhalten beeinflussen, hat noch niemand wissenschaftlich untersucht“, sagt Ingrid Vogler, Energieexpertin beim GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen. Belegt sei bisher der Zusammenhang von Energieeinsparungen, wenn die Preise steigen, fügt sie hinzu.
So heizten denn auch deutsche Haushalte 2022 deutlich sparsamer, nachdem sich Brennstoffe stark verteuert hatten, und 2023 wieder großzügiger, als die Preise gefallen waren. Das zeigen die Zahlen von Ista.
Dieser Text ist am 19.04. zuerst im Handelsblatt-Newsletter Inside Energie & Immobilien erschienen.