Gewalt im Fußball: Polizei sucht mit Fahndungsfotos nach Eintracht-Fans

gewalt im fußball: polizei sucht mit fahndungsfotos nach eintracht-fans

Zwischen Fans von Schalke (weiße Shirts) und Eintracht Frankfurt kam es am 33. Spieltag der vergangenen Saison im Stadion in Gelsenkirchen zu Schlägereien.

Die Polizei Gelsenkirchen sucht per Öffentlichkeitsfahndung nach 69 Gewalttäter, die am Rande des Fußball-Bundesligaspiels zwischen Schalke 04 und Eintracht Frankfurt (2:2) am 20. Mai des vergangenen Jahres an gewalttätigen Auseinandersetzungen beteiligt gewesen sein sollen. Unter den Gesuchten befinden sich 27 Tatverdächtige, die der Frankfurter Szene zugeordnet werden. Weitere 143 Tatverdächtige aus beiden Lagern waren bereits vorab identifiziert worden, Strafverfahren sind in diesen Fällen bereits eingeleitet.

Da alle anderen Ermittlungsansätze ausgeschöpft waren, hat das zuständige Amtsgericht Essen auf Antrag der Staatsanwaltschaft Essen die Veröffentlichung von Bildern der Beschuldigten angeordnet. Eine derart groß angelegte öffentliche Suche nach Gewalttätern im Fußball vor allem in Nordrhein-Westfalen nicht unüblich. Der für Fanbelange zuständige Eintracht-Vorstand Philipp Reschke sieht diese Art der Fahndung dennoch „extrem kritisch und populistisch“.

212 Verfahren bereits eingeleitet

Die Polizei kann darauf verweisen, dass den Gesuchten eine derartige Veröffentlichung erspart geblieben wäre, wenn sie sich den Ermittlern gestellt hätten. Die Gelsenkirchener Polizei weist in dem Zusammenhang darauf hin, dass öffentlich einsehbare Bilder von Tatverdächtigen umgehend gelöscht würden, sobald diese ermittelt worden seien oder sich der Polizei gestellt hätten. „Die Öffentlichkeitsfahndung ist ein scharfes Schwert, das wir nur nach sehr sorgfältiger vorangegangener Ermittlung einsetzen auf richterlichen Beschluss“, sagte ein Sprecher der Gelsenkirchener Polizei.

Bei den Ausschreitungen im Mai vergangenen Jahres waren eine Mitarbeiterin des Deutschen Roten Kreuzes und mehrere Polizeibeamte leicht verletzt worden. Zudem erlitten mindestens 18 weitere, zumeist unbeteiligte Zuschauer Verletzungen. Ein Mann und eine Frau wurden so schwer verletzt, dass sie in der Folge operiert werden mussten.

Die Polizei Gelsenkirchen hatte nach den Vorfällen eine Ermittlungskommission eingerichtet, die in den vergangenen Monaten umfangreiches Videomaterial ausgewertet habe, um die Straftaten aufzuklären und die Tatverdächtigen zu ermitteln. Bisher konnten so insgesamt 212 Verfahren eingeleitet werden, unter anderem wegen schweren Landfriedensbruchs, gefährlicher Körperverletzung, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Beleidigung.

Fahndungsaufrufe nicht unüblich

„Auch Fußballspiele sind kein rechtsfreier Raum. Wer offenkundig mit Vorsatz andere Personen angreift und sogar verletzt, muss mit Strafverfolgung rechnen. Wir tun alles, um solche Taten aufzuklären und zur Anzeige zu bringen. Damit haben meine Kolleginnen und Kollegen in der vergangenen Zeit viel Arbeit gehabt, aber ich bin sicher, dass sich die Mühe gelohnt hat“, sagt der Gelsenkirchener Polizeipräsident Tim Frommeyer.

In Zusammenhang mit den Ausschreitungen, kurz vor dem DFB-Pokal-Finale mit Beteiligung der Frankfurter Eintracht, waren durch die Polizei Gelsenkirchen gegen 25 Personen bundesweite Stadionverbote angeregt worden, in 23 Fällen wurden die entsprechenden Verbote ausgesprochen. Nach Abschluss der jeweiligen Ermittlungsverfahren will die Polizei weitere Stadionverbote gegen Mitglieder beider Fanszenen anregen.

Im Osten und in Nordrhein-Westfalen kommt es im Zuge von Fußballfan-Ausschreitungen immer wieder zu öffentlichen Fahndungsaufrufen von Polizei und Staatsanwaltschaften. Wie die Frankfurter Polizei mitteilte, wäre ein ähnliches Vorgehen in einem vergleichbaren Fall auch in Frankfurt denkbar, „sofern die Staatsanwaltschaft der Argumentation folgt und einen entsprechenden richterlichen Beschluss anregt, der dann von einem Richter erlassen werden muss“.

Auch die Frankfurter Polizei wies am Dienstag auf die Verhältnismäßigkeit der Öffentlichkeitsfahndung hin. Ein Sprecher sagte der F.A.Z, es sei rechtlich zulässig, Fotos von Beschuldigten zu veröffentlichen, wenn die Aufklärung einer Straftat, insbesondere die Feststellung der Identität einer Person auf andere Weise wesentlich erschwert wäre oder aber andere Ermittlungsansätze ausgeschöpft seien und bisher nicht zum Erfolg geführt hätten.

Alle Bilder sind im Internet auf den Seiten der nordrhein-westfälischen Polizei einzusehen unter folgender Webseite. Die Polizei Gelsenkirchen nimmt Hinweise unter den Rufnummern 0800-1103650 und 0800-1103651 entgegen.

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