Gas-Umstellung in 6 Bundesländern: Was die neuen Regelungen für betroffene Bürger bedeutet
Gas-Umstellung in 6 Bundesländern: Was die neuen Regelungen für betroffene Bürger bedeutet
In sechs deutschen Bundesländern sind in den nächsten Jahren Umstellungen beim Erdgas geplant. Gasgeräte wie Heizungen, Herde und Warmwasserbereiter müssen umgerüstet werden.
Bis zum Jahr 2030 soll die sogenannte Marktraumumstellung abgeschlossen sein. Dabei geht es darum, in sechs Bundesländern im Nordwesten und Westen Deutschlands den Erdgastyp umzustellen.
Geplant ist, dass das transportierte Erdgas in einem Netzgebiet (Marktraum) von Erdgas der Gruppe L (L-Gas) durch Erdgas der Gruppe H (H-Gas) ersetzt wird. Der Unterschied: H-Gas hat einen höheren Brennwert.
Für betroffene Bürger bedeutet das, dass sie Post vom Gasnetzbetreiber kriegen. Denn die Veränderungen betreffen nicht nur das Gasnetz, sondern auch Geräte im Haushalt. Herde, Heizkessel und Thermen, die mit Gas betrieben werden, müssen umgestellt oder ausgetauscht werden.
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So läuft die Gasumstellung in Deutschland
Deutschlandkarte mit L-Gas-Netzen
Betroffen von der Umstellung sind die Bundesländer Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen (nicht flächendeckend), Sachsen-Anhalt (teilweise), Rheinland-Pfalz (teilweise) und Hessen (teilweise).
Überrascht soll davon niemand werden, denn der örtliche Gasnetzbetreiber muss betroffene Haushalte vorab mit einer Frist von zwei Jahren informieren. Wer also 2024 einen Brief erhält, wird 2026 umgestellt.
Rund ein Jahr vor der Umstellung steht ein wichtiger Termin an: Für eine Bestandsaufnahme der Geräte vor Ort kommen Mitarbeiter des Netzbetreibers oder eines beauftragten Dienstleisters zu Ihnen nach Hause. Sie registrieren alle in Ihrem Haushalt angeschlossenen Gasgeräte. Die Erfassung dauert normalerweise nur wenige Minuten. Danach schickt der Netzbetreiber spezialisierte Monteure, die Ihre Gasgeräte umrüsten.
Diese Kosten können entstehen
Ein Gaszähler für eine Gasheizung in einem Privathaus
Extra-Kosten entstehen für die Umrüstung keine, finanziert wird die Umstellung über die Netzentgelte. Geräte, die nicht umgerüstet werden können, müssen aber ausgetauscht werden. Dafür lässt sich ein Zuschuss von 100 Euro pro Neuerät beantragen. Für Heizgeräte, die ersetzt werden müssen, gibt es bis zu 500 Euro Erstattung.
Beim Gaspreis sollte es auch keine Mehrkosten geben. H-Gas kostet zwar mehr als L-Gas, aber für denselben Heizeffekt benötigen Sie weniger H-Gas. Da Gas-Kunden nicht das Volumen des verbrauchten Erdgases, sondern die darin enthaltene Energiemenge bezahlen, sollte die Verbrauchsrechnung nahezu gleich bleiben.
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