Hausärzte erhalten ab 2026 eine neue Ausbildung

hausärzte erhalten ab 2026 eine neue ausbildung

ABD0052_20240228 – WIEN – ÖSTERREICH: Der Nationalratssaal im Rahmen einer Sitzung des Nationalrates im Parlament, am Mittwoch, 28. Februar 2024, in Wien. – FOTO: APA/MAX SLOVENCIK

Wien – Hausärzte erhalten eine neue Ausbildung. Das hat der Nationalrat am Mittwoch einstimmig beschlossen. Kernpunkt ist die Einführung eines Facharztes bzw. einer Fachärztin für Allgemeinmedizin und Familienmedizin. Die Reaktionen waren durchgehend positiv. Ebenfalls ohne Gegenstimmen beschlossen wurde die Möglichkeit für längere Öffnungszeiten bei den Apotheken. Zudem dürfen sie künftig Leistungen wie Blutzuckermessungen anbieten.

FPÖ: Schritt in richtige Richtung

Der geschäftsführende SPÖ-Klubobmann Philip Kucher meinte, seine Fraktion begrüße alles, was dazu beitrage, die Rolle der Hausärzte zu stärken. Das alleine werde jedoch nicht reichen. Man werde auch mehr Ärzte ausbilden müssen. Dabei warb Kucher auch für Bonuspunkte bei der Aufnahme zum Studium, wenn man sich verpflichte, später im öffentlichen Gesundheitswesen zu arbeiten.

Unterstützung kam auch von den Freiheitlichen. Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch verwies darauf, dass heute viele junge Mediziner eine Facharzt-Ausbildung wählten, weil sie damit mindestens 30 Prozent mehr verdienen würden denn als Hausarzt. Insofern sei der heutige Beschluss ein Schritt in die richtige Richtung, dem auch entsprechende Honorar-Anpassungen folgen müssten.

Seitens der Neos erinnerte Gesundheitssprecherin Fiona Fiedler daran, dass der neue Facharzt seit über zehn Jahren in Diskussion sei und wegen des Länder-Widerstands erst jetzt umgesetzt werden könne. Allerdings verwies sie auch darauf, dass es in absoluten Zahlen heute mehr Allgemeinmediziner gebe als in der Zeit der “Ärzteschwemme” Anfang der 1990er-Jahre. Der Mangel liege also nicht an der Zahl sondern an der Verteilung der Ärzte. Dennoch überwiege das Gute im Gesetz.

Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) betonte, dass die angehenden Hausärzte nicht nur Einblicke in andere Disziplinen bekämen, sondern auch in Lehrpraxen Erfahrung sammeln könnten. Ziel sei, den Beruf des Hausarztes attraktiver zu machen. VP-Gesundheitssprecher Karl Smole hob besonders den hohen Praxisanteil an der neuen Ausbildung hervor. Die “Kollegen” würden über viele Monate in der Medizin tätig sein und lernen, was sie im späteren Berufsleben brauchten.

Fünfjährige Fachausbildung geplant

Vorgesehen ist eine insgesamt fünfjährige Fachausbildung mit einem umfangreichen Praxisteil. Die angehenden Mediziner sollen im Rahmen dieser auch Einblick in andere Fächer wie etwa innere Medizin oder Kinder- und Jugendheilkunde erhalten. Startzeitpunkt für die neue Ausbildung ist laut Gesetzentwurf der 1. Juni 2026. Wer sich zu diesem Zeitpunkt schon in Ausbildung befindet, kann auf den neuen Facharzt umsteigen.

Weitere Teile des Gesetzespakets: In selbstständigen Ambulatorien, deren Leistungsangebot sich auf die Erbringung therapeutischer Leistungen durch freiberuflich ausgeübte nicht-ärztliche Gesundheitsberufe (wie Logopädie, Ergotherapie, Psychotherapie) beschränkt, soll künftig keine dauerhafte Anwesenheit eines Arztes oder einer Ärztin mehr erforderlich sein.

Zudem wird die Berufskrankheitenliste erweitert, etwa um das Hypothenar- bzw. Thenar-Hammersyndrom (eine Gefäßschädigung der Hand, die durch schlagartige Bewegungen verursacht wird), Eierstockkrebs nach Asbest-Kontakt sowie um fokale Dystonien bei Instrumentalmusikern (eine neurologische Erkrankung, die zu Muskelkrämpfen bzw. Bewegungsstörungen führt).

Längere Öffnungszeiten für Apotheken

Was die Apotheken angeht, dürfen diese in Zukunft bis zu 72 Stunden pro Woche – statt wie bisher 48 Stunden – offenhalten – werktags zwischen 6 Uhr und 21 Uhr und samstags zwischen 6 Uhr und 18 Uhr. Außerdem wird ihnen gestattet, in ländlichen Regionen Abgabestellen für Medikamente mit eingeschränktem Angebot und eingeschränkten Öffnungszeiten einzurichten, so es im Ort keine andere Apotheke oder Hausapotheke gibt. Ferner können in den Apotheken einfache Gesundheitstests wie Blutzuckermessungen oder Analysen von Harnproben abgenommen werden, was die Kammer Mittwochabend ausdrücklich begrüßte.

Bedauert wurde seitens der Kammer, dass es weiter nicht möglich ist, Auffrischungsimpfungen in Apotheken vorzunehmen. Dem schlossen sich auch SPÖ und Neos an. Rauch sah hier unterschiedliche Auffassungen dazu. Man werde sehen, ob man das noch hinbekommen werde.

Ausbildungszuschuss für Sozialhilfe-Bezieher

Nach Beziehern von Arbeitslosenhilfen erhalten auch jene der Sozialhilfe die Chance auf einen Bildungsbonus, wenn sie an längeren AMS-Ausbildungsmaßnahmen teilnehmen. Konkret handelt es sich um einen monatlichen Zuschlag in der Höhe von 136,2 Euro, wenn die Maßnahme länger als vier Monate dauert. Bei mehr als einjährigen Schulungen verdoppelt sich der Bonus auf 272,4 Euro. Der entsprechende Beschluss des Nationalrats wurde von Koalition und FPÖ getragen.

Ferner – gegen die Stimmen der Neos – klar gestellt wurde, dass Nachzahlungen von Heimopferrenten und angesparte Rentenbeträge sowie andere Entschädigungsleistungen für Heimopfer im Bereich der Sozialhilfe nicht als Vermögen zu werten sind. Damit reagiert man auf ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs, der es in einem konkreten Fall als zulässig gewertet hat, am Konto liegende Rentennachzahlungen als Vermögen einzustufen und somit einen Antrag auf Mietbeihilfe abzuweisen.

Geänderter Dienstzettel

Neu aussehen wird künftig mancherorts der Dienstzettel. Arbeitgeber werden mittels einer Gesetzesänderung dazu verpflichtet, darauf in jedem Fall den Sitz des Unternehmens, eine kurze Beschreibung der Tätigkeit, die Vergütung von Überstunden, die Art der Auszahlung des Lohns, die Dauer und Bedingungen der Probezeit sowie einen Hinweis auf das Kündigungsverfahren anzugeben und den Dienstzettel unverzüglich nach Beginn des Arbeitsverhältnisses auszuhändigen. Aus-, Fort- und Weiterbildungen, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften Voraussetzung für die Ausübung der vereinbarten Tätigkeit sind, sind als Arbeitszeit zu werten und vom Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin zu bezahlen.

Ein weiterer Beschluss des Abends betraf einen Titelschutz für Sozialberufe. Nur wer eine einschlägige akademische Ausbildung oder eine Diplom-Ausbildung hat, soll sich künftig “Sozialarbeiterin” bzw. “Sozialarbeiter” oder “Sozialpädagogin” bzw. “Sozialpädagoge” nennen dürfen. Wer die betreffenden Berufsbezeichnungen unbefugt verwendet oder eine einschlägige Ausbildung vortäuscht, ist mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu 15.000 Euro bedroht. Dagegen stimmten nur die Neos, deren Abgeordnete Fiona Fiedler eine Mischung aus “Bürokratiemonster” und “Trostpflaster” zu erkennen vermeinte. Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) zeigte sich hingegen zufrieden, habe man doch schon bei seiner eigenen Ausbildung an der Akademie für Sozialarbeit in den 1980er-Jahren für eine entsprechende Regel gekämpft. (APA, red, 28.2.2024)

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