Fliegen darf der Pilot (75), doch fürs Autofahren muss er zum Arzt
Die absolvierte flugmedizinische Untersuchung reicht dem Kanton Baselland nicht als Beweis für die Fahrtüchtigkeit.
Obwohl ihm der Fliegerarzt bestätigt hat, dass er fit genug ist, um zu fliegen, zitierte der Kanton Baselland einen Hobbypiloten (75) vor einen Arzt. Dieser soll beweisen, dass er noch Auto fahren kann.
«Ich fühlte mich wie im Kindergarten», sagt Heiner Grieder, der seit Jahrzehnten die Privatpilotenlizenz besitzt, gegenüber der «Basler Zeitung». In der Schweiz müssen Hobbypiloten ab 50 jährlich zum Fliegerarzt, um abzuklären, ob sie noch fliegen können.
Diese Untersuchung machte Grieder immer und bekam das «Medical», wie das flugärztliche Attest in Pilotenkreisen genannt wird, zuletzt im vergangenen September. Dieses schickte er der Baselbieter Motorfahrzeugkontrolle (MFK) zu, als sie ihn aufboten, sich für den Auto-Führerschein medizinisch untersuchen zu lassen.
Flugmedizinische Untersuchung ist «viel strenger»
Das reichte der MFK nicht und es folgte ein längeres Hin und Her zwischen dem Hobbypiloten und den Behörden. Im April erhielt Grieder schliesslich eine Verfügung, laut der er noch zehn Tage Zeit hatte, um die ärztliche Untersuchung zu machen.
Dass er regelmässig Alpenflüge macht, aber möglicherweise bald nicht mehr Autofahren darf, macht für ihn keinen Sinn. «Die Anforderungen an einen Piloten sind weitaus höher als an einen Autofahrer», sagt er. Das bestätigt auch Steffen Geiger, der als Verkehrsmediziner beim Arbeitsmedizinischen Zentrum Basel (AZB) alle möglichen Verkehrsteilnehmer ärztlich beurteilt. Wegen der dritten Dimension müsse man zum Fliegen eine «wesentlich höhere psychomentale Leistungsfähigkeit» haben, als zum Autofahren, weshalb die flugmedizinische Untersuchung «viel strenger» sei.
Grieder darf fahren, aber muss Gebühren bezahlen
Privatpilot Grieder findet schlussendlich kurzfristig einen Arzt, der ihm die Fahrfähigkeit bescheinigt und der Kanton lässt ihn weiterhin fahren. Doch wegen des administrativen Verfahrens, das gegen Grieder eröffnet wurde, verlangen die Behörden 60 Franken Gebühren. Er ist empört: «Wenn es nächstes Mal darum geht, die Bürokratie und die Belastung für das Gesundheitswesen zu reduzieren, könnte man hier ansetzen. Das war ein völliger Leerlauf.»