Firma entrümpelt Grazerin Wohnung und Konto gleich mit
Die Grazerin beauftragte eine Entrümpelungsfirma, musste dafür tief in die Tasche greifen.
Weil ihre Wohnung entrümpelt werden sollte, beschloss eine Grazerin, eine Firma zu beauftragen. Dafür musste sie aber tief in die Tasche greifen.
Eigentlich hatte die Grazerin mit der Firma einen Pauschalpreis von 1.690 Euro vereinbart. Daran hielt sich die Firma aber nicht, entrümpelte auch gleich das Konto der Kundin mit.
Insgesamt 3.000 Euro musste sie schlussendlich zahlen. Kein Einzelfall, heißt es von der Arbeiterkammer Steiermark gegenüber der “Kleinen Zeitung”. Immer wieder würden unseriöse Unternehmen ihre Leistungen im Internet oder Zeitungen anbieten. An so eine unseriöse Firma durfte auch die Betroffene geraten sein.
Sie vereinbarte im Vorhinein einen Pauschalpreis von 1.690 Euro. Am Tag der Entrümpelung standen dann auch pünktlich zwei Männer mit einem Lkw vor ihrer Tür – so weit, so gut. Als der erste Lkw voll und die Wohnung aber erst halb leer war, wurde ein zweiter Transporter angefordert. Die Grazerin dachte sich nichts, hatte ja einen Pauschalpreis vereinbart. Dann kam aber die Hiobsbotschaft: Die zusätzlichen Services sollten weitere 1.700 Euro kosten.
Die Frau versuchte sich zu wehren, denn immerhin wurde die Pauschale schriftlich vereinbart. Die Mitarbeiter meinten schließlich, wenn sie nicht zahlen würde, würden sie das restliche Material einfach im Haushof stehen lassen. “Das ging natürlich nicht”, schildert die Betroffene. Sie konnte das Unternehmen schließlich auf 1.300 Euro herunterhandeln. Dabei musste sie aber bar bezahlen, eine Rechnung bekam sie nicht.
Außer einer Auftragsbestätigung, auf der nur die 1.690 Euro festgehalten sind, gibt es kein schriftliches Dokument und auch keinen Nachweis über die 1.300 Euro. “Wenn man dann gesagt bekommt, dass ohne Zahlung sonst alles liegengelassen wird, fühlt man sich hilflos. Denn wie soll ich die Möbel und den Hausrat als ältere Frau alleine wegbringen?”, schildert die Frau gegenüber der “Kleinen Zeitung”.
Leider sind in diesem Fall auch der AK die Hände gebunden. “Wenn der Betrag schon bezahlt wurde, gibt es keine Möglichkeit mehr, zu klagen”, erklärt Bettina Schrittwieser von der AK Steiermark. Kunden sollten bei Unternehmen vor allem auf den Webauftritt achten, rät sie. Oft gibt es nur eine Nummer oder Adresse, aber kein Impressum. Fehlt dieses, ist das schon ein Alarmzeichen, erklärt die Konsumentenschützerin.
Sie empfiehlt auch, Unternehmen vorab auf der Seite der Wirtschaftskammer zu prüfen. Dort kann man sehen, ob eine Gewerbeberechtigung existiert. Unternehmen, die als “gesponsort” in Suchmaschinen auftauchen, sollten ebenfalls mit Vorsicht genossen werden. Allgemein rät Schrittwieser, bekannte, große Unternehmen für Dienstleistungen zu engagieren und ortsansässige Firmen zu wählen.