Falsche Rundfunkrechnungen: Hunderte Klagen gegen den WDR
Das Logo des WDR leuchtet vom Dach des Senders.
Die Hausjuristen des WDR sind bei den nordrhein-westfälischen Verwaltungsrichtern gut bekannt. Denn jedes Jahr hat der Sender mit Hunderten Klagen gegen den Rundfunkbeitrag zu tun. Erstmals hat der WDR die Daten der F.A.Z. mitgeteilt. Für das Jahr 2023 verzeichnete der Sender 433 Klagen. Darin sind Eilverfahren und Berufungsverfahren enthalten. Im Jahr zuvor waren es 381 Klagen, davor 435 Klagen und im Jahr 2020 sogar 620 Streitigkeiten.
Allerdings können sich einzelne Verfahren über mehrere Jahre erstrecken und somit doppelt gezählt werden. Für das aktuelle Jahr gibt es noch keine vergleichbaren Daten. „Im Verhältnis zur Zahl von fast zehn Millionen beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio für den WDR geführten Beitragskonten liegt der Anteil derjenigen, die ihre Beitragspflicht gerichtlich überprüfen lassen, somit weit unter ein Promille“, heißt es vom WDR.
Zuletzt hatte diese Zeitung von einem Ehepaar berichtet, das sich vor Gericht gegen einen fehlerhaften Beitragsbescheid gewehrt hatte. Um gegen ihn sprechende Urteile zu verhindern, erklärt der WDR wohl häufiger Streitigkeiten für erledigt und trägt die Kosten der klagenden Beitragszahler. Im jüngsten Fall war das schiefgegangen, weil die ARD-Anstalt, trotz Zusage und gerichtlicher Festsetzung, die Anwaltskosten des Beitragszahler nicht erstattete.
Erst nach einer Anfrage der F.A.Z. wurde dies erledigt, „interne Abstimmungsfehler“ seien der Grund der Verzögerung gewesen. In der Zwischenzeit waren Zinsen und Kosten der Zwangsvollstreckung angefallen, die zulasten des WDR gehen. Gläubigerin der Rundfunkbeiträge ist die jeweilige Landesrundfunkanstalt. Im Rahmen der Erfüllung der damit verbundenen Aufgaben kann sie sich des nichtrechtsfähigen „Beitragsservice“ bedienen, den der Bundesgerichtshof einmal eine „gemeinsame, örtlich ausgelagerte Inkassostelle“ nannte.