Selbstbestimmungsgesetz vom Bundestag beschlossen: Mehr Rechte für trans Personen

Nach einer emotionalen Debatte hat der Bundestag das neue Selbstbestimmungsgesetz verabschiedet. Das Plenum stimmte mehrheitlich für das Gesetz, mit dem die Änderung von Geschlechtseinträgen auf dem Amt leichter werden soll.

selbstbestimmungsgesetz vom bundestag beschlossen: mehr rechte für trans personen

Selbstbestimmungsgesetz vom Bundestag beschlossen: Mehr Rechte für trans Personen

Der Bundestag hat das neue Selbstbestimmungsgesetz der Bundesregierung abgesegnet. Das Plenum stimmte in namentlicher Abstimmung mehrheitlich für das Gesetz, mit dem die Änderung von Geschlechtseinträgen auf dem Amt künftig deutlich leichter werden soll. Bei insgesamt 636 abgegebenen Stimmen votierten 374 Abgeordnete für das Gesetz. Mit Nein stimmten 251, elf Abgeordnete enthielten sich. Unterstützung für das Gesetz der Ampelkoalition kam aus der Gruppe Die Linke. Union, AfD und das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) lehnten eine Zustimmung ab.

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Mit dem neuen Gesetz soll es leichter werden, seinen Geschlechtseintrag und Vornamen auf dem Amt ändern zu lassen. Es sieht vor, dass Menschen ab 1. November dieses Jahres die entsprechende Änderung per Erklärung beim Standesamt vornehmen können. Die bisherige Pflicht, eine ärztliche Bescheinigung und mehrere Gutachten dafür vorzulegen, soll wegfallen.

Die Erleichterungen betreffen vor allem transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen, die bislang hohe Hürden auf sich nehmen mussten, um ihren Geschlechtseintrag samt Vornamen auf dem Amt ändern zu lassen. Sie müssen bis heute dafür ein langwieriges und kostspieliges Verfahren mit Sachverständigengutachten durchlaufen.

Kritik aus der CDU

Mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz wird das seit 40 Jahren geltende Transsexuellengesetz abgelöst. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Regelungen des Gesetzes mehrfach in Teilen für verfassungswidrig erklärt und auf die demütigenden Verfahren für Betroffene hingewiesen.

Mit den Demütigungen sei nun Schluss, erklärte der Queerbeauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, im Bundestag. Das Transsexuellengesetz habe genug Leid verursacht. Die Grünenabgeordnete Nyke Slawik, die selbst trans Person ist, und ihren Geschlechtseintrag auf Basis der bisherigen Regeln ändern ließ, bedankte sich bei allen, die das neue Gesetz möglich gemacht hätten. »Als trans Person erleben wir immer wieder, dass unsere Würde zur Verhandlungssache gemacht wird«, erklärte sie. Das habe nun ein Ende.

Aus der Opposition kam scharfe Kritik. Die CDU-Abgeordnete Mareike Wulf (CDU) warf der Regierungskoalition vor, dass mit dem Gesetz künftig jeder Bürger seinen Geschlechtseintrag auf dem Amt ändern lassen könne, ohne dafür eine nähere Begründung zu nennen.

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